Hagen Kohl (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Wesentlichen Änderungen im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und im Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vorgenommen werden, welche wiederum aufgrund von Änderungen im Bundesrecht notwendig sind. Diese Änderungen sehen wir als unproblematisch an.

Kritisch sehen wir allerdings die Änderung in § 25 Abs. 1 des Verfassungsschutzgesetzes, wonach das Parlamentarische Kontrollgremium aus nur noch vier Abgeordneten des Landtages bestehen soll und in welchem die parlamentarische Opposition faktisch nur noch mit einem Abgeordneten vertreten sein soll.

Damit wären ein Drittel der Landtagsfraktionen und sogar zwei Drittel der Oppositionsfraktionen nicht mehr im Parlamentarischen Kontrollgremium vertreten. Der Begriff Kontrollgremium würde so ad absurdum geführt werden.

Zur Begründung heißt es, dass dies zur Verbesserung und Gewährleistung der Funktions- und Entscheidungsfähigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums dienen soll. Als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums habe ich bislang keine Probleme hinsichtlich der Funktions- und Entscheidungsfähigkeit feststellen können. Ich sehe auch nicht, wo dort Verbesserungsbedarf besteht.

Die wahren Gründe dürften also andere sein. Schlussfolgernd aus der jüngsten Berichterstattung in der „Mitteldeutschen Zeitung“ steht zu vermuten, dass man die oppositionellen Aktivposten, also die GRÜNEN und die AfD, aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium heraushalten möchte. Jedoch ist eine wirkliche Kontrolle der Arbeit des Verfassungsschutzes nur gewährleistet, wenn diese aus verschiedener politischer Perspektive erfolgt; das wäre dann ausgeschlossen.

Dass die Informationen aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium nicht nach außen getragen werden dürfen, ist nachvollziehbar und richtig. Die gewonnenen Informationen können aber Inspiration für politische Initiativen liefern und somit auch die Ausrichtung und den Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit beeinflussen. Somit wäre mit einem Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium die Chancengleichheit für die Oppositionsfraktionen im Parlament in unzulässiger Weise beeinträchtigt.

Fazit: Die Einschränkung der Kontrolle des Verfassungsschutzes sowie der Arbeit der parlamentarischen Opposition dürften die wahren Gründe für die Regeländerung sein. Um das Recht auf Chancengleichheit für alle Fraktion zu wahren, möchte die AfD als bekennende Demokratiepartei, dass jede Fraktion mit einem Abgeordneten im Parlamentarischen Kontrollgremium vertreten ist. Das ist auch das Ziel unseres vorliegenden Änderungsantrages.

Der Beratung im Innenausschuss sehen wir mit Interesse und Spannung entgegen. - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)