Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

So entsteht ein Gesetz

Wer kann ein neues Gesetz vorschlagen?
 

• Die Abgeordneten vom Landtag

• Die Landes-Regierung

• Die Bürger von Sachsen-Anhalt
 

Gesetz-Entwurf

Jemand schlägt ein Gesetz vor.

Man nennt das auch: Gesetz-Entwurf.

Man schickt den Gesetz-Entwurf 

an den Landtags-Präsidenten.

 

Zeichnung: rotes Gesetzbuch

Foto: © Reinhild Kassing


Erste Lesung

Die Abgeordneten treffen sich im Landtag.

Sie sprechen dort über den neuen Gesetz-Entwurf.

Das nennt man auch: Erste Lesung.

Blick von Pressetribüne ins Plenum

Foto: Jens Schlueter/Landtag


Fach-Ausschuss

Der Landtag gibt den Gesetz-Entwurf

an einen Fach-Ausschuss.

Im Fach-Ausschusssind Abgeordnete vom Landtag.

Der Fach-Ausschuss prüft den Gesetz-Entwurf:

• Ist alles richtig, was im Gesetz-Entwurf steht

• Hat man an alles gedacht

Der Fach-Ausschuss ändert den Gesetz-Entwurf vielleicht.

Dann gibt der Fach-Ausschuss den Gesetz-Entwurf

zurück an den Landtag. 

 

Zeichnung: Menschen sitzen an Tisch und diskutieren.

Foto: © Reinhild Kassing


Zweite Lesung

Die Abgeordneten im Landtag lesen den Gesetz-Entwurf

noch mal durch.

Das nennt man auch: Zweite Lesung.

 

Abstimmung

Die Abgeordneten stimmen nach der zweiten Lesung

über das Gesetz ab.

Mehr als die Hälfte der Abgeordneten stimmen mit Ja:

Das Gesetz wird verabschiedet.

Zeichnung: Menschen haben Stimm-Zettel in der Hand

Foto: © Reinhild Kassing

Der Landtags-Präsident unterschreibt das neue Gesetz.

Das neue Gesetz ist jetzt gültig.

Alle müssen sich an das neue Gesetz halten.

Das neue Gesetz kommt in

das Gesetz-und Verordnungs-Blatt.

Alle Bürger können das neue Gesetz dort nachlesen.