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Eröffnung der 69. Landtagssitzung
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im April die Möglichkeit, sich in der Fragestunde mit ihren Kleinen Anfragen direkt an die Minister/in der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Befragung der Landesregierung wird durchgeführt.
Zur Fragestunde: Die Antworten zu den in der Drs. 7/4157 aufgeführten Fragen werden zu Protokoll gegeben.
Auf Antrag der Landtagspräsidentin soll der Landtag gemäß Artikel 98 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt dem vom Präsidenten des Landesrechnungshofs zur Ernennung unterbreiteten Vorschlag zustimmen: Der bisherige CDU-Landtagsabgeordnete Florian Philipp soll Mitglied des Landesrechnungshofs werden.
Ergebnis
Dem Antrag Drs. 7/4131 wird zugestimmt.
a) Laut der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE erledigen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe des Pflegekinderwesens im eigenen Wirkungskreis. Dadurch obliege dem Land keine Fach- oder Dienstaufsicht. Vor diesem Hintergrund war die Landesregierung aufgefordert, detaillierte Fragen zum „Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt“ zu beantworten. Diese liegen nun vor und sollen im Plenum diskutiert werden.
b) Die Fraktion DIE LINKE setzt sich mit einem Antrag dafür ein, die Strukturen des Pflegekinderwesens zu verbessern und Alleinerziehende stärker zu unterstützen. So soll die Landesregierung unter anderem gleichwertige Rahmenbedingungen für Pflegeeltern (Zusatzbeträge, Erziehungsbeträge etc.) schaffen. Zudem soll sie im Zuge der Haushaltsaufstellung dafür Sorge tragen, den Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern im Land Sachsen-Anhalt e. V. zukünftig institutionell zu fördern.
Ergebnis
zu a) Die Aussprache zur Großen Anfrage wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 43 (6) GO.LT nicht gefasst.
zu b) Der Antrag Drs. 7/4143 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
Mit einer Großen Anfrage zum „Zustand der Alleen und Baumreihen in Sachsen-Anhalt“ wandte sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Juli 2018 an die Landesregierung. Die Antworten liegen nun vor und sollen im Plenum diskutiert werden. Unter anderem geht es um die Zuständigkeiten zum Schutz sowie um die Bestandsaufnahme und die Entwicklung der Alleen und Baumreihen im Land.
Ergebnis
Die Aussprache zur Großen Anfrage wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 43 (6) GO.LT nicht gefasst.
Der Entschließungsantrag Drs. 7/4194 wird in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr (federführend) sowie in den Ausschuss für Umwelt und Energie (mitberatend) überwiesen.
Zweck der EU-Richtlinie 2016/2102 ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck sollen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen regeln, angeglichen werden. Die Landesregierung hatte im November 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die die Annahme des Gesetzentwurfs vorsieht.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4118 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Auf Basis eines Gesetzentwurfs der Landesregierung vom September 2018 sollen Änderungen in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens vorgenommen werden. Zum einen geht es um eine Änderung des Krankenhausgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Zum anderen soll auch das Gesetz über die Gutachterstelle für freiwillige Kastrationen und andere Behandlungsmethoden geändert werden. Konkretisierungen gibt es im Bereich der Patientenfürsprecher. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die die Annahme des Gesetzentwurfs vorsieht.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4127 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Nach Ansicht der Landesregierung werde die Gewährleistung einer wohnortnahen hausärztlichen Versorgung der Menschen in ländlichen Regionen in Sachsen-Anhalt zunehmend schwieriger. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen kam am 16. Oktober 2018 zu der Feststellung, dass in Sachsen-Anhalt bereits derzeit 141 hausärztliche Stellen unbesetzt seien. Um diesem Mangel wirksam zu begegnen, bringt die Landesregierung einen Gesetzentwurf ein, der zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im Land beitragen soll.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4100 sowie der Änderungsantrag Drs. 7/4193 werden in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft (mitberatend) überwiesen.