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Plenarsitzung

Fachgespräch der AGSV im Landtag

Im Jahr 2019 wurde durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt (AGSV) ein Entwurf zur Novellierung der „Richtlinie über die Förderung der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Fürsorgeerlass für schwerbehinderte Menschen)“ vorgelegt. Das Ministerium bat seinerzeit um Mitzeichnung. In der daraufhin erfolgten Befragung der Mitglieder der AGSV kam es jedoch zu umfangreicher Kritik am Entwurf, aber auch zu Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen.

Die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge hatten zum Ziel, den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, des Landesaktionsplans 2.0 und des Koalitionsvertrags gerecht zu werden. Mit dieser neuen Richtlinie soll unter anderem eine Möglichkeit eröffnet werden, die Beschäftigungsquote in der Landesverwaltung zu erhöhen, welche seit dem Jahr 2017 stetig sinkt.

Um dem Ziel der Novellierung der Richtlinie näher zu kommen, wurde von der AGSV für Montag, 26. Septemvber 2022, ein Fachgespräch im Landtag sowohl mit Vertreter/innen der Landesverwaltung und des Landtags als auch mit Vertreter/innen solcher Institutionen initiiert, die zur beruflichen Beschäftigung behinderter Menschen kenntnisreich und erfahrungsbasiert argumentieren können.

Grußwort von Vizepräsidentin Keding

Landtagsvizepräsidentin Anne-Marie Keding hieß die Gäste im Landtag willkommen und betonte in ihrem Grußwort, wie wichtig und richtig der Austausch mit den Betroffenen selbst und der sie Vertretenden sein. Erwerbstätigkeit spiele für alle Menschen eine zentrale Rolle bei der Selbstwahrnehmung. Umso bedauerlicher sei die immer noch zu geringe Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung(en). Zwar gehe die öffentliche Verwaltung mit gutem Beispiel voran, die Quote in der gewerblichen und privaten Wirtschaft sei aber noch viel zu niedrig. Es bedürfe einer breiten Basis und einer breiten Anstrengung, um dem entgegenzuwirken.

Intention des Fachgesprächs

Ziel des Fachgesprächs ist neben dem fachlichen Austausch die Bildung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe. Sie soll für alle Verfahrensbeteiligten ein bindendes Format darstellen, wenn es um die Weiterentwicklung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, ihre Förderung, Einstellung und nachhaltige Beschäftigung geht.

Es gehe darum, eine Richtlinie zu erarbeiten, die ihren Namen auch verdiene, betonte Dr. Christian Walbrach, Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Man müsse weg vom Fürsorgeerlass und hin zu einem Teilhabeerlass gelangen. Teilhabe, Einbezigensein und Selbstbestimmung seien die Ziele, die mit der novellierten Richtlinie umgesetzt werden sollten, so Walbrach.