Detlef Gürth (CDU):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kollegin Hohmann, einen Großteil der Daten, die Sie hier vorgetragen haben, kann man gut nachvollziehen. Sie wissen, dass ich Sie persönlich sehr schätze, aber die Rede hat mit dem Antrag so gut wie nichts zu tun.

(Zustimmung)

Nach dem Willen des Antragsstellers oder der antragstellenden Fraktion DIE LINKE soll Steuergeld des Landes zu Vermietern fließen, um aufsuchende Beratungsleistungen für einkommensschwache Mieter zu subventionieren. Das steht darin. Das hat mich überrascht. Vielleicht ist es auch ungewollt. Ich habe mit vielen Institutionen gesprochen, mit acht Unternehmen, zwei Genossenschaften und zwei kommunalen Wohnungsunternehmen. Alle waren von diesem Antrag überrascht. Niemand hat gesagt: Tolle Geschichte, die muss unbedingt kommen - obwohl es Geld gegeben hätte. Mit dem Antrag wird pauschal unterstellt   vielleicht wirklich ungewollt  , dass Wohnungsunternehmen ihre Mieter nicht beraten oder nur einen unzureichenden Service anbieten und deshalb subventioniert werden müssten, um zusätzliches Beratungspersonal einzustellen. Das wäre ganz neu in der Republik.

Tatsächlich ist es aber so, dass es sich bei ca. 32 000 leer stehenden Wohnungen in Sachsen-Anhalt und Altschulden in Höhe von 720 Millionen € allein aus dem DDR Wohnungsbau gar kein Vermieter leisten kann, sich nicht um seine Mieter und die Mieteinnahmen zu kümmern. Für jede leer stehende Wohnung fallen jeden Tag Kosten an, die zu begleichen sind.

Zugleich blendet der Antrag aus, wie Frau Ministerin völlig zu Recht erwähnt hat, dass schon jetzt alle, die leistungsberechtigt sind, professionell beraten werden, und zwar täglich an vielen Stellen. Wohngeldstellen, Sozialämter, Betreuer   es gibt sogar persönliche Betreuer für Leistungsempfänger   kümmern sich täglich darum, dass die Bezahlung des Mietzinses und auch aller Nebenleistungen gewährleistet ist. Die Wohngeldinanspruchnahme wird geregelt. In Notlagen wird sogar über Stundungsvereinbarungen, Ratenzahlungen und Verschiedenes andere mehr mit Stadtwerken und Dritten verhandelt. Hierzu ist eine entsprechende Fachkenntnis über den Umgang mit den Förderprogrammen und über die Leistungen, die geboten werden, zwingend erforderlich. Diese ist bei den freien und den staatlichen Beratern vorhanden.

Es gibt in Sachsen-Anhalt ungefähr 330 000 Wohnungen. So vielfältig die Wohnungslandschaft ist, so vielfältig ist auch die Vermieterlandschaft. Es gibt Wohnungsgenossenschaften, kommunale Wohnungsgesellschaften, Bund und Länder als Vermieter, Organisationen ohne Erwerbszweck, Kirchen, privatwirtschaftliche Vermieter, Gemeinschaften von Wohneigentümern, Privatpersonen und andere mehr.

Ich frage jetzt einmal die Antragstellerin zu diesem Antrag, der in einem Satz festgeschrieben ist: Welcher Vermieter soll nach Ihrem Willen nach welchem Schlüssel wie viele Subventionen für wie viele zusätzliche Berater erhalten und welcher nicht? Betrifft das alle Vermieter oder nur ausgewählte? Wie viele Berater wären nach den Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE für die vielen Vermieter in Sachsen-Anhalt erforderlich? Welche Kosten entstehen? Wie werden diese finanziert? Welche fachkundigen Berater wollen Sie wo und wie von der Straße fischen? - Sie müssen Fachkunde haben, sonst bringen sie nichts.

Kann es sein, dass die Kosten für die zusätzlichen Berater ggf. höher sind als die denkbar höchste Mietminderung nach der zusätzlichen subventionierten Beratung für die immerhin rund 330 000 potenziellen Mieter? Würden Sie nur Leistungsempfänger beraten lassen und andere Einkommensschwächere nicht, wenn sie bspw. freiwillig keine Leistung empfangen? Wer ist nach der Auffassung der Fraktion DIE LINKE einkommensschwach und würde eine solche subventionierte Beratung erhalten? Zählt dafür das Nettoeinkommen, das Bruttoeinkommen? Zählt dafür die Vermögenslage - ja oder nein?

Es gibt Wohngeldempfänger in Hamburg, die sind Immobilienbesitzer ohne Ende. Aber diese sind dennoch leistungsberechtigt. Wie sollen die Wohnungsunternehmen ohne Verletzung von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten ermitteln, wer überhaupt einen Anspruch darauf hätte?

Solche und noch viele andere Fragen, die man stellen könnte, was aber das Zeitbudget nicht mehr hergibt, sind Ursache für unser Abstimmungsverhalten. Aus diesem Grund und aus vielen anderen Gründen, die ich auch noch erwähnen könnte, empfehlen wir, diesen Antrag abzulehnen, weil er schlichtweg nicht zustimmungsfähig ist. - Vielen Dank.

(Beifall)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Hohmann hat eine Frage dazu. - Herr Gürth, lassen Sie die Frage zu?


Detlef Gürth (CDU):

Ja.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Hohmann. Bitte.


Monika Hohmann (DIE LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Gürth, Sie haben eine Menge Fragen gestellt. Wäre es nicht eine Möglichkeit, diese Fragen im Ausschuss zu behandeln? Wenn Sie so viele Fragen haben, dann zeigt das doch, dass Sie noch Redebedarf   auch im Ausschuss   hätten.

(Zurufe - Unruhe)


Detlef Gürth (CDU):

Geschätzte Kollegin Hohmann, Sie wissen, dass ich mich mit Ihnen immer gern unterhalte   auch jenseits des Plenarsaals, jenseits der Ausschüsse  ; das mache ich gern.

Aber wenn ein Ein-Satz-Antrag im Plenum das 20-Fache an Fragen aufwirft, dann ist es besser, dass man sich selbst erst einmal die Fragen beantwortet, bevor man den Antrag stellt. Wenn Sie das gemacht haben, dann stellen Sie den Antrag wieder. Dann reden wir darüber.

(Zustimmung - Zuruf)