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Plenarsitzung

MDR-Staatsvertrag wird neu aufgestellt

Im Rahmen einer vielfältigen Medienwelt soll der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) durch die Herstellung und Verbreitung seiner Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier Meinungsbildung wirken, so das Ansinnen der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen im Staatsvertrag über den MDR. Der Mehrländeranstalt komme dadurch eine besondere publizistische Bündelungswirkung und Einordnungsfunktion zu. Der Landtag muss dem zwischen den drei Ländern geschlossenen Staatsvertrag noch zustimmen. Dazu dient der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf als Grundlage.

MDR-Landesfunkhaus in Magdeburg

Blick auf das MDR-Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Foto: MDR/Andreas Lander

Länderübergreifende Zusammenarbeit

Der Staatsvertrag sei mittlerweile sehr veraltet, erklärte Staats- und Kulturminister Rainer Robra (CDU). Ziel soll mehr Transparenz, aber keine Rutschbahn zur Verteilung der Ressourcen sein. Der Rundfunkrat setzt sich aus 50 Mitgliedern zusammen, Sachsen verfügt über 20 Mitglieder, Thüringen und Sachsen-Anhalt über jeweils 15 Mitglieder. 17 dieser 50 Positionen des Rundfunkrats könnten recht frei besetzt werden, um einen gesellschaftlichen und politischen Ausgleich sicherzustellen, so Robra. Bei der Ausarbeitung des Staatsvertrags seien länderübergreifend vielfältige Interessen, Anmerkungen und Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigt worden. Der Verwaltungsrat habe sich kraft Gesetzes um die Gestaltung der Gehälter im MDR zu kümmern.

„LSBTTIQ-Community hat keine gesellschaftliche Relevanz“

Bei der Zusammensetzung des Rundfunkrats kritisierte Tobias Rausch (AfD) die Berücksichtigung von Vertreterinnen und Vertretern der LSBTTIQ-Community und der Migrantenverbände. Hier sei „keine gesellschaftliche Relevanz“ zu erkennen, man wolle offenbar lediglich Randgruppen stärken und in Entscheidungspositionen drängen.

Vielfalt des Lebens in den drei Ländern

Nach drei Jahrzehnten werde der MDR-Staatsvertrag auf den neuesten Stand gebracht, entsprechend groß sei der Anpassungsbedarf gewesen, erklärte Holger Hövelmann (SPD). Der MDR werde mit dem Auftrag versehen, gesellschaftspolitisch relevante Themen wie Klima, Kultur und wirtschaftliche Entwicklung stärker in den Fokus zu rücken. Die Lebenswirklichkeit und die Vielfalt des Lebens in den drei Ländern soll in den Vordergrund gerückt werden. Die Arbeit des Rundfunkrats werde transparenter, es werde mehr politische Unabhängigkeit geschaffen, die Anpassung an den aktuellen technischen Stand werde vorangebracht, so Hövelmann. Die Gehälter in den Spitzenpositionen würden angemessen und nachhaltig festgesetzt, die SPD habe sich allerdings eine feste Obergrenze gewünscht. Hövelmann lobte die vielfältigere Zusammensetzung des Rundfunkrats: „Das sind relevante Gruppen in unserer Gesellschaft!“

Etwas mehr Modernisierung wäre gut gewesen

Der Staatsvertrag für eine Dreiländeranstalt sei immer auch ein Kompromiss, sagte Stefan Gebhardt (DIE LINKE). Zwingend notwendig sei die Neufassung geworden, weil die Staatsnähe in den Aufsichtsgremien (wie seinerzeit beim ZDF) zu stark gewesen sei. Lobenswert sei das Bekenntnis aller drei Länder zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gleich in der Präambel des Staatsvertrags, sagte Gebhardt. Beim im Vertrag festgehaltenen Auftrag an den MDR hätte man auch etwas mehr modernisieren, beispielsweise deutlich mehr auf Online- und Telemedien eingehen können. Kritisch betrachtet er zudem die Personalvertretung: Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten sich jetzt vom hauseigenen Personalrat nicht mehr vertreten lassen, 45 Prozent aller Beschäftigten hätten damit keine originäre Interessenvertretung, die auch vor Gericht Bestand hätte, so Gebhardt.

Gesellschaft hat sich weiterentwickelt

Nun liege er vor, ein modernisierter MDR-Staatsvertrag mit verfassungsrechtlichen Korrekturen, sagte Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Sie kritisierte, dass viele Eingebungen aus gesellschaftlichen Gruppen bei der Erstellung des Staatsvertrags nicht berücksichtigt worden seien. Darüber werde im Ausschuss noch zu reden sein. Die Zusammensetzung des Rundfunkrats, der die Ausführung der Aufgaben der Sender kontrolliert, sei verändert worden. Es gelte, die gesellschaftliche Vielfalt besser abzubilden. Denn die Gesellschaft habe sich in den vergangenen dreißig Jahren verändert, neue Realitäten seien hinzugekommen, so Frederking – dies betreffe beispielsweise die LSBTTIQ-Community und die Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Die Grünen sprechen sich dafür aus, die Spitzengehälter der Intendanz an die Spitzengehälter des öffentlichen Dienstes anzulehnen. „Bei der Gehaltsfrage muss endlich etwas passieren“, so Frederking.

Senderlandschaft verkleinern

Es sei eine „beachtliche Sache, die uns hier gelungen ist“, diesen neuen Vertrag auf den Weg zu bringen, erklärte Markus Kurze (CDU). Der MDR erhalte mit dem neuen Vertrag Planungssicherheit. Durch den neuen Vertrag würden die Digitalisierung und der Jugendschutz deutlich erhöht. Die Begrenzung der Intendantengehälter solle für alle gelten oder für keinen, so Kurze, ein Alleingang für den MDR sei nicht wünschenswert. Es sei nicht in Ordnung, dass das Geld, das eigentlich für die Kulturplattform in Halle (Saale) eingeplant gewesen sei, nun im inneren ÖRR-Finanzausgleich an das Saarland und Bremen ginge. Es gelte, den Beitrag stabil zu halten, daher schwebt Kurze vor, dass der Saarländische Rundfunk im Südwestrundfunk aufgehe, Radio Bremen im Norddeutschen Rundfunk.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.