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Eröffnung der 44. Landtagssitzung
Unter dem Titel „Dieselfahrverbot – undurchsichtig – lähmend – enteignend“ hat die AfD-Fraktion eine Aktuelle Debatte beantragt. Diskutiert werden soll das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das Dieselfahrverbote in Deutschland grundsätzlich für zulässig hält.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Im November 1918 erhielten die Frauen in Deutschland das Wahlrecht. Das anstehende Jubiläum nahm die SPD-Fraktion zum Anlass, eine Aktuelle Debatte zum Thema zu beantragen. Heute gehe es nicht mehr um die Verteidigung des Wahlrechts von Frauen, sondern vielmehr darum, die Gleichstellung von Mann und Frau weiter voranzubringen.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte die bundesweite Diskussion um einen ticketfreien und damit kostenlosen Personennahverkehr in einer Aktuellen Debatte aufgreifen. Dabei kritisiert sie, dass von der Bundesregierung geplante Modellkommunen nur im westlichen Teil Deutschlands liegen. Gleichzeitig wird ein Antrag der Fraktion DIE LINKE beraten, der sich ebenfalls für einen fahrscheinlosen ÖPNV einsetzt. Darin soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, auch die Oberzentren Sachsen-Anhalts in eine mögliche Erprobungsphase aufzunehmen.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Der Antrag Drs. 7/2514 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/2571 beschlossen.
Die Fraktion DIE LINKE sieht eine „strukturelle Missachtung des Ostens im GroKo-Vertrag“ und will gemeinsam mit allen anderen Fraktionen darüber reden. Daher beantragten sie eine Aktuelle Debatte zu dem Thema.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Nils Leopold soll neuer Landesbeauftragter für den Datenschutz werden. Das geht aus einem Vorschlag der Landesregierung gemäß § 20 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt – DSG LSA) in Verbindung mit Art. 63 Abs. 2 der Landesverfassung hervor.
Ergebnis
Der Wahlvorschlag Drs. 7/2511 hat nicht die erforderliche Mehrheit erreicht.
Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen für die Wahl der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erneut Amtsinhaberin Birgit Neumann-Becker auf.
Ergebnis
Das erforderliche Quorum für den Wahlvorschlag Drs. 7/2541 wird erreicht. Frau Neumann-Becker ist somit vom Landtag zur Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gewählt.
Bisher regelt in Sachsen-Anhalt § 11 des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt für den Bereich des privaten Rundfunks diverse Details zu Datenschutzrecht und Datenschutzaufsicht bei der Datenverarbeitung für journalistisch-redaktionelle Zwecke. Diese Regelungen treten aber im Mai 2018 außer Kraft. Die bisherige Zuordnung muss deshalb geändert werden. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt dem Landtag, den genannten Gesetzentwurf in untenstehender Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/2557 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
a) „Bedeutung, Kosten und Nutzen – Gender Mainstreaming im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie“ lautete der Titel einer Großen Anfrage mehrerer AfD-Abgeordneter im August vergangenen Jahres. Die Antworten des Ministeriums auf den 28 Seiten umfassenden Fragenkatalog liegen nun vor und werden im Plenum diskutiert.b) Die AfD-Fraktion sieht einen Korrekturbedarf bei den im Haushalt festgesetzten Maßnahmen des Gender-Mainstreamings im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Die Landesregierung soll daher aufgefordert werden, für die anstehende Haushaltsplanung in allen Einzelplänen eine transparente Darstellung der generellen Genderhaupt- und -nebenzielsetzungen nach einem einheitlichen System auszuwählen.
Ergebnis
zu b) Der Antrag Drs. 7/2523 wird abgelehnt.
Die AfD-Fraktion wollte mit einem im Dezember 2017 eingebrachten Gesetzentwurf die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ändern. Unter anderem sprach sie sich dafür aus, dass die Landtagsausschüsse mit Ausnahme der Parlamentarischen Kontrollkommission grundsätzlich öffentlich verhandeln sollen. Der Ministerpräsident soll direkt gewählt werden. Der sowohl im Dezember als auch im Januar nicht in die Ausschüsse überwiesene Gesetzentwurf wird in dritter Beratung behandelt.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/2200 wird abgelehnt.
