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Eröffnung der 68. Landtagssitzung
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. Januar 2019 geurteilt, dass der Wahlausschluss von „für in allen ihren Angelegenheiten betreute“ Menschen verfassungswidrig ist. Die Verfassungswidrigkeit der Regelung stütze sich auf eine Ungleichbehandlung gesetzlich Vollbetreuter gegenüber vergleichbar Betreuungsbedürftigen ohne gesetzlichen Vertreter. Um diesen Missstand noch vor der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 auszuräumen, bringen die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen entsprechenden Gesetzentwurf ein.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4125 sowie der Entschließungsantrag Drs. 7/4156 werden in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
a) Staats- und Kulturminister Rainer Robra wendet sich mit einer Regierungserklärung zum Thema „Für Sachsen-Anhalt: Europa wählen“ an die Abgeordneten und die Öffentlichkeit. Die Europawahl am 26. Mai 2019 im Blick, will der Minister auf die große Bedeutung der Europäischen Union für das friedliche Zusammenleben in Europa und die wirtschaftlichen Beziehungen Sachsen-Anhalts mit den europäischen Nachbarn aufmerksam machen.b) Im Anschluss an die Regierungserklärung von Staats- und Kulturminister Rainer Robra haben die Fraktionen die Möglichkeit, zum Gesagten Stellung zu beziehen und eigene Aspekte in die Debatte einzubringen.
Ergebnis
Der Minister Rainer Robra gibt die Regierungserklärung ab. Daran schließt sich eine Aussprache an.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, sein Einvernehmen mit der angeführten Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen und betreute Wohngruppen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu erteilen – unter der Maßgabe der Streichung von § 8 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung.
Ergebnis
Dem Änderungsantrag Drs. 7/4142 wird gefolgt. Der Beschlussempfehlung Drs. 7/3967 wird in der so geänderten Fassung zugestimmt.
Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden die Vorgeschlagenen für die Wahl von zwei Ersatzpersonen als stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses vom Landtag gewählt. Für die Wahl der genannten zwei Ersatzpersonen des Landesjugendhilfeausschusses wurden Kathrin Rösel (Dezernentin Altmarkkreis Salzwedel) und Tanja Rußack (djo-Jugend für Europa und KJR-LSA e. V.) vorgeschlagen.
Ergebnis
Dem Wahlvorschlag Drs. 7/4138 wird zugestimmt.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag, zu dem obengenannten Verfassungsgerichtsverfahren keine Stellungnahme abzugeben. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde der AfD-nahen Friedrich-Friesen-Stiftung ist die Nichtberücksichtigung bei Zuschüssen für die politische Bildungsarbeit der den im Landtag vertretenen Parteien nahestehenden Stiftungen und Bildungswerken im Haushaltsplan 2019.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4139 wird zugestimmt.