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Plenarsitzung

Gift und Gestank: Zwei Gruben im Fokus

„Die Vorgänge um die Grube Brüchau sind ein Beispiel dafür, wie unter Verfolgung eher kurzfristiger wirtschaftlicher Ziele, mit Nutzen nur für einen historisch kurzen Zeitraum, dauerhafte Schäden angerichtet werden, die die nachfolgenden Generationen über Gebühr belasten…“ – so lautet das Fazit des 20. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) des Landtags von Sachsen-Anhalt. Im Sommer 2020 wurde er auf Antrag der Fraktion DIE LINKE  eingesetzt, um die Vorgänge rund um die Giftgrube in Brüchau und das Bergwerk Teutschenthal zu untersuchen.

Die Mitglieder des 20. PUA stimmten mit 6:0:2 Stimmen für den vorliegenden Abschlussbericht. Die AfD-Fraktion gab ein Sondervotum ab, welches am Ende des Berichts eingesehen werden kann. 

Plakat mit Erklärungen zur Problematik in der Grube Brüchau

Schon lange bevor der 20. PUA vom Landtag eingesetzt wurde, gab es Proteste der Bürger*innen aus Brüchau und einer Bürgerinitiative gegen den Umgang mit der Giftschlammgrube. Foto: Bürgerinitiative „Saubere Umwelt und Energie Altmark“

Was der 20. PUA konkret untersuchen sollte

Der 20. PUA  sollte  prüfen, ob und in welchem Umfang durch Tun oder Unterlassen der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden die Umschlagung, Behandlung und Verbringung von Abfällen, Bohrschlämmen usw. in der Grube Brüchau und im Bergwerk Teutschenthal entgegen den geltenden Rechtsvorschriften ermöglicht wurden.

Bevor der 20. PUA vom Landtag eingesetzt wurde, gab es seit Jahren immer wieder Hinweise von Anwohner*innen und auch Gutachter*innen, dass die Grube Brüchau undicht sei. In das Grundwasser einsickernde Giftstoffe stellten eine Gefahr für die Menschen dar. Ähnlich verhielt es sich bei der Grube Teutschenthal. Die Bewohner*innen klagten über massive gesundheitliche Einschränkungen durch enormen Gestank. Die Untersuchungen des 20. PUA bezogen sich auf den Zeitraum von 1990 bis 2020.

Blick auf die Giftschlammgrube.

In der Giftschlammgrube von Brüchau wurden unter anderem Quecksilber, Arsen und Säuren gelagert. Ein Gutachten hatte nachgewiesen, dass die Grube tatsächlich undicht ist. Foto: Bürgerinitiative „Saubere Umwelt und Energie Altmark“

Fazit Brüchau: Gefahren waren bekannt

Nach nur elf monatiger Untersuchungszeit stellte der 20. PUA in seinem Abschlussbericht fest, dass die Grube Brüchau zweifellos eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie eine intakte Umwelt darstelle. Hinzu kämen „erhebliche finanzielle Schäden, die mit der Eindämmung/Beseitigung der Gefahren einhergehen oder durch die Nichtnutzbarkeit von Boden und Wasser“ entstünden.  

„Die Grube wurde weiter betrieben, obwohl sowohl die Gefährlichkeit der eingelagerten Stoffe als auch die zumindest partielle Undichtigkeit und damit die Ungeeignetheit der Grube bekannt war.“ Die behördlichen Aktivitäten zur Schließung der Grube hätten sich als deutlich „zu langwierig“ dargestellt, auch wenn die Grube am Ende geschlossen wurde. Ein Abschlussbetriebsplan, der zur Beseitigung der verbliebenen Gefahren erforderlich ist, stehe noch aus.

In Bezug auf das Verhalten der Behörden kommt der 20. PUA zu dem Schluss, dass das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Fall Brüchau nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen habe. Allerdings seien diese „unangepasst und teilweise ungeeignet“ gewesen, insbesondere weil das Land die Deponie an ein Privatunternehmen vergeben hatte. Behördeninterne Umstände (Kostenvermeidung, personelle und sachliche Ausstattung)“ seien, nach Ansicht der Ausschussmitglieder, ursächlich für das viel zu späte Handeln der Behörde gewesen.

Blick von oben auf doe GTS Grube Teutschenthal

Blick auf die Anlage der Grube Teutschenthal. Foto: GTS Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG

Fazit Teutschenthal: Behörden deutlich zu langsam

Die Untersuchungen zum Bergwerk Teutschenthal haben „schwerwiegende Mängel bei der substantiellen und terminlichen Beachtung und Einhaltung von behördlichen Auflagen und Bestimmungen sowie bei deren behördlichen Überwachung und Kontrolle“ ergeben. Natürlich sei in erster Linie das Unternehmen selbst für die Einhaltung von Terminen und Auflagen zuständig, erklärte der 20. PUA. Allerdings müsse die Behörde natürlich kontrollieren, ob dies auch ordnungsgemäß geschieht.

In Teutschenthal habe jedoch es über zehn Jahre gedauert, „bis der immissionsrechtlich vorgeschriebene Zustand hergestellt war“ und damit Staub und Geruchsbelästigungen aufhörten, konstatiert der Abschlussbericht. Für das Nichthandeln der Behörden habe es mehrere Gründe gegeben. Beispielsweise, sei ein Sachbearbeiter aus einer zuständigen Abteilung ohne Übergabe weggegangen; dem Nachfolger sei die Problematik nicht bewusst gewesen. Weiterhin hätte Personalabbau im LAGB zu einer höheren Belastung der Mitarbeiter geführt und andere Themen seien teilweise als wichtiger bewertet worden.

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