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Plenarsitzung

Mauerbau in Berlin jährt sich zum 61. Mal

Die Bilder vom Glück und vom Jubel der Menschen in der DDR, die in Ostberlin feiernd die Grenzen nach Westberlin überquerten, später gar auf der Mauer tanzten und sie wie Spechte mit Hämmern und Meißeln bearbeiteten, um auch einen persönlichen Anteil am tatsächlichen Fall, dem Abriss der Mauer zu haben – sie gingen um die Welt und zeigten die Deutschen aus Ost und West, die einander in den Armen lagen und die Überwindung des Eisernen Vorhangs bereits beschlossen zu haben schienen, damals, im Herbst 1989.

Mehr als 28 Jahre lang hatte die Berliner Mauer – als Eigenname in viele Sprachen übersetzt – Bestand gehabt und galt jahrzehntelang als Sinnbild der Teilung Deutschlands, aber auch der Teilung Europas in den Osten und in den Westen. In diesem Jahr jährt sich der Bau der Berliner Mauer zum 61. Mal. Vorausgegangen war die Errichtung eines strikten Grenzregimes an der innerdeutschen Grenze, das unter anderem mit der Grenzbefestigung und Zwangsaussiedlungen durchgesetzt wurde.

Historische Aufnahme von 1961: Betonblöcke, um die Mauer abzusichern, werden verladen.

Aufstellen von Betonblöcken mit einem Kran hinter Stacheldraht. Die Berliner Mauer entsteht. Foto: Bundesarchiv, Bild 173-1321 / Helmut J. Wolf / CC-BY-SA 3.0

Landtagspräsident Schellenberger zum Gedenken

Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger erklärte: „Die Berliner Mauer ist ein Mahnmal für den Kampf für Freiheit und Demokratie.“ Mindestens 140 Bürgerinnen und Bürger hätten diesen an der innerdeutschen Mauer mit ihrem Leben bezahlt. Ihrer und allen Menschen, die durch dieses Bauwerk Leid, Angst und massive Lebenseinschränkungen erlitten, gelte an diesem Tag unser Gedenken.

Schellenberger sagte weiter, in der heutigen Zeit sei die Demokratie für uns eine Selbstverständlichkeit geworden. „Dieser Tag soll uns die Bedeutung der Demokratie deutlich machen und dass es sich lohnt und auch notwendig ist, stets um sie bemüht zu sein.“

Portrait des Landtagspräsidenten

Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger gedenkt der Opfer an der Berliner Mauer.

Beschluss zum Bau der Mauer

Die politisch führenden Köpfe der Sowjetunion (Nikita Chruschtschow) und der DDR (Walter Ulbricht) hatten sich Anfang August 1961 über die Schließung der Sektorengrenze in Berlin verständigt, beschlossen wurde der Mauerbau (ein Staatsgeheimnis!) auf einer Tagung der Führungschefs der Warschauer-Pakt-Staaten wenige Tage später. Es galt, die Westgrenze zu sichern, so die Erklärung, die Mauer wurde euphemistisch als antifaschistischer Schutzwall gegen den kapitalistischen Westen tituliert. Die Einsatzleitung oblag übrigens Politbüro-Mitglied Erich Honecker.

Doch was galt es zu schützen? Insbesondere die DDR selbst, weil dem sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat wortwörtlich die Menschen davonliefen, bessere Lebensbedingungen im Westen suchten. Der sogenannten Abstimmung mit den Füßen, der Abwanderung, sollte endlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Historisches Foto: Passanten stehen vor dem aufgerissenen Straßenpflaster am Brandenburger Tor am 13. August 1961.

