Tagesordnungspunkt 10

a)    Zweite Beratung

a)    Die Pandemie ist nicht vorbei - Das Land muss sich den neuen Herausforderungen stellen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/343

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/377

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/738

b)    Die Pandemie wirkungsvoll bekämpfen: Ampelsystem, verbindliche Regeln und konzertierte Impfkampagne

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/347

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/389

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/737

(Erste Beratung in der 7. Sitzung des Landtages am 19.11.2021)

b)    Erste Beratung

Kinder und Jugendliche psychisch entlasten: Angebotsstrukturen ausbauen - Fachkräfte und Einrichtungen stärken

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/756

c)    Beratung
Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beenden

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/730

Zu den ersten beiden genannten Punkten, den Beschlussempfehlungen, wird Frau Gensecke Bericht erstatten. Einbringer zu c), Antrag der LINKEN, ist Frau Anger. Einbringer zum Antrag unter g) wird Herr Matthias Büttner (Staßfurt) sein. Ich rufe zunächst Frau Gensecke ans Rednerpult und bitte um die Berichterstattung. - Frau Gensecke, bitte.


Katrin Gensecke (Berichterstatterin):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der unter a) aufgeführte Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/343 sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 3/377 wurden in der 7. Sitzung des Landtages am 19. November 2021 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gleichstellung überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden hier nicht eingesetzt.

Auch der unter b) aufgeführte Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/347 sowie der dazugehörige Änderungsantrag in der Drs. 8/389 wurden in der 7. Sitzung des Landtages am 19. November 2021 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es auch hier nicht.

Die genannten Anträge und Änderungsanträge zielten darauf ab, die Coronapandemie noch stärker und wirkungsvoller zu bekämpfen und dafür geeignete Maßnahmen zu ergreifen bzw. verbindliche Regeln aufzustellen. Die Landesregierung soll unter anderem aufgefordert werden, ihre Aufklärungskampagne zum Impfen deutlich zu intensivieren, sich für eine Impfpflicht für Beschäftigte in den Bereichen Pflege, Gesundheit, Kindertagesbetreuung und Schule, stationäre Eingliederungshilfe und Justizvollzug einzusetzen, Regeln an Schulen und Kitas einzuführen, um Schließungen dieser Einrichtungen zu vermeiden, Informationskampagnen zu entwickeln, um den jeweils aktuellen Desinformationen im digitalen Raum entgegenzutreten und für die Landkreise und kreisfreien Städte ein verbindliches Ampelsystem einzuführen, um diese in die Lage zu versetzen, je nach Warnstufe Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionsgefahren zu ergreifen.

Die genannten Drucksachen wurden in der 7. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 9. Februar 2022 beraten. Hier beantragten die Koalitionsfraktionen, die Anträge und die Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen; denn die darin aufgeführten Punkte seien aufgrund der dynamischen Entwicklung der Situation überholt. So sei z. B. eine Intensivierung der Werbekampagne zum Impfen nach Meinung der Koalitionsfraktionen nicht notwendig, weil es hierzu bereits einen Informationsüberfluss gebe.

Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigten an, dass sie einer Ablehnung der Anträge nicht zustimmen würden; denn ihrer Meinung nach seien noch nicht alle Punkte der Anträge und Änderungsanträge aufgegriffen worden; z. B. stehe die Frage zu falschen Behauptungen über das Impfen und über die Coronapandemie an sich noch im Raum. Die Landesregierung sei dieser Verbreitung von Desinformationen und Unwahrheiten aus der Sicht der antragstellenden Fraktion noch nicht genug entgegengetreten. Beide Fraktionen hätten sich dazu auch eine Aussage von den Koalitionsfraktionen gewünscht.

Die Fraktion der AfD schloss sich der Meinung der Koalitionsfraktionen an und sprach sich ebenfalls für die Ablehnung der Anträge und der Änderungsanträge aus. Somit wurden im Ergebnis der Beratungen zunächst der Antrag in der Drs. 8/323 und der Änderungsantrag, Drs. 8/377, der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung gestellt. Mit 9 : 3 : 0 Stimmen beschloss der Ausschuss die Ablehnung des Antrages und des Änderungsantrages als Beschlussempfehlung an den Landtag.

Danach wurden der Antrag und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abstimmung gestellt. Auch diese wurden von 9 : 3 : 0 Stimmen abgelehnt.

Dem Plenum liegen nun heute diese beiden Beschlussempfehlungen in den Drs. 8/738 und 8/737 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung zu diesen Beschlussempfehlungen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.