Parlamentarische Kontrollkommission
23. SitzungMagdeburg, Domplatz 6-9, Landtagsgebäude
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Eröffnung der 42. Landtagssitzung
Der Ausschuss für Petitionen hat in den Belangen der Volksinitiative „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“ eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Darin heißt es unter anderem, dass das Stellenziel von 14 500 sogenannten Vollzeitäquivalenzen (Lehrer/innen in Vollzeit) bei Bedarf bereits im Haushaltsjahr 2019 erreicht werden könne. Zudem wird die Landesregierung gebeten, freiwerdende Stellen unverzüglich und flexibel auszuschreiben und durch fortlaufende Ausschreibungen sicherzustellen, dass auch in ländlichen Gebieten eine gute Unterrichtsversorgung gewährleistet wird.
Ergebnis
Der Änderungsantag Drs. 7/2344 wird abgelehnt und der Beschlussempfehlung Drs. 7/2248 mehrheitlich gefolgt. Der Alternativantrag Drs. 7/2355 hat sich damit erübrigt.
a) Der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, Prof. Dr. Armin Willingmann wird im Januarplenum eine Regierungserklärung zum Thema „Sachsen-Anhalt: Wirtschaft und Wissenschaft vernetzt“ abgeben.
b) Im Anschluss an die Regierungserklärung des Wirtschaftsministers haben die Vertreter der fünf Fraktionen im Landtag die Gelegenheit, zu den Ausführungen Willingmanns Stellung zu beziehen und eigene Aspekte in die Debatte einzubringen.
Ergebnis
Der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Armin Willingmann gibt die Regierungserklärung ab. Daran schließt sich eine Aussprache an.
a) Die AfD-Fraktion hat eine Aktuelle Debatte beantragt, in der sie sich über „Anspruch und Wirklichkeit“ hinsichtlich der 10. „Meile der Demokratie“ für Vielfalt und Menschenwürde am 20. Januar 2018 in Magdeburg austauschen möchte.
b) Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte für die zivilen Opfer der Flächenbombardierung im Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts bis zum Januar 2025. Zentraler Bestandteil des Gedenkens soll ein Mahnmal in Magdeburg sein. Dafür sollen eine Kommission eingesetzt und die notwendigen Mittel im Haushalt 2019 eingestellt werden.
Ergebnis
zu a) Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
zu b) Der Antrag Drs. 7/2339 wird abgelehnt.
d2345aad.pdf (PDF, 26 KByte) d2339aan.pdf (PDF, 23 KByte)Durch das vorliegende Gesetz – eingebracht im August 2017 – soll die Organisation des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt an die Vorgaben der „Datenschutz-Grundverordnung“ der Europäischen Union angepasst werden. Sie enthält beispielsweise genaue rechtliche Vorgaben für die Organisation dieser Behörde. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag unter Mitwirkung des Ausschusses für Finanzen, den genannten Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Die Änderungsanträge Drs. 7/2368, Drs. 7/2373 und Drs. 7/2374 werden abgelehnt. Der Änderungsantrag Drs. 7/2370 wird beschlossen und der Beschlussempfehlung Drs. 7/2336 in der so geänderten Fassung mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Die AfD-Fraktion wollte mit einem im Dezember 2017 eingebrachten Gesetzentwurf die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ändern. Unter anderem sprach sie sich dafür aus, dass die Landtagsausschüsse mit Ausnahme der Parlamentarischen Kontrollkommission grundsätzlich öffentlich verhandeln sollen. Der Ministerpräsident soll direkt gewählt werden. Der im Dezember nicht in die Ausschüsse überwiesene Gesetzentwurf wird in zweiter Beratung behandelt.
Ergebnis
Einer Überweisung des Gesetzentwurfes Drs. 7/2200 wird nicht zugestimmt.
