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Plenarsitzung

Wahl der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten

Die Wahl des Ministerpräsidenten ist die politisch wichtigste Personalentscheidung des Landtags. Gewählt ist, wer die Mehrheit aller Abgeordneten auf sich vereint; im dritten Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Anders als in anderen Bundesländern muss der Regierungschef in Sachsen-Anhalt kein gewähltes Mitglied des Landtags sein, er ist ihm gegenüber allerdings jederzeit politisch verantwortlich.

Die Fraktionen, die mit ihren Stimmen das Landesoberhaupt gewählt haben, werden auch als Koalitionsfraktionen bezeichnet. Im Vorfeld der Bildung einer Landesregierung ist es zwischen ihnen in der Regel bereits zur Vereinbarung gemeinsamer politischer Ziele gekommen. Niedergeschrieben sind diese im Koalitionsvertrag. Der Regierungschef hat das Recht, die Mitglieder seiner Regierung (Minister) eigenverantwortlich auszuwählen.

Der Ministerpräsident kann sich mit der sogenannten Vertrauensfrage der regierungstragenden Mehrheit des Landtags versichern. Das Plenum wiederum hat das Recht, ihn abzusetzen, indem sich die Mehrheit aller Abgeordneten während einer Landtagssitzung für einen anderen Kandidaten ausspricht. Diesen Vorgang bezeichnet mal als Konstruktives Misstrauensvotum. [Im Bundestag 1982 geschehen beim Kanzlerwechsel von Helmut Schmidt (SPD) zu Helmut Kohl (CDU)].