Kathrin Tarricone (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Neben den Stürmen der letzten Tage, über die wir heute schon gesprochen haben und die wieder enorme Schäden angerichtet haben, bescherten uns die Tiefdruckgebiete Antonia, Ylenia und Zeynep in den vergangenen zwei Wochen viel, viel Regen. Als ich am Montag früh aus meinem schmucken Dörfchen im Südharz in Richtung Magdeburg fuhr, sah ich Bilder, die mich schnell an das Jahr 1994 erinnerten. Damals überflutete die Wipper sämtliche Orte entlang ihres Flusslaufes.

So schlimm wird es dank des grünen Hochwasserbeckens in Wippra nicht mehr kommen. Die Wiesen bis zur Straße standen am Montag und sie stehen bis heute trotzdem unter Wasser. Wer je von Überschwemmungen betroffen war, den holen solche Bilder ein. Machen Sie mit mir nach dieser Situationsbeschreibung nun einen kleinen Exkurs in die nahe Vergangenheit.

Sachsen-Anhalt ist zwar nach Angaben den Deutschen Wetterdienstes das durchschnittlich trockenste Bundesland in Deutschland, und das schon seit 140 Jahren. Die Jahre 2018 bis 2020 müssen jedoch als ausgesprochene Dürrejahre, welche die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft hart trafen, bezeichnet werden. Der Grundwasserspiegel - wir haben es schon mehrfach gehört - sank extrem ab.

Diese beiden Beispiele zeigen, dass wir gut daran tun, uns mit einem resilienten Wassermanagement zu beschäftigen. Wir wollen es schaffen, einem „Zu viel“ und einem „Zu wenig“ intelligent entgegenzuwirken. Die Koalition hat deswegen fest vereinbart, das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu überarbeiten, um den erforderlichen Paradigmenwechsel von Wasserabfluss zu Wasserhaltung zu verankern.

Ganz konkret führt der Koalitionsvertrag dazu Folgendes aus:

„Zur Minderung der Auswirkungen des Klimawandels auf Landschafts- und Biotopfunktionen und landwirtschaftlich genutzte Flächen ist Wasser durch fachlich geeignete Maßnahmen im Anfallgebiet zurückzuhalten, um den Gebietswasserhaushalt zu stabilisieren. Dies ist mit geeigneten Mitteln unter Einbeziehung der Unterhaltungsverbände, […] Eigentümer sowie der […] Landnutzer umsetzen. Die Unterhaltungsverbände werden hinsichtlich Aufgaben, Aufgabenwahrnehmung und Anforderungen für ein modernes Wassermanagement begutachtet und daraus Handlungsempfehlungen erarbeitet. Das Programm gegen Vernässung wird fortgeführt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst.“

So weit zu den Festlegungen, die im Koalitionsvertrag enthalten sind. Diese nehmen wir ernst, da Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen der Menschen in unserem Land davon direkt betroffen sind. Und weil wir sie ernst nehmen, müssen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ausgewertet und möglichst alle Auswirkungen der zu entwerfenden Maßnahmen mitgedacht werden. Da wird es mit Sicherheit unterschiedliche Sichtweisen geben, die moderiert werden wollen. Um das fair und zielführend hinzubekommen, setzt die Koalition auf Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Die Freien Demokraten lehnen deshalb den Antrag der Grünen ab, eine Gesetzesnovelle bis zum 30. Juni 2022 vorzulegen, und arbeiten konzentriert an einem eigenen Koalitionsvorschlag mit.

(Beifall)