Henriette Quade (DIE LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Wesentlichen sollen zwei Dinge geregelt werden. Erstens die Anpassung des Polizeigesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes Sachsen-Anhalt an eine veränderte Rechtslage im Bund, weil das Landesgesetz auf Teile von Bundesgesetzen verweist, die schlichtweg nicht mehr existieren. An dieser Stelle braucht es also zwingend eine landesrechtliche Anpassung, ohne dass es dabei einen großen Entscheidungsspielraum auf Landesebene geben würde.

Einer Debatte über diesen Teil des Gesetzentwurfes hätte es also nicht wirklich bedurft, zum Inhalt und zur Richtung der Regelung auf Bundesebene allerdings schon; denn es geht um digitale Bürgerinnenrechte auch gegenüber dem Staat. Die Bestandsdatenauskunft ist deswegen seit jeher Gegenstand politischer Kontroversen; denn sie ist ein Angriff auf den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts und die Vertraulichkeit der Privatsphäre.

Staatliche Datenabfragerechte haben sich mittlerweile zu einer Routineangelegenheit entwickelt. Oft fehlt den Behörden dabei jede Sensibilität dafür, dass es sich um sensible Daten der Bürgerinnen handelt. Oft führen einmal eingeräumte Befugnisse zu exzessiver Nutzung und für die Kontrolle fühlt sich dann niemand zuständig.

Was also nötig wäre und wozu eine politische Debatte lohnen würde, wäre die Frage des Schutzes der Bürgerinnenrechte, des Ausbaus des Datenschutzes, der Evaluation bestehender Zugriffsrechte, z. B. konkret der Tatsache, dass in Sachsen-Anhalt mehrere Hundert öffentliche Stellen einen automatisierten Zugriff auf alle Daten der Einwohnermeldeämter haben, aber offensichtlich keine effektiven Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen für den Umgang mit diesem Zugriffsrecht bestehen.

(Unruhe)

Außerdem geht es in dem Gesetzentwurf um eine Veränderung der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz. Zum einen soll die Zahl der Mitglieder verringert werden und zum anderen soll festgelegt werden, dass ein Mitglied der Opposition angehört. In der „MZ“ war zudem zu lesen, dass es keinen Automatismus dahin gehend mehr geben soll, dass jede Fraktion jemanden entsenden kann, sondern sich jedes Mitglied einer Wahl stellen muss. Das ist schon längst die Sachlage. Letzteres begrüßen wir ausdrücklich gerade in einem so sicherheitsrelevanten Bereich. Angesichts einer rechtsextremen Fraktion im Landtag ist ein Automatismus schlichtweg falsch.

(Zurufe: Oh! - Weitere Zurufe - Unruhe)

Um es ganz deutlich zu sagen: Natürlich ist die AfD ein Sicherheitsrisiko, nicht nur im Parlamentarischen Kontrollgremium.

(Zustimmung - Lachen)

Und wo immer wir die Chance dazu haben, Ihnen die Möglichkeit, sicherheitsrelevante Informationen abzuschöpfen, zu nehmen, müssen wir sie nutzen.

(Zustimmung)

Das ist keine Beschneidung der Demokratie, das ist Schutz der Demokratie.

(Zuruf: Das war eine schöne Aussage! - Weitere Zurufe)

Abseits der Tatsache, dass sich unser Optimismus, was die Kontrollierbarkeit des Verfassungsschutzes angeht, in Grenzen hält, hängt sie nicht an der Frage, ob vier, fünf oder sechs Personen in dem Gremium sitzen. Die Arbeitsfähigkeit hängt nicht an einem Abgeordneten mehr oder weniger. Sie hängt an der Struktur und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes und sie hängt an Rechtsextremen am Tisch.

Insofern ist es fragwürdig und in den Beratungen in den Ausschüssen zu klären, warum es eine allgemeine Verkleinerung des Parlamentarischen Kontrollgremiums geben soll und nur eine Oppositionsfraktion vertreten sein soll.

(Zuruf: Frau Quade spricht aus, was Herr Erben vergessen hat zu erwähnen!)

Das simple Festhalten an demokratischen Werten und ein entsprechendes Abstimmungsverhalten aller demokratischen Fraktionen würden völlig ausreichen.

(Zustimmung - Zuruf: Ausgrenzung und Propaganda sind das!)

Das ist das, was nötig wäre.

(Zustimmung)