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Plenarsitzung

Elf Gesetzentwürfe in den Ausschüssen

Nahe am Ende der 7. Wahlperiode haben Landesregierung und Fraktionen allein in der Februar-Sitzungsperiode elf Gesetzentwurf ins Plenum eingebracht. Sie wurden zur weiteren Beratung zunächst in die Ausschüsse des Landtags überwiesen.

Gegen Unterbesetzung im Medizinbereich

Im Öffentlichen Gesundheitsdienst besteht eine erhebliche Unterbesetzung bei der Personalausstattung, insbesondere von Stellen für Ärztinnen und Ärzte. Diese Problematik tritt flächendeckend bundesweit auf; es handelt sich dabei nicht um vereinzelte regionale Probleme in Sachsen-Anhalt. Der von den Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf soll der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in (drohend) unterversorgten Gebieten und in Planungsbereichen mit zusätzlichem Versorgungsbedarf dienen. Zusätzlich wird die Sicherstellung des ärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in den Fokus gerückt. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen und für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (mitberatend) überwiesen.

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN (PDF)

Artikel zur Einbringung des Gesetzentwurfs (Link)

Staatsvertrag mit dem MDR

Im Rahmen einer vielfältigen Medienwelt soll der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) durch die Herstellung und Verbreitung seiner Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier Meinungsbildung wirken, so das Ansinnen der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen im Staatsvertrag über den MDR. Der Mehrländeranstalt komme dadurch eine besondere publizistische Bündelungswirkung und Einordnungsfunktion zu. Der Landtag muss dem Staatsvertrag noch zustimmen. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)

Artikel zur Einbringung des Gesetzentwurfs (PDF)

Regelungen für Personalräte

Durch die nicht absehbare weitere Entwicklung der Verbreitung von SARS-CoV-2 ist die Durchführung von Präsenzsitzungen der Personalräte während der Pandemie zu vermeiden. Um Sitzungen und notwendige Beschlussfassungen von Personalräten auch im Jahr 2021 sicherzustellen, sollen Beschlüsse des Personalrats auch mittels Umlaufverfahren oder in einer Video- oder Telefonschaltkonferenz gefasst werden können. Hierfür bringen die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN (PDF)

Artikel zur Einbringung des Gesetzentwurfs (Link)

Finanzielle Unterstützung für Fähren

Fähren würden derzeit nahezu ausschließlich von den Gemeinden betrieben, obgleich sie überwiegend Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen miteinander verbinden, moniert die Fraktion DIE LINKE. Deswegen bringt sie den Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung an den Kosten der landesbedeutsamen Fähren des Landes Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Demnach soll sich das Land an der Finanzierung der Fähren in Aken, Barby, Brachwitz; Breitenhagen, Coswig, Elster, Ferchland, Prettin, Pretzsch, Rogätz, Sandau, Werben und Wettin beteiligen. Der Gesetzentwurf wurde in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (PDF)

Ladenöffnungszeiten neu regeln

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein weiterer Schritt zur Fortentwicklung des Sonn- und Feiertagsrechts und des Ladenöffnungszeitenrechts in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es zum Beispiel um die Streichung des Buß- und Bettags hinsichtlich des erhöhten Schutzes an stillen Tagen, die Öffnung der beiden „stillen“ Tage Volkstrauertag und Totensonntag für Veranstaltungen nichtgewerblicher Art in geschlossenen Räumen ab 17 Uhr, und die Vorverlegung des erhöhten Schutzes an Heiligabend auf 14 Uhr. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (mitberatend) überwiesen.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)

Ernährungssicherheit erhalten

Das Ziel des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs ist es, in Sachsen-Anhalt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden für die Ausführung des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes zu regeln. Zur Vorsorge für eine Versorgungskrise sollen durch die zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört insbesondere, den Selbstschutz der Bevölkerung vor den Folgen einer Versorgungskrise zu stärken und die Bevölkerung über private Vorsorgemaßnahmen zur Stärkung des Selbstschutzes zu informieren. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)

Staatsvertrag zum Glücksspiel

Mit dem neuen Staatvertrag sollen ab 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet – wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele – unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig sein. So soll Spielenden eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen geboten werden. Um den Spielerschutz auf dem Glücksspielmarkt noch besser zu gewährleisten, sollen die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten erheblich verbessert und die bisherige zentrale Spielersperrdatei erweitert werden. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)

KiFöG-Änderung eingebracht

In der von ihr angestrebten Änderung des Kinderförderungsgesetzes plädiert die Fraktion DIE LINKE dafür, wenn Kitas und Tagespflegestellen teilweise oder ganz durch staatliche Anordnung geschlossen werden müssen (zum Beispiel aus Gründen der Gefahrenabwehr) und Eltern selbst für die Betreuung aufkommen müssen, dass so lange keine Kostenbeiträge für die Einrichtungen erhoben werden. Dies soll auch für die Zeit der Corona-Pandemie gelten. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (PDF)

Dataport wird zentrale Dienstleisterin

Durch den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf soll ein IT-Gesetz für die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt geschaffen werden. Darin sind die Regelungen enthalten, dass Rechenzentrumsleistungen für die Justiz durch externe Dritte erbracht werden können. Außerdem soll festgeschrieben werden, dass Dataport zentrale IT-Dienstleisterin für die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt wird. In dem Justiz-IT-Gesetz wird unter anderem geregelt, welche Informationen, Daten und Personen zu schützen sind und wer für den Schutz verantwortlich ist. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)

Erleichterungen bei Unterstützungsunterschriften

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die zeitlich beschränkte Reduzierung der Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für Kreis- und Landeswahlvorschläge von nicht privilegierten Wahlvorschlagsträgern für die Landtagswahl am 6. Juni 2020, um die Chancengleichheit auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu wahren. Für einzelne Wahltermine (Bürgermeister- und Landratswahlen), die in der ersten Hälft des Jahres 2021 und zeitgleich zur Landtagswahl am 6. Juni 2021 stattfinden sollen, bestehen hinsichtlich der Aufstellung der Bewerber vergleichbare Regelungsbedürfnisse. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN (PDF)

Änderung der Landeshaushaltsordnung

Mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll die Arbeit des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses abgeschlossen und sollen Unklarheiten und Unsicherheiten in der Handhabung der bisherigen Transparenzbeschlüsse beseitigt werden, da diese in der Vergangenheit zu erheblichen politischen Diskussionen geführt haben. Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Plenum ein. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN (PDF)