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Plenarsitzung

Ausschluss von der Parteienfinanzierung

Parteien spielen für die politische Willensbildung im Rahmen der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik eine herausragende Rolle. Sie stehen unter einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, wesentlich ergänzt durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine Partei kann jedoch auf Antrag verboten werden, wenn die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Diese Entscheidung trifft ebenfalls das Bundesverfassungsgericht. 

Buchtitel: Volker Epping, Eine Alternative zum Parteiverbot: Der Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung, Nomos: Baden-Baden 2013 (Schriften zum Parteienrecht und zur Parteienforschung 43).

Wegen der relativ hohen Hürden für ein Verbotsverfahren wurde überlegt, ob das Instrument der Parteienfinanzierung geeignet sein könnte, eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch extremistische Parteien zu bekämpfen.

Das vorliegende Gutachten kommt zu dem Schluss, dass dies nicht durch einfachgesetzliche Änderungen, sondern nur auf dem Wege der Verfassungsänderung möglich ist. Im Extremfall erlaube daher das Prinzip der wehrhaften Demokratie prinzipiell den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung als Ausdruck einer begründeten Abweichung vom Prinzip der Chancengleichheit der Parteien.