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Plenarsitzung

Kontrollgremium mit neuer Besetzung

Die Landesregierung unterliegt in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG). Es besteht aus vier Mitgliedern des Landtags, welche zur besonderen Verschwiegenheit, auch gegenüber anderen Abgeordneten, verpflichtet sind. Ein Mitglied muss der parlamentarischen Opposition angehören.

In seiner Juni-Sitzungsperiode hat der Landtag die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums neu gewählt. Die Koalition brachte gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE einen Wahlvorschlag ein. Sie stellten Markus Kurze (CDU), Rüdiger Erben (SPD) und Guido Kosmehl (FDP) sowie Eva von Angern (DIE LINKE) zur Wahl. Die AfD schickte den Abgeordneten Hagen Kohl in Rennen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abgeordneten Olaf Meister.

Portraitbilder der fünf Mitglieder vor dem Hintergrund des vollbesetzen Plenarsaals.

Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums wurden neu gewählt: Markus Kurze, Rüdiger Erben, Guido Kosmehl und Eva von Angern (v. o. n. u.).

Im ersten Wahlvorgang wurde über die Kandidaten von AfD und Grünen abgestimmt, sie erhielten nicht die notwendige Mehrheit der Stimmen. Im zweiten Wahlvorgang wurde dann über den Wahlvorschlag von Koalition und Linken abgestimmt. Dieser wurde mit der Mehrheit der Stimmen beschlossen.

Die vier Mitglieder des PKGs sind also die Kandidaten von Koalition und DIE LINKE. Im Vorfeld der Wahl hatte es Kritik von AfD und Grünen gegeben, da der gemeinsame Wahlvorschlag von Koalition und Linken dazu geführt habe, dass nur eine Oppositionsfraktion im Gremium vertreten sei. Die Grünen sind nicht mehr im Gremium vertreten, die AfD war es zuvor nur mit einem stellvertretenden Mitglied.

Als stellvertretende Mitglieder wurden Daniel Sturm (CDU), Dr. Falko Grube (SPD) und Andreas Silbersack (FDP) sowie Andreas Henke (DIE LINKE) gewählt.

Die Landesregierung ist verpflichtet, dem PKG umfassend über die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie auf Verlangen dem Gremium auch über Einzelfälle zu berichten. Das PKG kann von der Landesregierung alle für seine Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Akten- und Dateneinsichten, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen sowie Bedienstete zu Sachverhalten befragen.