Aufgerissenes Straßenpflaster am Brandenburger Tor am 13. August 1961. Foto: Bundesregierung, Horst Siegmann

Mauerbau beginnt am 13. August 1961

Am 13. August 1961 riegelten Polizei und Betriebskampfgruppen den sowjetischen Sektor ab und begannen mit dem Bau der Berliner Mauer. Sie wurde zum Todes-Ort für mehr als 130 Flüchtlinge, darunter zehn aus Sachsen-Anhalt. 37 Menschen wurden schon vor dem Mauerbau an der Sektorengrenze getötet, davon drei aus Sachsen-Anhalt. Mehr als 250 Menschen starben im Zusammenhang mit den Schikanen bei den Grenzkontrollen.

Nicht nur für DDR-Bürger, sondern auch für Menschen aus anderen Ostblockländern war Berlin die letzte Möglichkeit, den kommunistischen Einflussbereich zu verlassen. Mit dem Bau der Berliner Mauer wurde ihnen diese letzte Möglichkeit genommen. Es folgte die Implementierung eines tödlichen Grenzregimes an der Berliner Mauer, an der innerdeutschen Grenze und an den anderen Grenzen osteuropäischer Länder zu Westeuropa.

Historisches Foto: In der Nacht vom 3. zum 4. Dezember 1961 wurde begonnen, an weiteren Abschnitten die Staatsgrenze der DDR zu Westberlin zu festigen, Bauarbeiten an der Berliner Mauer.

In der Nacht vom 3. zum 4. Dezember 1961 wurde begonnen, an weiteren Abschnitten die Staatsgrenze der DDR zu Westberlin zu festigen. Foto: Bundesarchiv, Bild 183-88574-0004 / Stöhr / CC-BY-SA 3.0

Nach § 213 des Strafgesetzbuchs der DDR von 1968 wurde der „ungesetzliche Grenzübertritt“ in einfachen Fällen mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug und in „schweren Fällen“ mit Haft von ein bis fünf (ab 1979: acht) Jahren bestraft. Diese Gesetzgebung der DDR verstieß gegen Art. 12 bis 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.

Obwohl die DDR 1974 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet hatte, der einen Artikel über Reisefreiheit enthält, wurde dieser Vertrag niemals in nationales Recht umgesetzt. Sogenannte Republikflucht stand weiter und durch das Gesetz vom 28. Juni 1979 sogar verschärft unter Strafe. Die innerdeutsche Grenze wurde auf 1 376 Kilometer nicht nur durch Stacheldraht, Mauern und Zäune, durch breite Sperrgürtel, sondern auch durch circa 1,3 Millionen Minen, 55 000 Selbstschussanlagen, 3 000 auf Menschen abgerichtete Hunde und einen Schießbefehl gegen die Bevölkerung „gesichert“.

Die Berliner Mauer hatte eine Gesamtlänge von 43,1 Kilometer. Heute kann die ehemalige Grenze durch Berlin als „Mauerweg“, die eine herausragende Sehenswürdigkeit der Stadt Berlin ist, zu Fuß oder per Rad nachgegangen werden. Gedenkstelen erinnern ortsbezogen an die Mauertoten.

Dieses Bild wurde 1986 am Bethaniendamm in Berlin-Kreuzberg fotografiert. Man sieht eine Grenzstreifen der DDR.

Dieses Bild wurde 1986 am Bethaniendamm in Berlin-Kreuzberg fotografiert. Man sieht einen Grenzstreifen der DDR. Foto: Thierry Noir/wikipedia.de

Freiheitsstreben zunichtegemacht

„Die Freiheitsrechte wurden in der DDR durch die militärische Abriegelung der Grenzen gegen den Exodus der Bevölkerung mit Schießbefehl und hohe Haftstrafen für Grenzverletzer eingeschränkt“, resümiert die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Birgit Neumann-Becker. „Das Freiheitsstreben insbesondere vieler junger Menschen fand an der Berliner Mauer, die zum Symbol nicht nur der deutschen Teilung sondern auch des Kalten Krieges wurde, sein Ende. Lange Jahre brachten Fluchthelfer Menschen über die Grenze und riskierten damit selbst hohe Haftstrafen.“