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Plenarsitzung

Frequenzen für starke Mobilfunknetze

Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf soll der gestiegene Bedarf nach mobilen Datendiensten und der Ausbau des 5G-Netzes erleichtert werden. Die Verbesserung der Breitbandversorgung in Deutschland sei eng verknüpft mit der Bereitstellung geeigneter Frequenzen für den Ausbau leistungsfähiger Mobilfunknetze. Auch die Bauordnung und das Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt könnten einen Beitrag dazu leisten, den Ausbau des Mobilfunks zu erleichtern.

Metallkugeln sind durch Metallstäbe zu einem Muster verbunden, sie zeigen so bildlich ein Netzwerk von Akteuren.

Gut verknüpft soll Sachsen-Anhalt hinsichtlich des Mobilfunks sein/werden.

Verfahrenserleichterungen sind vorgesehen

Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verfolge „ein Ziel, das wir alle teilen“, meinte Dr. Lydia Hüskens (FDP), Ministerin für Infrastruktur und Digitales. Änderungen in der Bauordnung beträfen beispielsweise die Abschaffung der Abstandsflächen für Antennen bis zu einer bestimmten Größe und die Anhebung der Höhe bei der vertragsfreien Errichtung von Masten für Antennen. Zudem seien Verfahrenserleichterungen vorgesehen. Verschiedene Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Straßengesetz hätten, würden aus der Bundesgesetzgebung adaptiert.

„Einmal in den sauren Apfel beißen“

Auch durch diesen Gesetzentwurf würde „nicht der ganz große Wurf gelingen“, meinte Thomas Korrell (AfD). Während der Empfang in den Städten gut sei, sehe es in den Dörfern des Landes mit der Netzabdeckung noch ganz anders aus. Hier – zum Beispiel in der Altmark – wären die Menschen schon froh über eine „vernünftige und stabile Datenverbindung“. Der Ausbau des Mobilfunks im ländlichen Raum sei für die Betreiber einfach nicht rentabel genug, monierte Korrell. Bei der Vergabe der Lizenzen müssten die Betreiber auch bereit sein, „einmal in den sauren Apfel zu beißen“.

„5G zum Standard machen“

Der Gesetzentwurf enthalte wenige, dabei aber wichtige technische Änderungen in der Bauordnung und im Straßengesetz, sagte Sven Czekalla (CDU). Die Bürgerinnen und Bürger in der Altmark warteten seit Jahrzehnten auf den Ausbau des Mobilfunknetzes. Das Gesetz solle daher schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden, um das Aufstellen der Funkmasten zu erleichtern, das Prozedere zu entbürokratisieren und günstigere Angebote zu ermöglichen. Der Schwerpunkt des Mobilfunkausbaus müsse auf den ländlichen Raum gelegt werden, „5G“ müsse zum Standard im ganzen Land werden.

„Kein echter Bürokratieabbau“

Die bisherigen Abstandsregelungen in der Bauordnung und im Straßengesetz hätten schon ihre Gründe, meinte Guido Henke (DIE LINKE). Insbesondere im Sinne der Verkehrssicherheit kritisierte er die nun vorgesehenen Änderungen. Der Gesetzentwurf enthalte zudem keinen echten Bürokratieabbau. Statt noch mehr und höhere Masten zu bauen, sei es im ländlichen Bereich dringlicher, Grundstücke für bezahlbares Wohnen oder Radwege zur Verfügung zu stellen. 5G-Funktürme erforderten fünfmal höhere Wartungskosten als ein Glasfaserkabelnetz und erzeugten nur ein begrenztes Datenvolumen. Geld für digitale Projekte sei vorhanden, es müsse nur entsprechend – zum Beispiel in den Glasfaserausbau – abfließen, monierte Henke.

„Gesetz wird zu Erleichterungen führen“

Es sei vernünftig, dieses Gesetz zu beschließen, meinte Dr. Falko Grube (SPD). Wer in Sachsen-Anhalt viel unterwegs sei, kenne „seine Funklöcher schon beim Namen“. Das sei zwar in den letzten Jahren besser geworden, aber diese „Weggefährten gibt es immer noch.“ Das Gesetz werde vielleicht nicht der große Sprung sein, aber es werde zu Erleichterungen beim Mobilfunkausbau führen, zeigte sich Grube überzeugt.

Digitale Daseinsvorsorge

Das Mobilfunknetz gehöre zur Infrastruktur des Landes, also zur öffentlichen Daseinsvorsorge, erklärte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), deswegen sei der Redebeitrag des Abgeordneten Henke etwas verwirrend. Die Transformation der Gesellschaft werde nämlich nicht gelingen, wenn man dabei nicht auch die digitale Vernetzung im Blick behalte. Er warb für die zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfs, „die Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter, die in Funklöchern leben oder durch sie hindurchfahren, die werden es Ihnen danken“.

„Tempo aufnehmen“

Bei der Vergabe der Lizenzen gebe es Auflagen für die Haushaltsabdeckung (97/98 Prozent) und für wichtige Verkehrswege (noch von keinem Anbieter ausreichend erreicht), erinnerte Konstantin Pott (FDP). „5G an jeder Milchkanne sollte eigentlich nur noch rhetorische Bedeutung haben“, aber das Ziel sei noch nicht erreicht. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verfolge die Landesregierung ein Ziel, für das die Freien Demokraten nachdrücklich würben, sagte Pott. Bei der Gesetzesverabschiedung solle man „Tempo aufnehmen“.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung einstimmig in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen.