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Plenarsitzung

Ein Interview mit der Landesverfassung

„Verfassungen sind kein Zauberpergament“

In diesem Jahr feiern wir das 30. Jubiläum der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Am 16. Juli 2022 wird die Verfassung dreißig Jahre alt. Grund genug, um mit der Jubilarin ein – wenn auch fiktives – Interview zu führen. Das Interview konzipierte Dr. Torsten Gruß – Direktor beim Landtag von Sachsen-Anhalt. 

In Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt ist das fiktive Interview in einer Broschüre veröffentlicht worden. Einen ersten Eindruck erhalten Sie im folgenden Interview-Ausschnitt. Die ganze Broschüre steht hier zum Download bereit. Außerdem kann sie kostenlos als Einzelexemplar oder als Klassensatz über unser Kontaktformular bestellt werden.

Werbeplakat für Broschüre

Landesverfassung und Grundgesetz können kostenlos als Einzelexemplar oder als Klassensatz über unser Kontaktformular bestellt werden.

Auszug aus dem fiktiven Interview mit der Verfassung

Wird man Sie gebührend feiern?

Landesverfassung: Ach wissen Sie: Dreißig ist auch für eine Verfassung kein besonderes Alter. Nicht mehr ganz jung und auch noch nicht alt. Vor kurzem wurde das Grundgesetz 70. Das ist eine ganz andere Zahl! Also groß feiern? Nein. Ich selbst bin da betont nüchtern, werde mich erinnern, wie es war, als ich das Licht der Welt erblickte. Und auch schauen, wie ich mich denn heute so fühle.

Sie sind dreißig, da darf ich Sie das sicher fragen:  Sind Sie noch in guter Verfassung?

Charmante Frage! Ein wenig hat mich das Leben schon gezeichnet und ich frage mich, ob es nicht gezielter Anstrengungen bedarf, damit ich auch morgen erfolgreich die Muskeln anspannen und den Rücken durchdrücken kann, wenn mir der Wind ins Gesicht bläst. Im Großen und Ganzen fühle ich mich gut gerüstet für die Herausforderungen an mich, die ganz sicher kommen werden. Gut so, denn mit dem geruhsamen Lebenswandel habe ich es ohnehin nicht so. Verfassungen lieben Action, wenn sie im Rahmen bleibt – im Rahmen der Verfassung!  Wo fangen wir an?

Nun mal langsam. Zunächst muss ich Sie näher kennenlernen, ehe ich mit Ihnen Action haben will.

Okay – fragen Sie! Sie können alles über mich wissen!

Danke! Sie haben am 16. Juli 1992 das Licht der Welt erblickt. Wissen Sie, was davor passierte? Kennen Sie Ihre Mütter und Väter? Man spricht doch so schön von den Müttern und Vätern der Verfassung.

Kann ich Ihnen erzählen. Ist aber eine etwas längere Geschichte.

Macht nichts. Ich habe Zeit und bin gespannt.

Sachsen-Anhalt hat es schon einmal von 1946 bis 1952 gegeben und schon da hatte das Land seit 1947 eine Verfassung. In der DDR sind die Länder dann 1952 aufgelöst und ihre Verfassungen nicht mehr beachtet worden. Man respektierte sie einfach nicht mehr – leider. Es gab dann Bezirke. Verfassungen brauchte es da nicht mehr. 1989 sind viele Bürgerinnen und Bürger auf die Straßen gegangen und haben auch dafür demonstriert, dass die alten Länder – wie Sachsen-Anhalt – wieder errichtet werden und es in ihnen knallharte Verfassungen gibt. Auf die man sich berufen und verlassen kann, wenn man Stress mit dem Staat hat. Und – was soll ich sagen – diese Bürgerinnen und Bürger haben das geschafft. 1990 gab es die Länder im Osten Deutschlands und damit auch Sachsen-Anhalt wieder. Also da haben Sie die ersten Mütter und Väter!

Die Fortsetzung des Interviews lesen Sie in dieser Broschüre.