Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Forderung nach einer Ausdehnung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf Städte und Gemeinden mit weniger als 25 000 Einwohnern hat eine lange Vorgeschichte. In der letzten Legislaturperiode gehörte diese Frage zu den heißen oder zumindest warmen Eisen in der Koalition, wobei CDU und GRÜNE die Änderung ganz gern gehabt hätten. Gegenargumente waren im Wesentlichen mögliche Mehrkosten beim Landesrechnungshof und die nur geringe Begeisterung der Kommunen für die Änderung. Beides finde ich nur wenig überzeugend.

Die Idee der Ausweitung war nicht, vom Landesrechnungshof eine bestimmte Prüfungsdichte bei den kleineren Kommunen oder Verlagerungen von den Rechnungsprüfungsämtern auf den Landesrechnungshof zu verlangen, sondern einfach, eine neue Option zu eröffnen, die der Landesrechnungshof in eigener Verantwortung nutzen kann, wenn und wo er das für sinnvoll hält. Die Frage der Jahresabschlüsse   das kam auf und es steht in der Begründung   hat damit tatsächlich nichts zu tun. Der Landesrechnungshof würde dafür nicht sorgen können. Das ist eine Frage der Kommunalaufsicht. Ministerin Zieschang ist darauf eingegangen. Jetzt hoffen wir, dass sich das löst.

Dass die Kommunalverwaltungen kleinerer Kommunen den prüfenden Besuch vom Landesrechnungshof nicht ganz oben auf der Wunschliste stehen haben, ist menschlich verständlich, aber kein Grund gegen Prüfungsmöglichkeiten. In der Kenia-Koalition scheiterte das generelle Vorhaben, wobei sich im Kompromiss, den Frau Zieschang erwähnt hat, dieses „auf Anforderung kann es passieren“ dann wiederfand. Zufriedenheit wurde damit bei den beiden Fraktionen nicht erreicht.

Die aktuelle Koalition hat es in ihrem Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Man müsste jetzt zur Umsetzung des Wunsches das Kommunalverfassungsgesetz ändern. Meine Fraktion hat tatsächlich geplant, einen entsprechenden Änderungsantrag einzubringen, sobald das Gesetz wieder angefasst wird. Wir haben das im letzten Jahr ständig geändert,

(Zustimmung)

sodass jetzt nicht die Idee war, das sofort wieder zu machen. Aber die Koalition hat angekündigt, das generell anfassen zu wollen. Das gehört dann mit hinein.

Die jetzige untergesetzliche Aufforderung der AfD an die Landesregierung erscheint dafür nicht sonderlich hilfreich, sondern eher eine Frage der Selbsterstellung zu sein. Insofern würden wir den Antrag und die Überweisung ablehnen. - Danke.

(Zustimmung)