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Plenarsitzung

Sonderkommission legt ihren Bericht vor

Im Herbst 2020 wurden antisemitische Äußerungen bei der Landesbereitschaftspolizei bekannt. Anlass war eine anonyme Beschwerde-E-Mail gegen das Polizeirevier Burgenlandkreis. Bei der dortigen Bereitschaftspolizei sei der Kantinenbetreiber stets (abfällig) als „Jude“ bezeichnet worden. „Dieser institutionelle Antisemitismus muss aufhören! Bitte versuchen Sie, Sensibilität zu schaffen!“, hieß es in der E-Mail

Daraufhin hatte der damalige Innenminister Holger Stahlknecht im Oktober 2020 verschiedene Maßnahmen veranlasst, um den Vorwürfen nachzugehen und zu ahnden. So wurde mit Ministerialrat Stefan Damke nicht nur erstmals ein Extremismusbeauftragter eingesetzt, darüber hinaus wurde eine unabhängige Sonderkommision zu institutionellem Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Landespolizei Sachsen-Anhalt eingerichtet. Die Sonderkommission wurde beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung angebunden und dort von Ministerialdirigentin Uta Wilkmann geleitet.

Der Bericht der Sonderkommission wurde dieser Tage fertiggestellt, und – vor der allgemeinen Veröffentlichung – zunächst (kurzfristig eingereicht) im Ausschuss für Inneres und Sport des Landtags von Sachsen-Anhalt vorgestellt.

Das Foto zeigt einen Screenshot der Internetseite der Beschwerdestelle bei der Polizei.

Screenshot von der Internetseite der Beschwerdestelle bei der Polizei. Foto: Screenshot

Bericht der Sonderkommission

Nach Auswertung aller Untersuchungsergebnisse habe kein institutioneller Antisemitismus, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit bei den Beamtinnen und Beamten der Polizei des Landes festgestellt werden können, erklärte die Kommissionsvorsitzende Uta Wilkmann. Gleichwohl gebe es untersuchte Einzelfälle, die mitunter als Verdachtsfälle der Staatsanwalt zugeleitet worden seien. Es gelte, insbesondere diese Einzelfälle unter die Lupe zu nehmen, um solchen Vorfällen bei der Polizei vorzubeugen, empfiehlt die Kommission.

Insgesamt seien von der Kommission 34 staatliche und nichtstaatliche Stellen angeschrieben und um Mitarbeit gebeten worden, allerdings habe es nur wenige Rückmeldungen gegeben. Ob dies daran gelegen habe, dass die Anonymität der Berichtenden nicht habe zugesichert werden können, könne man nur mutmaßen, so Wilkmann. Gemeldete Straftaten müssten verfolgt werden, Klarnamen seien dann unumgänglich.

Empfehlungen der Sonderkommission

Die Sonderkommission empfiehlt, die Aus- und Fortbildung im Bereich „Politische Bildung“ – von einer entsprechenden Professur begleitet – auszuweiten. Diese sollten zu verpflichtenden Veranstaltungen für alle Polizistinnen und Polizisten werden. Das Beschwerdemanagement (Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten) sollte bürgerfreundlicher gestaltet und woanders als bei der Polizei – womöglich sogar unabhängig – angesiedelt werden. Hier seien, so Wilkmann, bisher allerdings so gut wie keine antisemitischen, rassistischen oder fremdenfeindlichen Vorwürfe aufgenommen worden. Empfohlen wird, dass die Ermittlungen gegen Polizeiangehörende, die bisher nur in der eigenen Polizeidienststelle aufgenommen würden, lieber durch eine andere Polizeidienststelle aufgenommen werden sollten. So müssten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nicht gegen direkte Kolleginnen und Kollegen ermitteln.

Statement des Innenministers

Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter räumte ein, dass es in der Landesbereitschaftspolizei eine „unbefangene Verwendung antisemitische Stereotype“ gegeben habe. Der Umgang mit anonymen Vorwürfen gestalte sich aufgrund deren Verifizierung mitunter schwierig, nichtsdestotrotz habe es sich um einen ernsthaften Befund gehandelt, auf den habe reagiert werden müssen. „Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben in unserer Polizei nichts zu suchen“, betonte Richter, auftretende Fälle würden konsequent verfolgt.

Nun lägen vielfältige Handlungsempfehlungen als gute Grundlage für weiteres Handeln vor, so der Minister. Einer der Schwerpunkte sei die Stärkung der interkulturellen Kompetenzen und des politischen Bewusstseins im Rahmen von Ausbildung und Studium. Die Fachhochschule der Polizei sei im November 2020 aufgefordert worden, ein ganzheitliches Konzept zur Vermittlung interkultureller Kompetenzen zu erarbeiten, dieses liege nun vor, so Innenminister Richter. Zudem stellte er die Weiterentwicklung des Beschwerdemanagement in der Polizeistruktur in Aussicht. Eines der Ziele soll sein, auch mit anonymen Beschwerdeführern in Kontakt treten zu können, um weitere Informationen zu erhalten und diese zu verifizieren.

Wie geht es weiter?

Die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport haben sich darauf verständigt, den noch ganz frischen Bericht zunächst in den Fraktionen vertieft zu erörtern. Die Obleute der Fraktionen sollen sich dann über das weitere Vorgehen im Ausschuss verständigen.