Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der durch Sie, die Fraktionen von CDU, SPD und FDP, vorgelegte Gesetzentwurf lässt einen dann doch etwas ratlos zurück. Kollege Meister hat es schon angesprochen, weil sich die Anzahl der Fraktionen im Landtag erhöht hat, sei es angezeigt, das PKGr zu verkleinern. Das solle der Verbesserung und Gewährleistung der Funktions- und Entscheidungsfähigkeit dieses Gremiums dienen. Dass hier Willkür statt Sorgfalt die Feder geführt hat, merkt man nicht nur an zwei Fehlern in einem nur fünfzeiligen Text, das überzeugt auch inhaltlich nicht. Es springt ins Auge, dass Sie hier mit dem parlamentarischen Kontrollgremium partei- und machtpolitisches Schindluder treiben wollen. Denn worum geht es im Kern, Herr Kosmehl?

Es waren übrigens, wenn ich der Erinnerung auf die Beine helfen kann, damals auch nur vier Fraktionen im Landtag, als das Gremium vier Mitglieder groß war. Sie wollen das PKGr so verkleinern, dass zukünftig nur noch ein Vertreter der Opposition darin Platz hat, und diese von Ihrer Mehrheit gnädig ausgesuchte Person soll dann wirkungsvolle Kontrolle leisten? Was hat das denn mit Funktions- und Entscheidungsfähigkeit zu tun?

(Beifall - Zurufe)

Meine Damen und Herren! Dieser Umgang mit einer wichtigen Kontrollinstanz wird dem Verfassungsschutz als stark in Grundrechte eingreifenden und kaum gerichtlich kontrollierten Geheimdienst, aber auch der Bedeutung parlamentarischer Kontrolle und dem Parlament selbst nicht gerecht. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes obliegt dem Parlament als Ganzem, so auch das Bundesverfassungsgericht. Sie stellt kein gnädig gewährtes Privileg einer Koalition für einen ausgesuchten, politisch bequemen Teil der Opposition dar, nein, auch hierbei muss grundsätzlich jede in das Parlament gewählte Fraktion Zugang und die Möglichkeit der Mitwirkung haben.

(Beifall - Zurufe: Nein!)

Diesen Grundsatz kennen wir aus ständigen Ausschüssen und er muss auch für das PKGr gelten. Sie wollen ohne jeden Sachgrund die Kontrollrechte der Opposition beschneiden. Dass damit auch die Kontrolle selbst geschwächt wird, nehmen Sie billigend in Kauf.

(Beifall)

Sie schleifen grundlegende Oppositionsrechte, und das widerspricht grundlegenden Prinzipien aus Grundgesetz und Landesverfassung.

(Beifall - Zurufe: Jawohl! - Unruhe)

Parlamentarische Kontrolle muss stark bleiben. Wir schlagen daher für das Parlamentarische Kontrollgremium eine an die niedersächsische Bestimmung angelehnte Regelung vor, die die Stärke der Fraktionen beachtet und die Opposition zu ihrem Recht kommen lässt. So gelingen wirkungsvolle Kontrolle und angemessene Beteiligung der Opposition. Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innen- und den Rechtsausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall - Zurufe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Striegel, Herr Kosmehl hat Ihnen genau zugehört, und es haben sich irgendwelche Fragen ergeben. Das habe ich an dem Gesichtsausdruck von Herrn Kosmehl gesehen. Er steht schon am Mikro und möchte Sie gern etwas fragen.


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Das möge er tun.


Guido Kosmehl (FDP):

Vielen Dank, Herr Kollege Striegel, auch für Ihre Bewerbungsrede. Ich habe nur eine Nachfrage. Da Sie dem Gremium bisher angehört haben, auch gewählt als Vertreter einer Regierungsfraktion, haben Sie Ihre Arbeit sozusagen darauf beschränkt, zu warten, dass die von der Opposition entsandten Mitglieder des Kontrollgremiums ihrer Kontrollpflicht nachgekommen sind, oder haben Sie als gewähltes Mitglied einer Regierungsfraktion nicht auch die Kontrolle des Verfassungsschutzes im Gremium wahrgenommen?

(Beifall - Zurufe)


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Kollege Kosmehl, zunächst darf ich festhalten, dass ich hier den Umstand habe, dass die AfD im Landtag, also eine rechtsextreme Fraktion,

(Zurufe: Oh!)

zum ersten Mal einem antifaschistischen Redner ordentlich Applaus zollt. Das, finde ich, ist ein erster Anfang.

(Beifall)

Zur zweiten Frage:

(Zurufe)

Das gesamte Parlament kontrolliert die Regierung. Deshalb muss auch das gesamte Parlament beteiligt sein, das heißt, regierungstragende Fraktionen, aber auch Oppositionsfraktionen.

(Zurufe)

Es wird nicht dazu kommen können, dass Sie sich sozusagen aussuchen, wer Ihnen als Kontrolleur passt und wer nicht. - Vielen herzlichen Dank.