Bisher regelt in Sachsen-Anhalt § 11 des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt für den Bereich des privaten Rundfunks diverse Details zu Datenschutzrecht und Datenschutzaufsicht bei der Datenverarbeitung für journalistisch-redaktionelle Zwecke. Dieses sogenannte Medienprivileg wurde bisher in einer EU-Richtlinie und im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Beide Regelungen treten aber im Mai 2018 außer Kraft. Die bisherige Zuordnung der Regelung muss deshalb geändert werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/2267 wird in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die Landesregierung sicherstellen, dass die demokratischen Prinzipien im Wahlbüro und in den Schulen gewahrt bleiben. Insbesondere geht es hier um die Erkennbarkeit von Funktionsträgern, aber auch von Schülerinnen, die durch eine permanente Gesichtsverschleierung behindert werde. Sowohl beim Wahlakt als auch im Unterricht könne im Sinne eines vertrauensvollen Miteinanders nicht auf eine Entschleierung verzichtet werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/2328 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Bildung und Kultur (mitberatend) überwiesen.
Ziel des Gesetzes ist die Anpassung der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen und der damit verbundenen Gebührenregelungen zum Vollzug der landesbehördlichen Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/2333 wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll verhindert werden, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des Amtsverhältnisses das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt wird. So werden Regelungen geschaffen, die die Aufnahme einer Beschäftigung nach Ende des Amts begrenzen können.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/2334 wird in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.
Um die Unterrichtsversorgung zu gewährleisten und die Ausstattung der Schulen mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verbessern, brachte die Fraktion DIE LINKE im Juni 2016 einen Antrag ein. Zu diesem wird nun, im Januar 2018, eine Beschlussempfehlung im Plenum beraten. Diese Empfehlung deckt sich weitgehend mit den Ausführungen zur Volksinitiative „Den Mangel beenden“.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/2327 wird zugestimmt.
Die Fraktion DIE LINKE forderte im September 2017 mehr Transparenz im Umgang mit Parteispenden. Auf Antrag der Linken sollte sich der Landtag gegen Spenden an regierungstragende Parteien stellen, die in einem Zusammenhang mit Auftragsvergaben stehen. Der Ausschuss für Finanzen hat nun eine Beschlussempfehlung erarbeitet, nach der „Spenden an Parteien und Politiker […] in keinem Zusammenhang mit politischen Entscheidungen oder Auftragsvergaben stehen [dürfen].“ Entsprechenden Bestimmungen seien von den Parteien sorgfältig zu beachten und einzuhalten.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/2321 wird mehrheitlich gefolgt.
Der Ausschuss für Petitionen gibt Auskunft über eingegangene und abschließend behandelte Petitionen im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2017. Insgesamt haben den Landtag in diesen elf Monaten 183 Petitionen erreicht; Spitzenreiter waren die Bereiche Inneres (38), Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr (35) sowie Gesundheit und Soziales (24). Abschließend behandelt wurden 213 Petitionen. Der Bereich Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr (43) führt hier vor Inneres (36) sowie Gesundheit und Soziales (31).
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/2218 wird zugestimmt. Damit sind die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt erklärt. Die Anlagen 15 und 16 nimmt der Landtag zur Kenntnis.
Auf Antrag der Landesregierung soll der Landtag die am 9. Januar 2018 durch die Landesregierung erfolgte Benennung von Tilman Tögel als Mitglied im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union für die verbleibende Dauer der sechsten Amtsperiode bestätigen. Tögel ist in seiner Funktion als Mitglied im AdR dem Landtag von Sachsen-Anhalt politisch verantwortlich und gehalten, dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien regelmäßig über seine Tätigkeit im AdR zu berichten.
Ergebnis
Dem Antrag Drs. 7/2329 wird zugestimmt.
Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag, dass der Landtag die ihrer Ansicht nach zu geringen Klimaschutzziele als Ergebnis der Sondierungsgespräche zur Bildung einer Großen Koalition auf Bundesebene als „klimapolitischen Rückschritt ausdrücklich“ ablehnt. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und im Rahmen des Klima- und Energiekonzepts des Landes Sachsen-Anhalt (KEK) ambitionierte Klimaschutzziele festzuschreiben.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2330 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/2375 beschlossen.
Die Fraktion DIE LINKE macht sich für die frühe Berufsorientierung stark. Daher soll der Landtag dafür sorgen, dass das Programm „Berufswahl Richtig Angehen – Frühzeitig Orientieren“ (BRAFO) auch nach Auslaufen der EU-Förderperiode 2020 fortgesetzt und langfristig gesichert wird. Es sei ein Erfolgsmodell, das Schülerinnen und Schülern helfe, berufsbezogene Interessen zu erforschen, sich in unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten zu erproben und dabei ihre Stärken und Talente kennenzulernen.