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen die bestehenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Landes Sachsen-Anhalt im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen mit folgenden Regelungsschwerpunkten an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst werden: Anpassung von Begriffsbestimmungen und Verweisungen, Anpassung bzw. vereinzelt Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung, Regelungen zu den Betroffenenrechten und Anpassungen aufgrund unmittelbar geltender Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4107 wird in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Gemäß Artikel 91c Grundgesetz können Bund und Länder bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für die Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken und in Vereinbarungen die für die Kommunikation zwischen ihren informationstechnischen Systemen notwendigen Standards und Sicherheitsanforderungen festlegen (IT-Planungsrat). In der Änderung des Staatsvertrags zum IT-Planungsrat einigten sich die Vertragspartner darauf, mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts einzurichten. Sie trägt die Bezeichnung „FITKO“ (Föderale IT-Kooperation) und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Der Landtag muss diesem Staatsvertrag noch zustimmen.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4137 wird in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Für öffentliche und privatwirtschaftliche Pensionsfonds ist es international zunehmend üblich, Nachhaltigkeitskriterien und ethische Grundsätze zur Verbesserung einer langfristigen Sicherung der Anlagen zu berücksichtigen, meint die Fraktion DIE LINKE und möchte eine Änderung des Pensionsfondsgesetzes erzielen. Altersversorgungseinrichtungen wie das Sondervermögen seien besonders für staatliche Nachhaltigkeitsstrategien geeignet. Staatliche Entwicklungsziele sollten daher Eingang in die Anlagestrategie des Sondervermögens finden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4140 wird in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Anstalten der Kommunen und unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. In diesem Sinne seien Sparkassen Unternehmen, die dem öffentlichen Bereich zuzuordnen sind, argumentiert die Fraktion DIE LINKE. Aufgrund ihrer Aufgaben für Bürger, Wirtschaft und öffentliche Hand stünden die Sparkassen in besonderer Weise im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Daraus resultiert das Interesse der Öffentlichkeit, über die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkassen in vollem Umfang informiert zu werden. Dies soll durch die angestrebte Änderung des Sparkassengesetzes erreicht werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4141 wird in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion soll die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksbetriebe im Bausektor sowie für Bautechniker im Hochbau ermöglicht werden. Diese beschränkte Bauvorlageberechtigung soll Handwerksmeister und Techniker in die Lage versetzen, Bauvorlagen für bestimmte Vorhaben (neuer Absatz 7 im § 64 Bauordnung) zu erstellen. Unstrittig sei, dass aus bauordnungsrechtlicher Sicht eine ausreichende Qualifikation der Handwerksmeister und Techniker vorhanden sein müsse.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4149 wird in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
Für den Breitensport spielten die Schützenvereine in Sachsen-Anhalt eine nicht unerhebliche Rolle, befindet die AfD-Fraktion. Zur „Förderung des Schießsports“ sollen daher die bis 2021 auszusondernden Polizei-Dienstpistolen an Schießsportvereine, welche über die Voraussetzung des Schießens mit Großkaliberwaffen verfügen und eine sichere Aufbewahrung gewährleisten können, jeweils bis zu zehn ausgesonderten Dienstpistolen unentgeltlich abgetreten werden. Die verbleibenden auszusondernden Dienstpistolen sollen an Berechtigte mit Voreintrag in der Waffenbesitzkarte zum Marktwert veräußert werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4119 wird abgelehnt.
Durch einen Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, wasserstoffbetriebene Antriebsformen (Brennstoffzelle) in die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrsträgerteilaktion Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufzunehmen. Wasserstoff sei der fehlende Baustein für eine umfassende regionale Energie- und Mobilitätswende, so die AfD-Fraktion.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4120 sowie der Alternativantrag Drs. 7/4186 werden abgelehnt.
Im Hinblick auf die Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 soll sich der Landtag auf Antrag der AfD-Fraktion für folgende Maßgaben aussprechen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel einstellen: Jeweils 30 Millionen Euro für die Bereitstellung von Landesmitteln zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, für die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung sowie für die Bereitstellung von Landesmitteln zur Senkung der Elternbeiträge beim KiFöG.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4121 wird abgelehnt.
