Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Grünlandwirtschaft und ganz speziell auch die Weidetierhaltung haben einen unschätzbaren Wert. Die Betriebe brauchen attraktive Rahmenbedingungen, um sich hier mit ihrer Arbeit engagieren zu können.

In unserem Alternativantrag finden sich dazu die Vorschläge, die ab der nächsten Förderperiode, also ab dem Jahr 2023, greifen sollen. Zum einen ist eine bessere finanzielle Unterstützung erforderlich. Das heißt, neben den Tierprämien und den Prämien für Ökoregelungen soll es auch Angebote in Form von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen geben. Insbesondere soll nach der Schwere der Bewirtschaftungsart von der Mahd bis zur Beweidung und zur Hütehaltung honoriert werden.

Die Erzeugerinnen bekommen leider noch zu geringe Preise für Fleisch und Wolle. Ihnen fehlt einfach eine vernünftige ökonomische Basis. Die regionale Wertschöpfungskette muss besser erschlossen werden. Hierbei helfen eben auch Investitionsförderungen. Das gilt für regionale mobile und teilmobile Schlacht- und Verarbeitungsstrukturen, für Stall- und Weideausrüstung sowie für an Traktoren anzubringende Anbaugeräte, zum Beispiel Mähwerk oder Heuwender. Aber auch die Schafwolle sollte in der Region verarbeitet und vermarktet werden.

Wir haben über die Tierprämien gesprochen, die es in der ersten Säule ab dem Jahr 2023 geben wird. Die Tierprämien sind gut; auf jeden Fall. Aber sie nur auf Muttertiere zu beschränken und keinen verpflichtenden Weidegang vorzusehen ist für uns zu kurz gesprungen. Gerade beim letzten Punkt meinen wir: Hier müssen schnelle Änderungen auf den Weg gebracht werden.

Milchvieh auf der Weide bleibt förderungsmäßig außen vor. Auch hier muss sich perspektivisch etwas ändern. Dies, denken wir, sollte vielleicht bei der Evaluierung in der Mitte der Förderperiode berücksichtigt werden. Flächen, die zuvor Wildnis waren und irgendwann urbar gemacht wurden, werden von den ÄLFF noch nicht in die Förderkulisse für die freiwilligen Naturschutzmaßnahmen aufgenommen. Das muss passieren.

Es bedarf aber auch dringend einiger Vereinfachungen und praxistauglicher Lösungen; Herr Hauser hat darauf aufmerksam gemacht. Fördermittel müssen auch dann bereitgestellt werden, wenn sich Pacht- und Eigentumsverhältnisse ändern. Die ÄLFF müssen praxis- und lebensnäher entscheiden. Es macht z. B. keinen Sinn, Fahrspuren für die Transporte von Wasser zu den Tränken aus der Direktzahlung herauszurechnen. Unser Vorschlag an dieser Stelle: Weiterbildung.

Nun muss ab dem Jahr 2023 jeder Betrieb 4 % der Flächen stilllegen. Hier gibt es eine Selbstbegrünungspflicht. Wir meinen, diese muss ebenfalls auf den Prüfstand; denn es wäre besser, auch diese Flächen mit gebietseigenen Wildkräutern anzusäen. - Vielen Dank.

(Zustimmung)