Die Fraktion DIE LINKE brachte im Januar einen Gesetzentwurf ein, der zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Volksabstimmungsgesetzes führen soll. Er soll der weiteren Stärkung und damit der Erleichterung direktdemokratischer Elemente Rechnung tragen. „Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid müssen deshalb erleichtert sowie durch das Einführen der direktdemokratischen Elemente der Einwohnerinitiative sowie des Verfassungsreferendums erweitert werden“, so der Wortlaut der Begründung. Der Gesetzentwurf wird in zweiter Beratung behandelt.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/2335 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.
Mit den von der Landesregierung vorgelegten Änderungen wird der Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR-StV) an die zum 25. Mai 2018 in Deutschland geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) angepasst. Die beschränkte Anwendbarkeit von Datenschutzrecht und Datenschutzaufsicht bei der Datenverarbeitung für journalistisch-redaktionelle Zwecke sei Regelungsgehalt des Medienprivilegs und damit Ausdruck der Medien- und Pressefreiheit laut Grundgesetz.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/2443 wird in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
a) Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf ein, der der Umsetzung des Beschlusses „Mehr Demokratie wagen“, den der Landtag in seiner Sitzung am 27. Oktober 2016 gefasst hatte, dienen soll. Danach sollen neben der Evaluation der direkten Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger unter dem Gesichtspunkt ihrer Hebung mindestens auf den bundesdeutschen Durchschnitt Transparenz und Partizipation auf der kommunalen Ebene bei der anstehenden Fortschreibung des Kommunalverfassungsgesetzes gestärkt werden.b) Die Fraktion DIE LINKE legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vor. Damit will sie den Zugang zu direkter Demokratie erleichtern und mehr Bürgerbeteiligung bei politischen Entscheidungsprozessen ermöglichen, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Außerdem sollen die Kompetenzen kommunaler Mandatsträger gestärkt und ihre Rechte erweitert werden.
Ergebnis
Die Gesetzentwürfe Drs. 7/2509 und Drs. 7/2527 werden in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung dient der Anpassung an das geänderte Bundesrecht sowie der landesrechtlichen Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Seveso-III-Richtlinie).
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/2510 wird in den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen.
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE vom Mai 2017 sollte die Landesregierung aufgefordert werden, auf Bundesebene darauf zu dringen, dass Überstellungen von Geflüchteten von Deutschland nach Ungarn auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden und auf Landesebene, bis zur Umsetzung einer solchen bundeseinheitlichen Aussetzung des Dublin-Verfahrens, bei sogenannten Dublin-Fällen aus Ungarn eine Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen zu praktizieren. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag nun, den Antrag in geänderter Form anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/2455 wird zugestimmt.
Die Zahl der Schulabbrecher ist nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE in Sachsen-Anhalt nach wie vor viel zu hoch. Um vom Schulabbruch bedrohte Mädchen und Jungen (insbesondere in Förderschulen und ausländische Schüler/innen) besser zu unterstützen, sollen zusätzliche Fachkräfte für den Spracherwerb und für die Unterstützung des Lernerfolgs (Lerncoaches) sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedarfsgerecht eingesetzt werden. Nach Beratung empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Kultur, den Antrag abzulehnen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/2461 wird mehrheitlich gefolgt.
Die Fraktion DIE LINKE forderte die Landesregierung im November 2017 auf, dem Parlament noch vor Jahresende einen Nachtragshaushalt für 2017 und 2018 vorzulegen. Nach der jüngsten Steuerschätzung zeichneten sich deutliche Mehreinnahmen ab. Diese sollten dringend für wichtige Zukunftsinvestitionen genutzt werden, so DIE LINKE, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Kinderbetreuung, ÖPNV und Breitbandausbau. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag, den Antrag abzulehnen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/2465 wird zugestimmt.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in seiner Sitzung am 14. Februar 2018 mit den aufgeführten Drucksachen befasst und empfiehlt unter Mitwirkung des Unterausschusses Rechnungsprüfung die Annahme der Beschlussempfehlung.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/2454 wird zugestimmt.