Die Fraktion DIE LINKE setzte sich im Juni 2017 mit einem Antrag für die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschulen ein. Die Landesregierung sollte aufgefordert werden, die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. So sollte beispielsweise frühzeitig mit der Einrichtung gymnasialer Oberstufen begonnen, das Erlernen einer zweiten Fremdsprache ermöglicht und Oberstufenkoordinatoren eingestellt werden. Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die die Annahme des deutlich veränderten Antrags vorsieht.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4132 wird zugestimmt.
Das Ministerium für Bildung soll den Bildungsausschuss des Landtags zukünftig schneller, besser und verlässlicher über die aktuelle Unterrichtsversorgung im Land informieren – so zumindest hatte es die Fraktion DIE LINKE mit einem Antrag im Dezember 2017 erreichen wollen. Der bisherige Bericht liefere aus ihrer Sicht wichtige Daten nicht und bilde damit keine tatsächliche Entscheidungsgrundlage. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur sieht nun die Annahme des (geänderten) Antrags der Linken vor.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4133 wird zugestimmt.
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung aufgefordert werden, Aufklärung und Unterstützung zu leisten und deshalb Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass bereits mit dem Ausfertigen des Rentenbescheides auf den Umfang der Steuerpflicht für Seniorinnen und Senioren hingewiesen wird. Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern bestehe nämlich große Unsicherheit hinsichtlich der Besteuerung ihrer Renten und beim Erstellen einer Einkommenssteuererklärung.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4146 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung aufgefordert werden, im Bundesrat für eine Reform des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) initiativ zu werden. So soll beispielsweise die Geeignetheit von Personen, die von den Gerichten als Verfahrensbeistände bestellt werden, an die Voraussetzung des Abschlusses einer juristischen, pädagogischen, erziehungswissenschaftlichen oder psychosozialen Grundausbildung und an vorliegende Zusatzqualifikationen gebunden werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4147 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/4192 beschlossen.
Schlussbemerkungen
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind am Ende der 69. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige Sitzung beginnt um 9 Uhr mit dem neu aufgenommenen Tagesordnungspunkt 28, der zweiten Beratung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes. Anschließend widmen wir uns der Behandlung des sogenannten Prioritätenblocks. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Feierabend.
Eröffnung der 70. Landtagssitzung
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2019 geurteilt, dass der Wahlausschluss von „für in allen ihren Angelegenheiten betreute“ Menschen verfassungswidrig ist. Die Verfassungswidrigkeit stütze sich auf eine Ungleichbehandlung gesetzlich Vollbetreuter gegenüber vergleichbar Betreuungsbedürftigen ohne gesetzlichen Vertreter. Um diesen Missstand noch vor der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 auszuräumen, hatte die Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, dem Gesetzentwurf und einem parallel eingebrachten Entschließungsantrag zuzustimmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4185 (Teil I) sowie dem Entschließungsantrag (Teil II) wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE soll der Landtag das Anliegen der „Fridays for Future“-Demonstrationen unterstützen und seine Wertschätzung für das staatsbürgerliche Engagement der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücken. Der Landtag soll sich von denjenigen distanzieren, die den vom Menschen verursachten Klimawandel leugnen. Zudem seien Sanktionen wegen der Verletzung der Schulpflicht ungeeignet, um mit dem Anliegen der Schülerinnen und Schüler verantwortungsvoll umzugehen, sie sollten daher unterbleiben.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4144 wird in den Ausschuss für Bildung und Kultur (federführend) sowie in den Ausschuss für Umwelt und Energie (mitberatend) überwiesen.
Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen Sachsen-Anhalts digitale Infrastruktur per Antrag zukunftsfest machen. Um dem dabei wachsenden Breitbandbedarf Rechnung zu tragen, seien Anschlüsse notwendig, die Gigabit und zukünftig noch höhere Kapazitäten transportieren können. Sie bildeten die Grundlage einer als „Daseinsvorsorge“ zu verstehenden digitalen Versorgung auch der ländlichen Räume. Dazu werde der für das II. Quartal 2019 geplante Beschluss der Landesregierung für eine Gigabitstrategie für Sachsen-Anhalt begrüßt.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4155 wird beschlossen.
