Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das ist ein wichtiges Thema und für eine Dreiminutendebatte sind es sehr viele Themen. Deswegen werde ich mich im Wesentlichen auf die Aspekte beziehen, die das Landwirtschaftsministerium betreffen, also auf das Wolfsmonitoring und den Umgang mit Problemwölfen. Mit der Leitlinie Wolf, die eher das Haus des Kollegen Willingmann betrifft, werde ich mich nicht in erster Linie beziehen, sondern nur auf die Fragen, auf die ich eine Antwort geben kann.

In Punkt 1 Ihres Antrages geht es um das Jagdgesetz. Es ist richtig, dass die Länder abweichend vom Bundesjagdgesetz weitere Tierarten bestimmen können, die dem Jagdrecht unterliegen. Darauf zielt Ihr Antrag letzten Endes ab. Ich möchte aus dem Koalitionsvertrag zitieren. Wir haben uns darin folgendermaßen geäußert:

„Um auf der einen Seite dem Schutz des Wolfes und auf der anderen Seite den Weidetierhalterinnen und -haltern gerecht zu werden, setzen sich die Koalitionspartner für eine Überprüfung des Schutzstatus, eine Feststellung des Erhaltungszustandes und die Hege der Bestände ein.“

Ich glaube, das ist der Weg, den wir in den nächsten Monaten gehen sollten. Wie Sie wissen und richtig gesagt haben, haben Wölfe in Deutschland über internationale Abkommen und Vorschriften einen sehr hohen Schutzstatus. Dazu gehört das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die Berner Konvention und vor allem   darüber ist im Landtag mehrfach berichtet worden   die FFH-Richtlinie, durch die der Wolf als prioritäre Art in Anhang II und streng geschützte Art in Anhang IV geschützt ist.

Ich möchte auf das Thema Risszahlen eingehen. Darüber habe ich im Ausschuss schon gesprochen. Die offiziellen Statistiken zeigen, dass die Risszahlen zurückgehen. Ich sage aber ganz klar auch im Landtag, dass die Gespräche, die ich mit Schäferinnen und Schäfern geführt habe, mich an der einen oder anderen Zahl zumindest zweifeln lassen. Denn mir wird immer wieder berichtet, dass Rissvorfälle nicht gemeldet wurden und es somit zumindest fraglich ist, ob diese Statistiken im Detail stimmen. Das bezieht sich auf Gespräche, die ich und auch mein Staatssekretär in den letzten Monaten dazu geführt haben.

Mit Blick auf die Schadensausgleichszahlungen für gerissene Nutztiere ist es unser Anliegen, diese Zahlungen schnellstmöglich abzuwickeln. Fakt ist   das habe ich geprüft  : Es wird einfach eine gewisse Zeit dafür benötigt. Das Wolfskompetenzentrum braucht etwa vier Wochen, um einen Nutztierriss zu begutachten. Dann erfolgt eine genetische Zuordnung durch das Senckenberg Institut. All das sorgt dafür, dass eine gewisse Zeit benötigt wird. Diese zweimonatige Frist, die in dem Antrag gewünscht wird, wäre zum Teil nur schwer umsetzbar. Das gehört letzten Endes zumindest aktuell zur Wahrheit.

Über den Wolf in Bezug auf Herdenschutz und Schadensausgleich   das ist im Ausschuss so verabredet worden  werde ich dort regelmäßig berichten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)