Die Fraktion DIE LINKE will sich mit einem Antrag für mehr Verkehrssicherheit im Land einsetzen. So soll die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden, ein ständiges beratendes Gremium zur Verkehrssicherheit einzurichten sowie eine Verkehrssicherheitskampagne für das Land und eine Mobilitätskonferenz zu initiieren. Außerdem sollen die örtlichen Verkehrswachten erhalten und ausgebaut werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2492 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/2572 beschlossen.
Die Landesregierung schlägt dem Landtag zwei Ersatzpersonen als stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses vor. Laut Wahlvorschlag sind dies: Philipp Schweizer, Geschäftsführer des Kinder- und Jugendrings (KJR), und Anne Haertel, Vorsitzende des KJR (Evangelische Jugend in Mitteldeutschland). Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe.
Ergebnis
Dem Wahlvorschlag Drs. 7/2512 wird mehrheitlich zugestimmt.
Die Fraktion der CDU bringt einen Antrag ein, durch den für die ehemalige Abgeordnete Eva Feußner (CDU) nun der Abgeordnete Uwe Harms Mitglied des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses werden soll.
Ergebnis
Dem Antrag Drs. 7/2538 wird zugestimmt.
Für die derzeit beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter endet die Amtszeit am 31. Dezember 2018. Auf Antrag der Koalition soll der Landtag den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung bestimmen, die Wahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den beim Oberverwaltungsgericht zu bestellenden Ausschuss durchzuführen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2539 wird beschlossen.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag, zu den Verfassungsgerichtsverfahren keine Stellungnahme abzugeben.
Ergebnis
Der Konsensliste Drs. 7/2546 wird mehrheitlich gefolgt.
Eröffnung der 45. Landtagssitzung
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Sozialgesetzbuchs VIII auf den Weg bringen: Demnach haben im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme einer ausländischen Person die Jugendämter zur Feststellung des Alters „regelmäßig eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen“. Die Jugendämter in Sachsen-Anhalt seien entsprechend anzuweisen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2524 wird abgelehnt.
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu initiieren, die Gesetzliche Pflegeversicherung nach SGB XI zu einer Pflegevollversicherung umzuwandeln“ – so der Tenor eines Antrags der Fraktion DIE LINKE. Mittelfristig soll die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung realisiert werden, in der alle Einkommensformen zur Beitragsfinanzierung einbezogen und Beitragsbemessungsgrenzen abgeschafft werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2516 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/2576 beschlossen. Der Alternativantrag Drs. 7/2586 hat sich somit erübrigt.
Die Fraktion DIE LINKE will sich mit einem Antrag für die „Legalisierung und vollständige Entkriminalisierung von Cannabis“ einsetzen. Dafür müsse sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine grundsätzliche Änderung des Betäubungsmittelgesetzes einsetzen. Anstatt Strafverfolgung seien gesundheitliche Aufklärung und Prävention notwendig. Außerdem soll die Landesregierung die Strafverfolgungsfreigrenze in Sachsen-Anhalt auf 30 g Cannabisbesitz anheben.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2517 wird in den Ausschuss für Arbeits, Soziales und Integration (federführend) sowie in den Ausschuss für Inneres (mitberatend) überwiesen.
Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ein. Damit soll zum einen das polizeiliche Instrument der Meldeauflage zu einer ausdrücklich geregelten polizeilichen Standardmaßnahme weiterentwickelt werden. Zum anderen soll das polizeiliche Instrument des Aufenthaltsverbots zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten im Hinblick auf terroristische Straftaten weiterentwickelt werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/2402 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Die Fraktion DIE LINKE will sich mit einem Antrag für den Erhalt des IMPULS-Festivals für Neue Musik in Sachsen-Anhalt einsetzen. Nach Angaben der Fraktion habe das Festival in diesem Jahr mit deutlich weniger Landesförderung auskommen müssen. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, die geplanten finanziellen Kürzungen zurückzunehmen. Das IMPULS-Festival für Neue Musik sei bundesweit einzigartig und wichtig für die Vermittlung zeitgenössischer Musik in Sachsen-Anhalt.
Ergebnis
Der Antrag Drs 7/2513 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/2573 beschlossen.
