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Plenarsitzung

Einberufung des Landtags auf Verlangen

26. Apr. 2021

Der Landtag von Sachsen-Anhalt kommt am Donnerstag, 27. Mai 2021, um 10 Uhr zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen. Diese Sitzung wird dann vermutlich die letzte der 7. Wahlperiode vor der Landtagswahl am 6. Juni 2021 sein. 

Blick in den Plenarsaal des Landtags von Sachsen-Anhalt.

Blick in den Plenarsaal des Landtags von Sachsen-Anhalt. Foto: Stefanie Böhme

Zweiundvierzig Abgeordnete und damit ein Viertel der Mitglieder des Landtages haben gemäß Art. 45 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen‐Anhalt i. V. m. § 55 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt die Einberufung einer Landtagssitzung verlangt.

Inhaltlich wird es voraussichtlich um folgende Themen gehen:

  • Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen‐Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Mitglieder der Apothekerkammern Niedersachsen, Hamburg und Sachsen‐Anhalt
  • Entwurf eines Gesetzes zum ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder‐ und Jugendlichenpsychotherapeuten 
  • Entwurf eines Gesetzes zum eGBR‐Staatsvertrag

Darüber hinaus können weitere Themen in der Plenarsitzung behandelt werden. Sobald es eine endgültige Tagesordnung gibt, finden Sie diese hier.

Der Ältestenrat wird sich in seiner 62. Sitzung am Donnerstag, 20. Mai 2021, zur Sitzung des Landtages, zu den Tagesordnungspunkten sowie zu Redezeitstruktur und Rednerfolge verständigen. Danach informieren wir Sie an dieser Stelleüber die endgültige Tagesordnung. Wie immer können Sie auch die vermutlich letzte die Sitzung der 7. Wahlperiode via Livestream von zuhause oder auch unterwegs verfolgen.