Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Ich spreche in Vertretung des Finanzministers, dem ich auf diesem Weg auch heute wieder gute Besserung wünsche.

Ich habe den Ausführungen meines Vorredners nichts hinzuzufügen. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, dem Ausschuss für Finanzen für die zügige Beratung über den Gesetzentwurf zu danken. Nur aufgrund einer Sondersitzung des Ausschusses, die in der vergangenen Woche stattfand, kann der Gesetzentwurf heute beschlossen werden. Dadurch erhalten die Kommunen bereits zum nächsten FAG-Zahlungstermin am 10. Juni ihre erhöhten Zuweisungen. Ohne diese Sondersitzung des Ausschusses in der vergangenen Woche hätten sie noch bis zum 10. August dieses Jahres darauf warten müssen.

Weiterhin möchte ich stellvertretend für Herrn Minister Richter dem Ausschuss dafür danken, dass er bereits die Weiterentwicklung des FAG ab dem Jahr 2024 in den Blick genommen hat. So hat er nach ausführlicher und sehr konstruktiver Beratung der Vergabe eines Gutachtens zur Überprüfung der Verteilung der Schlüsselzuweisungen zugestimmt. Ein solches Gutachten ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um das FAG künftig auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen weiterentwickeln zu können.

Mit Blick auf die kommenden Ausschussberatungen über den Haushaltsplanentwurf 2022 möchte ich bzw. stellvertretend für den Finanzminister hier noch einmal das sagen, was er bereits in seiner Einbringungsrede zum Haushalt gesagt hat. Neben den Leistungen an die Kommunen auf der Grundlage des neuen FAG in Höhe von 1,735 Milliarden € sind auch Leistungen an die Kommunen außerhalb des FAG in Höhe von 2,445 Milliarden € vorgesehen. Insgesamt sind das fast 4,2 Milliarden €; das ist fast ein Drittel des Gesamtvolumens des Landeshaushaltes.

Beispielhaft erwähnen möchte ich die Zuweisungen für die Investitionen in Kreisstraßen in Höhe von 45 Millionen €, die im Entwurf des Haushaltsgesetzes geregelt sind. Und nicht zu vergessen: Die Kommunen haben in diesem Jahr bereits 45 Millionen € als Kommunalpauschale aus dem Corona-Sondervermögen erhalten.

Was die flüchtlingsbedingten Kosten bei den Kommunen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine angeht, werden wir in den Beratungen über den Landeshaushalt wahrscheinlich noch einmal nachsteuern müssen. Dazu muss allerdings klar sein, wie und in welcher Höhe sich der Bund an diesen Kosten beteiligt.

In der Beratung der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 17. März 2022 hat sich der Bund dankenswerterweise zu einer Mitverantwortung bei der Finanzierung der erhöhten Flüchtlingskosten auch bei den Kommunen bekannt. Es ist nun eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder zur Klärung der Finanzierungsfragen eingesetzt worden, die bis zum 7. April 2022 einen Vorschlag vorlegen soll.

Aber heute geht es um das FAG. Ich bitte Sie nun, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)