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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Dietmar  Krause (CDU)

Dietmar Krause (CDU)

Mitglied des Landtags
Maschinist für Wärmekraftwerke mit Abitur

Wahlkreis 23 (Zerbst)

Betreute Regionen: Region Köthen, Wahlkreis 23 (Bereich: Zerbst), Wahlkreis 23 (Bereich: Stadt Aken (Elbe) / Osternienburger Land), Wahlkreis 23 (Bereich: Stadt Gommern), Wahlkreis 23 - Zerbst

Wahlkreisbüro

Kurze Straße 6
06369 Köthen (Anhalt)
Telefon: 03496 557920
Telefax: 03496 216785

Breite 12
39261 Zerbst (Anhalt)
Telefon: 03496 557920
Telefax: 03496 216785

Kurzlebenslauf

Geboren 1960 in Kleinpaschleben, evangelisch, verheiratet, ein Kind, ein Enkel. Mitglied des Landtages seit der 6. Wahlperiode.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • 1977
    Polytechnische Oberschule, Kleinpaschleben
  • 1980
    Abitur in Leuna
  • 1980 bis 1983
    Tätigkeit im Kranbau Köthen
  • 1983 bis 1984
    Grundwehrdienst
  • 1984 bis 1992
    Tätigkeit im Kranbau Köthen
  • 1993 bis 1994
    Geschäftsführer der CDU-Kreisverbände Köthen und Zerbst
  • 1995 bis 2011
    Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Dr. Manfred Lischewski und Ulrich Petzold

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 1985
    Eintritt in die CDU
  • seit 1990
    CDU-Ortsverbandsvorsitzender Zabitz
  • seit 1990
    Vorsitzender CDU-Gemeindeverband Osternienburger Land
  • seit 1990
    Mitglied im Gemeinderat Zabitz/Osternienburger Land und Kreistagsmitglied Altkreis Köthen
  • seit 2020
    Vorsitzender im Gemeinderat Osternienburger Land

Ehrenamt

  • seit 1998
    Fußballpräsident des SV Kleinpaschleben
  • seit 1998
    Mitglied im Posaunenchor "Köthener Blech"
  • seit 1998
    Mitglied im Gemeindekirchenrat Trinum/Zabitz

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Mandate in Gebietskörperschaften

    Mitglied Gemeinderat, Osternienburger Land

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.