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Plenarsitzung

Entschädigungen für Ehrenamtliche erhöhen

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich mit einem Antrag für die Stärkung des kommunalen Ehrenamts ein. Mit dem im September 2022 in den Landtag eingebrachten Papier soll die Landesregierung aufgefordert werden, zeitnah die Kommunalentschädigungsverordnung zu überarbeiten und die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in den Kommunen anzuheben. Das gelte insbesondere für die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich tätigen Bürgermeister/innen. Dabei soll eine Orientierung an den Thüringer Entschädigungsverordnungen erfolgen, so die Fraktion DIE LINKE.

Der Antrag (Drucksache 8/1287) wurde im Anschluss an die Erste Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Dessen Mitglieder hatten sich darauf verständigt, ein Fachgespräch anzuberaumen, in dem die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände Auskunft zur Thematik und zum Anliegen des Antrags erteilen sollen. Das Fachgespräch fand am Donnerstag, 20. Oktober 2022, im Ausschuss für Inneres und Sport statt.

Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann vor einem Einsatzwagen.

Ehrenämtler können von den Kommunen nur gewonnen werden, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen, so auch bei der Feuerwehr.

Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände

Mit dem Antrag würden Themen aufgegriffen, die von ihrer Institution bereits im Rahmen der letzten Wahlfordernisse betont worden seien, erklärte Sabine Fiebig vom Landkreistag Sachsen-Anhalt e. V., die auch für den Städte- und Gemeindebund sprach. Der Antrag greife aber zu kurz, wenn es darum gehe, mehr Leute für ein Ehrenamt zu motivieren. Den kommunalen Spitzenverbänden schwebe unter anderem eine Medienkampagne vor, um auf die Vielschichtigkeit des Ehrenamts hinzuweisen. Auch eine höhere Wertschätzung der Ehrenamtlichen wird eingefordert.

Empfehlenswert sei eine regelmäßige Fortbildung der kommunalen Mandatsträger, damit diese sich in den umfangreichen Themen besser auskennten, zum Beispiel bei den sehr umfänglichen Fragen der Projektförderung, sagte Fiebig. „Wir brauchen Gestaltungsspielräume, damit es sich für die Leute vor Ort lohnt, dass man sich einbringt.“ Die kommunalen Spitzenverbände sprechen sich für die sofortige Evaluierung und Novellierung (heißt: finanzielle Anpassung) der Kommunalentschädigungsverordnung des Landes aus, zuletzt war diese im Jahr 2019 geändert worden. Es wird sich für eine gleichmäßige Aufwandsentschädigung für alle Landkreise ausgesprochen, eine abweichende Vergütung aufgrund unterschiedlicher Bewohnerzahlen in den Landkreisen sei nicht nachvollziehbar.

In den kommunalen Räten gebe es ein hohes Durchschnittsalter und sehr wenige Frauen, bestätigte Fiebig. Mit der Evaluation des Kommunalverfassungsgesetzes solle nach Möglichkeiten der besseren Familienfreundlichkeit im Zuge der kommunalen Ehrenamtsarbeit gesucht werden. Eine Chance könnte in der Erweiterung der Digitalisierung von Sitzungen liegen.

Ganz besonders wichtig sei den Spitzenverbänden, Kommunalpolitikerinnen und -politiker ausreichend vor Hass und Aggressionen zu schützen. Immer wieder gebe es Angriffe im Internet und im echten Leben. Eine stärkere Unterstützung aus dem und im Justizbereich sei zwingend erforderlich. „Es muss den Ehrenamtlichen versichert werden, dass es ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bei Hass und Gewalt gegen Mandatsträgerinnen und -träger gibt.“

Stellungnahme von der Landesregierung

Zu vielen Punkten sei man mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort bereits im Gespräch, betonte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Insbesondere beim Schutz von ehrenamtlichen Mandatsträgern vor Übergriffen werde ihr Ministerium mit einem Vorschlag auf die kommunalen Spitzenverbände zugehen.

Das Innenministerium arbeite an der Fortentwicklung der Entschädigungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, sagt Cordula Karbus vom Referat Allgemeines Kommunalrecht im Innenministerium. Die kommunale Selbstverwaltung würde ohne Ehrenamtliche nicht funktionieren, wichtig sei aber der unentgeltliche Charakter der Vergütung, anderenfalls würde man sich nicht mehr auf der Ebene des Ehrenamts befinden.

Ehrenamtliche hätten Anspruch auf Ersatz der geleisteten Aufwendungen und des Verdienstausfalls während der Ausübung eines Ehrenamts, geregelt sei dies dreistufig im Kommunalverfassungsgesetz, in der kommunalen Entschädigungsverordnung und in den Regelungen der kommunalen Satzung. Die Entschädigungsverordnung soll im ersten Halbjahr 2023 evaluiert werden, erklärte Karbus.

Im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Inneres und Sport wird der Tagesordnungspunkt noch einmal aufgerufen.