Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Flächendeckender Schwimmunterricht in unseren Grundschulen im ganzen Land ist unverzichtbar, um Badeunfälle und Schlimmeres zu verhindern. Schwimmen will gelernt und geübt sein, aber auch mit Blick auf den Badespaß im kommenden Sommer braucht es Schwimmbäder.

Die Kleine Anfrage der Antragstellerin hat den Bestand und die Entwicklung seit dem Jahr 2018 in Teilen sichtbar gemacht. Ich darf an dieser Stelle auch auf wegweisende Kleine Anfragen meiner Fraktion hinweisen.

Bestand, Probleme und Entwicklung der Bäder, aber auch Wege und nutzbare Verkehrsmittel zu den einzelnen Bädern stellen sich im Land ganz unterschiedlich dar. Ein einheitliches Bild für das ganze Land insgesamt ergibt sich damit nicht sofort. Die negative Tendenz hat Kollege Hövelmann aber sehr überzeugend mit den entsprechenden Prozentwerten dargestellt.

Da der Betrieb von Schwimmbädern als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe bei den Kommunen liegt und eine gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb von Schwimmbädern nicht existiert, sind Unterstützungsmöglichkeiten von Landesseite hilfreich, um die gewünschte Bäderinfrastruktur landesweit zu fördern. Die Ministerin ist auf verschiedene Dinge eingegangen, die es bereits gibt. Das Ergebnis kann aber letztlich, meine ich, bisher nicht befriedigen.

Der Königsweg ist eigentlich eine so ausreichende Finanzausstattung der Kommunen, dass sie selbst im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung in der Lage dazu sind, den Erhalt und die Unterhaltung aller kommunalen Einrichtungen zu sichern, selbst die Prioritäten zu setzen, sodass es eines goldenen Zügels oder zweckgebundenen Landesgeldes nicht bedarf, weil das natürlich auch zu kommunal nicht gewünschten Prioritätenverschiebungen führen kann.

Angesichts der schwierigen, eben über die langen Zeitläufe verschleppten Lage, muss man sich aber mit einem wie auch immer gestrickten Programm, mit seinem Umfang und mit den Konditionen beschäftigen. Der dafür nötige differenzierte Blick auf die Regionen und auf deren vordringliche Bedarfe sollte für die Erarbeitung eines Landesprogramms genutzt werden.

Die Befassung und die entsprechende Qualifizierung sollten nach unserer Auffassung in den Fachausschüssen erfolgen. Wir haben dafür den Finanzausschuss und den Innenausschuss vorgesehen. Mit den anderen Ausschüssen, die genannt wurden, können wir auch mitgehen. - Danke schön.

(Zustimmung)