Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Geschenke aus aller Welt im Landtag

Im Archiv des Landtags befindet sich eine beträchtliche Anzahl an Präsenten, die bei Delegations- und Botschaftsbesuchen an die Präsidenten und Präsidentin als protokollarische Geschenke übergeben wurden. Eine Auswahl dieser Protokollgeschenke wird den Besucherinnen und Besuchern fortan im Landtag zur Ansicht präsentiert.

Die Exponate entzücken durch Besonderheit, Rarität, Kuriosität und Schauwert. Die ausgestellten Objekte wurden mit Archivangaben bereichert und können so gut der Zeit und der/dem Schenkenden zugeordnet werden. Die Vitrine wurde im Präsidentenflur aufgestellt und kann während einer Führung durchs Haus besichtigt werden. Individuelle Besucher und Gäste, die sich auf dem Präsidentenflur aufhalten, können die Vitrine ebenfalls anschauen. Sie soll alle sechs Monate mit anderen Exponaten bestückt werden.

Blick in die Geschenkevitrine. Sie enthält beispielsweise Gastgeschenke von Botschaftern und Delegationen.

Blick in die Geschenkevitrine. Sie enthält beispielsweise Gastgeschenke von Botschaftern und Delegationen.

Warum schenken wir eigentlich?

Ganz simpel geantwortet: Wir schenken, weil wir „müssen“. Die klassischen Schenktheorien besagen, dass es unter Freunden und Verwandten einfach erwartet wird. Noch dazu gibt es die soziale Verpflichtung, ein Geschenk auch anzunehmen. Wenn Sie das nicht tun, gerät die Beziehung zum Schenkenden sofort ins Wanken. Es geht um einen ganz einfachen Gedanken: Wer schenkt, der kommuniziert. Der Brauch des Schenkens ist in praktisch allen Kulturen wiederzufinden. Mithilfe von Geschenken knüpfen, pflegen und vertiefen wir unsere Beziehungen mit anderen.

Das protokollarische Geschenk

Insbesondere bei Delegationsbesuchen aus anderen Staaten ist das „protokollarische Geschenk“ eine Tradition und Ausdruck der jeweiligen Wertschätzung, des Respekts und der eigenen Kultur. Der Austausch von Gastgeschenken ist protokollarische Pflicht bei Staatsbesuchen.

Für die Auswahl des Geschenks ist nicht selten Fingerspitzengefühl gefragt: Landeskultur, Zeitgeschmack und politische Verhältnisse dokumentieren sich darin. In der Vitrine sind einige protokollarische Geschenke zu sehen, die das widerspiegeln. Welche das nun sind, finden Sie am besten selbst heraus.

Der Landtag ist für Besucherinnen und Besucher von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Am Empfang ist ein Besucherausweis auszulösen.