Ergebnis
Dem Antrag Drs. 7/2332 wird unter Einbeziehung des Änderungsantrages Drs. 7/2371 in der so geänderten Fassung zugestimmt.
Eröffnung der 43. Landtagssitzung
Auf Basis eines Antrags der Koalition aus CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Landesregierung aufgefordert werden, im I. Quartal 2018 dem Landtag zu berichten, wie die ab dem Jahr 2020 wegfallenden Entflechtungsmittel im Bereich des kommunalen Straßenbaus im Landeshaushalt kompensiert werden sollen. Zudem soll dafür Sorge getragen werden, dass eine bedarfsgerechte Unterstützung des kommunalen Straßenbaus im Haushalt sichergestellt wird.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2343 wird beschlossen.
Auf Antrag der Fraktion der AfD soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für die Beibehaltung der Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten einzusetzen. Nach Ansicht der AfD setze „der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte den Fehlanreiz, ein Familienmitglied mit Brückenkopffunktion nach Deutschland zu entsenden, um nach der Anerkennung als Schutzberechtigter weitere Familienmitglieder nach Deutschland nachzuholen.“
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2338 sowie der Änderungsantrag Drs. 7/2385 werden abgelehnt. Der Alternativantrag Drs. 7/2377 wird beschlossen.
Die Fraktion DIE LINKE bringt einen Gesetzentwurf ein, der zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Volksabstimmungsgesetzes führen soll. Er soll der weiteren Stärkung und damit der Erleichterung direktdemokratischer Elemente Rechnung tragen. „Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid müssen deshalb erleichtert sowie durch das Einführen der direktdemokratischen Elemente der Einwohnerinitiative sowie des Verfassungsreferendums erweitert werden“, so der Wortlaut der Begründung.
Ergebnis
Die erforderliche Mehrheit für eine Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfes Drs. 7/2335 ist nicht zustande gekommen.
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Sozialgesetzbuchs VIII auf den Weg bringen: Demnach haben im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme einer ausländischen Person die Jugendämter zur Feststellung des Alters „regelmäßig eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen“. Die Jugendämter in Sachsen-Anhalt seien entsprechend anzuweisen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2337 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/2372 beschlossen.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion stiegen die Kosten der Kinderbetreuung, während die Zuweisungen des Landes jedoch hinter diesen Kostensteigerungen zurückblieben. Die Mehrbelastung trügen die Kommunen, die diese auch an die Eltern weiterreichten. Die steigende Belastung von Familien und Kommunen widerspreche dem Gedanken der Familienförderung. In ihrem Antrag fordert sie unter anderem, die Finanzierung steigender Betreuungskosten aus Landesmitteln, um weitere Erhöhungen der Elternbeiträge zu vermeiden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2340 wird abgelehnt.
Das am 1. Januar 2018 im Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) habe bereits nach wenigen Tagen seine gefährliche Eigendynamik gezeigt, erklärt die Fraktion der AfD: „Unter Umgehung des Rechtsweges soll von nun an willkürlich entschieden werden, welche Nutzerinhalte auf sozialen Netzwerken gelöscht werden.“ Die Landesregierung soll daher dazu aufgefordert werden, sich im Bundesrat für eine Aufhebung des NetzDG einzusetzen, um „einer reglementierten Sprache entschieden entgegenzutreten und die freie Meinungsäußerung zu gewährleisten“.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2341 sowie der Alternativantrag Drs. 7/2381 werden abgelehnt.
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll der Landtag bekräftigen, dass der vordergründige Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darin bestehe, einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Er solle sich ferner dazu bekennen, dass dieser Auftrag ausschließlich durch objektive Berichterstattung zu erfüllen sei. Die Landesregierung soll sich zudem gegen jedwede Gebührenerhöhung einsetzen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/2342 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/2376 beschlossen.
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im Januar die Möglichkeit, sich in der Fragestunde mit ihren Kleinen Anfragen direkt an die Minister/in der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Fragestunde wird gemäß § 45 (4) GO.LT durchgeführt.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag, zu dem obengenannten Verfassungsgerichtsverfahren keine Stellungnahme abzugeben.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/2318 wird zugestimmt.