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Plenarsitzung

Terror-Anschlag in Halle war nicht vorhersehbar

Die konkrete Gefahr eines Terroranschlages aufgrund phänomenbezogener Gefährdungslagebilder durch das Bundes- oder Landeskriminalamt scheint kaum vorhersehbar, konstatierte der 19. Parlamentarische Untersuchungsausschuss in seinem Abschlussbericht. Die Mitglieder der AfD-Fraktion sowie ein fraktionsloses Mitglied des Landtags hatten nach dem Terroranschlag von Halle (Saale) im Oktober 2019 seine Einsetzung gefordert.

Der 19. PUA sollte unter anderem klären, welche Personen und Institutionen eine mutmaßliche Fehleinschätzung der Gefährdungslage im Zuge des Terroranschlages von Halle (Saale) zu verantworten hatten. Außerdem sollte untersucht werden, ob und weshalb es zu einer Herabsetzung der Gefährdungslage für jüdische Einrichtungen in Sachsen-Anhalt gekommen sei. 

Blick auf die Synagoge in Halle (Saale)

An dieser Synagoge in Halle (Saale) kam es am 9. Oktober 2019 zu einem antisemitisch und rassistisch motivierten Terroranschlag. Foto: Allexkoch - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, commons.wikimedia.org

Konrekte Gefahr kaum vorhersehbar

Neben der Erkenntnis, dass die konkrete Gefahr des Terroranschlags „kaum vorhersehbar erscheint“, stellte der 19. PUA fest: „Eine Herabsetzung der Gefährdungslage für die Jüdische Gemeinde ist im Vorfeld des Anschlags nicht erfolgt. Die Liegenschaft war seit mehreren Jahren in eine Schutzklasse eingestuft und wurde mehrfach am Tage in unregelmäßigen Abständen bestreift, letztmalig am Morgen des 9. Oktober 2019 um 05:45 Uhr.“

Ein explizit auf den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur abgestimmtes Sicherheitskonzept habe es nicht gegeben, weder konkret in Halle (Saale), noch in Sachsen-Anhalt. Nach der Befragung zahlreicher Polizisten, Opfer und Zeugen schätzt der 19. PUA zudem ein, dass der Polizeieinsatz „keine wesentlichen Schwächen“ bezüglich Planungen, Stabsarbeit, Koordination, Logistik und Handlungsweisen der Einsatzkräfte aufweise.

Perspektive der Betroffenen wurde berücksichtigt

Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt war die Perspektive Betroffener in den Blick zu nehmen und ihren Umgang mit den Folgen des Terroranschlags. Dazu gehörte auch, ihren Eindrücken von der Arbeit der Polizei am Tag des Geschehens einen Raum zu geben. Weiterhin war es Aufgabe des 19. PUA zu untersuchen, ob und inwieweit es bereits in früheren Fällen – insbesondere im Fall des am 29. April 2018 in Halle (Saale) verstorbenen Polizeischülers Paul L. –  zu Fehlern und Versäumnissen während der polizeilichen Ermittlungsarbeit bei der Polizeiinspektion Halle (Saale), ehemals Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, gekommen ist.

Ergebnisse und Einschätzungen zu allen Aspekten des 19. PUA finden Sie im ausführlichen Abschlussbericht. Die Abstimmung über den Bericht erfolgte nicht einstimmig, sondern mit folgendem Votum: 4:2:1 Stimmen. Die AfD-Fraktion gab ein Sondervotum ab, die Fraktion DIE LINKE kritisierte die Ergebnisse teilweise in einer Pressemitteilung.

Was war geschehen?

Am 9. Oktober 2019, an Jom Kippur – dem jüdischen Fest der Versöhnung –, hatte ein antisemitischer und rassistischer Attentäter versucht, mit Gewalt in die Synagoge in Halle (Saale) einzudringen. Seine erklärte Absicht war es, die im Gebet versammelten Gemeindemitglieder und ihre Gäste zu ermorden. Nur eine Holztür hatte den Attentäter daran gehindert, seinen mörderischen Plan auch in die Tat umzusetzen. Das geplante Massaker misslang. Aber dennoch starben zwei unbeteiligte Hallenser durch Schüsse des Täters – eine Frau direkt an der Synagoge, ein junger Mann in einem Döner-Imbiss; weitere Menschen wurden während seiner Flucht bedroht und verletzt.

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