Die AfD-Fraktion bringt einen Antrag in den Landtag ein, in dem sie sich gegen die Einführung des Islamunterrichts in Sachsen-Anhalts Schulen ausspricht. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, ihre Bestrebungen zur Einführung islamischen Religionsunterrichts einzustellen. Die Einführung islamischen Religionsunterrichts bringe erhebliche verfassungsrechtliche Probleme mit sich, zeigt sich die AfD-Fraktion überzeugt. Er wirke wegen des „Verharren[s] in der Herkunftsmentalität“ zudem „eher als Integrationshemmnis“.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4124 sowie der Alternativantrag Drs. 7/4158 werden abgelehnt.
Die AfD-Fraktion beschäftigt sich mit dem Müll in Sachsen-Anhalt. Auf deren Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Sonderarbeitsgruppe einzurichten, die aus Abfallexperten, Pädagogen, Kriminalisten und einem Staatsanwalt besteht, um den Landkreisen und Kommunen bei der Ermittlung und Ahndung von illegalen Müllablagerungen schnell und fachkundig Unterstützung anbieten zu können. Zur Unterstützung der Arbeitsgruppe soll eine Millionen Euro pro Jahr in den nächsten Haushalt eingestellt werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4122 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/4191 beschlossen.
Die AfD-Fraktion zeigt ein Herz für Tiere bzw. Tiertransporte: So soll auf deren Antrag hin im Ministerium für Inneres und Sport eine Arbeitsgruppe aus IT-Experten, Statistikern, Verkehrspolizisten, Juristen, Feuerwehrleuten, Experten für Tierrettung, Amtstierärzten und dem Tierschutzbeauftragten des Landes eingerichtet werden, um innerhalb der polizeilichen Unfallstatistik eine Erfassungsmatrix zu erstellen, die alle Angaben zum Unfallgeschehen mit Tiertransportern enthält.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4123 wird abgelehnt.
Nicht nur sprichwörtliche, sondern reelle „blühende Landschaften für Sachsen-Anhalt“ will die Fraktion DIE LINKE mit ihrem Antrag schaffen. Sie verweist auf den alarmierenden Verlust an biologischer Vielfalt in der Kultur- und offenen Agrarlandschaft. Die Landesregierung soll daher unter anderem die Flächenversiegelung im Sinne einer nachhaltigen Landschaftsentwicklung minimieren, die Mahdverpflichtung für Greeningflächen streichen und diese als Dauergrünland erhalten und fördern sowie räumliche und funktionale Biotopverbunde schaffen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4145 wird in den Ausschuss für Umwelt und Energie (federführend) sowie in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (mitberatend) überwiesen.
Die Fraktion DIE LINKE tritt mit einem Antrag dafür ein, die im Grundgesetz, in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und dem Schulgesetz des Landes verankerten Rechte der Schulen in freier Trägerschaft strikt zu wahren. Die einbringende Fraktion fordert in diesem Sinne eine angemessene Entlohnung für die Beschäftigten an den Schulen in freier Trägerschaft, die nicht hinter der der Fachkräfte im öffentlichen Dienst, die die gleiche oder gleichartige Arbeit verrichten, zurückstehen dürfe.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4148 wird in den Ausschuss für Bildung und Kultur (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Rechte von Fraktionen und Abgeordneten in den Enquete-Kommissionen zu stärken. So soll beispielsweise eine Fraktion oder ein Viertel der Mitglieder der Kommission das Recht haben, ihre Anträge auf Befassung beziehungsweise die Benennung und Anhörung von Experten, unabhängig von der Zustimmung der übrigen Mitglieder der Enquete-Kommission auf die Tagesordnung setzen und beschließen können.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4150 wird abgelehnt.