Die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten für die Berichterstattung über die Konstituierung des Landtags von Sachsen-Anhalt der 9. Wahlperiode ist nach Fristablauf (29. September 2026, 17 Uhr) geschlossen.
Akkreditierung ist geschlossen
Eine Akkreditierung für die Berichterstattung kann daher nicht mehr beantragt bzw. erteilt werden. Auch am Tag der Konstituierung selbst sind keine weiteren Akkreditierungen möglich. Der Zutritt zu den für die Presse vorgesehenen Bereichen ist ausschließlich akkreditierten Medienvertreterinnen und Medienvertretern gestattet.
Wichtige Infos zur Berichterstattung

Die Presseakkreditierung zur konstituierenden Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt ist geschlossen.
Nachträgliche Akkreditierung ist nicht möglich
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der räumlichen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens keine nachträglichen Akkreditierungen vorgenommen werden können. Eine nachträgliche Akkreditierung ist auch über einen anderen Anmeldeweg nicht möglich.
Wir danken allen Medienvertreterinnen und Medienvertretern für ihr Interesse an der Berichterstattung über die Konstituierung des Landtags und wünschen eine erfolgreiche Berichterstattung.

