Tagesordnungspunkt 6

Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Wahlvorschlag Landtagspräsident - Drs. 8/911


Wir müssen ein wenig Zeit aufholen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt wählt der Landtag den Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Hierzu liegt Ihnen in der Drs. 8/911 eine Vorschlagsliste in alphabetischer Reihenfolge mit sieben aufgeführten Kandidaten vor, die im Wege der öffentlichen Stellenausschreibung ermittelt wurden.

(Unruhe)

Bevor wir zur Wahl kommen, möchte ich Folgendes anmerken: Die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt nach Artikel 63 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages.

(Unruhe)

- Herr Erben, bitte konzentrieren Sie sich. Ich muss nämlich etwas ansagen, was für alle wichtig ist, damit wir richtig wählen.

(Zuruf)

- Ich glaube, das ist für alle ziemlich hilfreich.

Die Wahl wird gemäß § 75 und § 77 unserer Geschäftsordnung geheim und mit Stimmzettel durchgeführt.

Wer einem der aufgeführten Kandidaten seine Stimme geben möchte, kreuzt bitte auf dem Stimmzettel diese eine Person an. Wer den Wahlvorschlag in Gänze ablehnt, kreuzt bei „Nein“ an. Wer sich der Stimme enthalten möchte, kreuzt bei „Enthaltung“ an.

Jetzt kommen Sie nicht auf Idee, alle sieben Namen mit einem Kreuz zu versehen; denn Sie dürfen nur ein Kreuz machen. Ich sage es noch einmal deutlich: Sie dürfen nur ein Kreuz machen.

(Zustimmung)

Das ging schon einmal schief. Es ist unterschiedlich interpretiert worden. Ich glaube, man sollte sich konzentrieren.

Ich gehe davon aus, dass auf dem Stenografentisch ein Stift für Sie bereitliegt; ansonsten können Sie Ihren Stift mitnehmen, den Sie bitte für die Wahlhandlung benutzen.

Zum Prozedere. Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten dann den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie an und stecken den Stimmzettel in die vorgesehene Box. Wir überzeugen uns davon, dass alles ordnungsgemäß läuft.

Wir haben geklärt: nur ein Kreuz. Wir haben geklärt: normales Prozedere. Die Stimmzettel sollen bis auf das Kreuz so bleiben, wie sie sind, also keinen Namen darauf schreiben, keine Figuren darauf malen, nicht verzieren.

(Zuruf: Schade!)

Denn ansonsten ist der Stimmzettel ungültig.

Wir kommen jetzt zum Prozedere. Den Namensaufruf wird Herr Aldag durchführen. Die Wählerlisten führen der Abg. Herr Pott und die Abg. Frau Dr. Richter-Airijoki. Die Ausgabe der Stimmzettel erfolgt durch die Abg. Frau Tschernich-Weiske. Die Aufsicht an der Wahlkabine hat der Abg. Herr Lieschke und die Aufsicht an der Wahlurne hat die Abg. Frau Anger, die mir gleich die leere Urne zeigt.

Wir können jetzt in das eigentliche Abstimmungsverfahren eintreten. Es nehmen bitte alle Ihre Plätze ein und ich sehe mir die Wahlurne an. - Danke, sie ist leer. Es passt also alles.

Herr Aldag, Sie können mit dem Namensaufruf beginnen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ich bitte jetzt die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um die Stimmabgabe.

(Schriftführer Wolfgang Aldag: Herr Büttner aus Stendal ist jetzt da!)

- Herr Büttner ist da, okay. Das wäre dann meine letzte Frage gewesen, aber wir können das auch gleich machen. - Herr Büttner, bitte geben Sie Ihre Stimme ab.

Dann geht es weiter: Herr Aldag, Herr Pott, Frau Richter-Airijoki, Herr Lieschke, Frau Anger, bitte. Dann gibt es noch zwei, die wählen gehen. - Gibt es noch jemanden im Plenum, der nicht gewählt hat? - Nein. Wir haben Sie alle. Dann schließe ich die Wahlhandlung ab. Bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl unterbreche ich die Sitzung. Ich darf Sie bitten, im Raum zu bleiben. Dann kann mit der Auszählung begonnen werden.