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Plenarsitzung

Neue Mitglieder des Verfassungsgerichts

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 15. Dezember 2021 die Mitglieder und Stellvertretenden des obersten Verfassungshüters des Landes neu gewählt; es war die fünfte Wahl dieser Art. Die siebenjährige Amtsperiode des Gremiums geht zu Ende. Der Landtag hatte als „verfassungsgebende Landesversammlung“ 1992 die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt verabschiedet, in der dem Landesverfassungsgericht ein eigener Abschnitt gewidmet worden war. Danach steht das Gericht (in dem ehrenamtlich gearbeitet wird) als Verfassungsorgan gleichwertig neben Landtag und Landesregierung.

Das Landesverfassungsgericht hat seinen Sitz im Justizzentrum Anhalt in Dessau-Roßlau.

Ein eigenes Landesgesetz regelt die Zusammensetzung des Landesverfassungsgerichts. Danach besteht es aus sieben Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein Vertreter gewählt. Drei Mitglieder und ihre Vertreter haben Präsidenten der Gerichte des Landes oder Vorsitzende Richter an den oberen Landesgerichten zu sein. Die weiteren Mitglieder und ihre Vertreter sollen aufgrund ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben für das Amt eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts besonders geeignet und mindestens ein Mitglied und sein Vertreter müssen auf Lebenszeit ernannte Universitätsprofessoren des Rechts sein. Nach Ablauf der siebenjährigen Amtszeit ist eine Wiederwahl möglich, eine dritte Legislatur als Mitglied des Landesverfassungsgerichts ist jedoch ausgeschlossen.

Mitglieder und Stellvertretende

Für die im Dezember 2021 erfolgte Wahl des neben Landtag und Landesregierung dritten Verfassungsorgans hatte der Landtagsausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz einstimmig die neuen Mitglieder und Stellvertreter vorgeschlagen. Zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts wurde Dr. Uwe Wegehaupt, Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg, gewählt. In das Amt der Vizepräsidentin wurde Claudia Schmidt (Hohenwarthe) gewählt.

Auch für die übrigen fünf Mitglieder und alle Vertreterinnen und Vertreter des Gremiums lag den Abgeordneten ein Vorschlag des Ausschusses vor:

Mitglieder:

  • Volker Buchloh, Halle (Saale)
  • Prof. Dr. Michael Germann, Halle (Saale)
  • Frank Meyer, Magdeburg
  • Silke Schindler, Wanzleben-Börde
  • Dr. Detlef Eckert, Halberstadt

Stellvertreter/innen:

  • Dr. Alexandra König, Halle (Saale)
  • Iris Goerke-Berzau, Naumburg
  • Fritz Burckgard, Dessau-Roßlau
  • Prof. Dr. Katja Nebe, Leuna
  • Albrecht Steinhäuser, Magdeburg
  • Franz-Ulrich Keindorff, Barleben
  • Dr. Birke Bull-Bischoff, Halle (Saale)

Laut Landesverfassung war für ihre Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens die Mehrheit der Mitglieder des Landtags, erforderlich. Die Ernennung der Gewählten durch den Ministerpräsidenten und deren Vereidigung vor dem Landtag erfolgt voraussichtlich Anfang 2022.

Gericht ist Hüter der Verfassung

„Oberstes Gericht“, das womöglich andere Landesgerichte kontrolliert, ist dieser unabhängige Gerichtshof jedoch keinesfalls und auch keine Behörde, an die sich jedermann mit x-beliebigen Beschwerden wenden kann. Einzig und allein über die Einhaltung der Landesverfassung wacht das Gericht und hat darum nur die in der Verfassung verankerten Zuständigkeiten. So hat es unter anderem bei Streitigkeiten über die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden zu entscheiden, wenn entweder die Antragsteller selbst oder ein Viertel der Landtagsmitglieder beziehungsweise die Landesregierung dies beantragen. Auch Städte und Gemeinden können sich an das Landesverfassungsgericht wenden, wenn sie ihr Recht auf Selbstverwaltung durch ein Landesgesetz verletzt sehen.