Die Landesregierung soll laut Antrag der Fraktion DIE LINKE aufgefordert werden, die dem Landeshaushalt ab dem Jahr 2018 jährlich zufließende Summe im Rahmen der 2016 beschlossenen Bundesentlastung für die Kommunen vollständig an die Kommunen weiterzureichen oder diese Mittel für eine gezielte und nachhaltige Entlastung der weiterhin angespannten kommunalen Finanzlage zu verwenden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2515 wird in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in den Ausschuss für Inneres (mitberatend) überwiesen.
Wie sieht die EU-Haushaltsplanung nach 2020 aus? Darüber möchte die Fraktion DIE LINKE anhand ihres Antrags diskutieren. Ihrer Ansicht nach dürfe bei der finanziellen Unterstützung für die Regionen, Städte und Dörfer zukünftig nicht gekürzt werden. Sollte dies geschehen, würden viele Regionen bei den Herausforderungen durch Globalisierung, Digitalisierung oder Klimawandel im Stich gelassen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2518 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/2574 beschlossen.
Auf Antrag der Faktion DIE LINKE soll sich der Landtag für eine Vergütung der Gebärdensprachdolmetscher/innen in Sachsen-Anhalt einsetzen, die sich an den tatsächlichen Aufwendungen orientiert. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, die in der Behindertengleichstellungsverordnung festgeschriebenen Kostensätze für Gebärdensprachdolmetscher/innen an die geltenden Normen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes und anderer Normen anzupassen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2519 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/2575 beschlossen.
Der Landtag soll sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE dazu bekennen, dass die Gewissens-, Religions- und Bekenntnisfreiheit des Grundgesetzes nicht zur Disposition gestellt werden. Dieser Grundsatz gelte sowohl für die christlichen als auch für andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Eine ungestörte Religionsausübung zu gewährleisten, bedeute, mit den existierenden Religionsgemeinschaften offen zu kommunizieren und Diffamierungen von Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit zurückzuweisen und entsprechende Angriffe zu verurteilen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2520 wird in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
Die Fraktion DIE LINKE vertritt die Ansicht, dass die Landesregierung nach wie vor nicht in der Lage sei, EU-Fördermittel sachgerecht einzusetzen. Sie beruft sich dabei auf einen Bericht der Brüsseler Antikorruptionsagentur OLAF. Die Landesregierung sei aufgefordert, die Mängel der Vergangenheit aufzuklären und für einen zukünftig sachgerechten Einsatz von EU-Fördermitteln zu sorgen. Entsprechende Papiere und die Stellungnahmen der Landesregierung sollen dem Landtag vorgelegt werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2521 wird abgelehnt.
Die Fraktion der AfD kritisiert, dass die Landesregierung bisher nicht begonnen habe, den Landtagsbeschluss „Präventive Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest verstärken“ umzusetzen. Sie setzt sich daher mit einem Antrag dafür ein, die Landesregierung aufzufordern, umgehend die Beschlüsse der Sonder-Agrarministerkonferenz (SAMK) vom 18. Januar 2018 (Top 2, Afrikanische Schweinepest) als verbindlichen Standard zur Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest im Land Sachsen-Anhalt umzusetzen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2522 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/2575 beschlossen.
Die Landesregierung soll nach dem Ansinnen der AfD-Fraktion aufgefordert werden, ein Konzept zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen vorzulegen. Dabei sollen verfassungsrechtliche Bedenken überprüft und konzeptionell angepasst werden. Begründung der AfD: „Die Straßenausbaubeiträge belasten Wohneigentümer sehr.“ Viele Wohneigentümer müssten beim Ausbau der anliegenden Straße Beiträge an die Gemeinde zahlen. Auch für vergangene Ausbaumaßnahmen könne die Gemeinde nachträglich diese Gebühren verlangen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2525 wird abgelehnt.
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, keine zweite Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber beziehungsweise Erstaufnahmeeinrichtung in Stendal zu errichten. Stattdessen seien die eingeplanten Mittel unter anderem für die Errichtung einer „gesicherten Abschiebesammelstelle für ausreisepflichtige Ausländer“ in der gleichen Liegenschaft zu verwenden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2526 wird abgelehnt.
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im März die Möglichkeit, sich in der Fragestunde mit ihren Kleinen Anfragen direkt an die Minister/in der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Fragestunde wird gemäß § 45 (4) GO.LT durchgeführt.