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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Dr. Hans-Thomas  Tillschneider (AfD)

Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD)

Mitglied des Landtags
Vizepräsident des Landtages von Sachsen-Anhalt, Universitätsdozent

Wahlkreis 32 (Querfurt)

Wahlkreisbüro

Klippe 12
06268 Querfurt
Telefon: 0157 52490840

Die im Kurzlebenslauf angegebenen biographischen Daten beruhen ausschließlich auf Selbstauskünften der Abgeordneten.

Kurzlebenslauf

Geboren 1978 in Temeschburg (Rumänien), verheiratet, zwei Kinder. Mitglied des Landtages seit der 7. Wahlperiode. Vizepräsident des Landtages von Sachsen-Anhalt der 9. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 1997
    Abitur
  • 2004
    Magister (Islamwissenschaft, Germanistik, Philosophie)
  • 2009
    Promotion (Islamwissenschaft)
  • 2009 bis 2010
    Post-Doc am Institut de recherche et d´histoire des textes (IRHT) des Centre national de la recherche scientifique (CNRS) in Paris
  • 2010 bis 2016
    Akademischer Rat auf Zeit am Lehrstuhl für Islamwissenschaft an der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth
  • 2012 bis 2018
    Habilitationsverfahren (Islamwissenschaft)

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 1996
    Eintritt in die FDP, Austritt im selben Jahr
  • 2013
    Eintritt in die AfD
  • seit 2018
    Privatdozent an der Universität Bayreuth

Ehrenamt

  • Gründungsmitglied der "Friedrich-Friesen-Stiftung e. V."

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Akademischer Rat im Beamtenverhältnis auf Zeit, Universität Bayreuth
  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Mitglied, Kreistag Saalekreis
    Mitglied, Stadtrat Querfurt

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.