Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wer von Ihnen am Samstag im Stadion beim Spiel des 1. FCM gegen die zweite Mannschaft des BVB war, konnte Augen- und Ohrenzeuge eines bemerkenswerten Bekenntnisses werden. Bei seiner Begrüßung berichtete der genesene Stadionsprecher den 15 000 Zuschauenden von seiner Coronaerkrankung und sagte: Man kann sich gar nicht vorstellen, wie es ist, vom Virus erwischt zu werden und flach zu liegen, bis man es erlebt.

Er fügte an: Ich bin froh und dankbar, dass der Impfschutz mich vor einem schlimmeren Verlauf geschützt hat.

(Beifall)

Impfen hilft. - So lautet eben nicht nur der Werbetext der Bundeskampagne, sondern so lautet auch der Erfahrungsbericht von vielen geimpften Genesenen.

(Zurufe: Das ist der Beweis! - Das ist der Beweis!)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Dem Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen kommt beim Thema Impfen eine besondere Verantwortung zu. Ein verlässlicher Schutz dieser Personengruppe vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote ist insbesondere für die Betreuung von vulnerablen Gruppen wichtig, die wir immer weiter schützen wollen.

Deswegen hat auch der Bundesrat den am 10. Dezember 2021 vom Bundestag beschlossenen und am selben Tag in den Bundesrat eingebrachten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, nämlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, einstimmig zugestimmt.

Wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete von der AfD-Fraktion oder andere, nunmehr fordern, dass der Landtag daran festhalten soll, dass Impfungen gegen Covid 19 allein auf freiwilliger Basis erfolgen, dann lassen Sie außer Acht, dass es sich bei der Impfpflicht, zumindest der einrichtungsbezogenen, um eine Bundesgesetzgebung handelt.

Ihre Forderung kann nicht verfassungskonform umgesetzt werden. Das habe ich schon in der letzten Landtagsdebatte gesagt. Wir sind bundestreu. Kurz: Wenn der Bund eine Sache regelt, kann das Land Sachsen-Anhalt nicht anderslautende Vorschriften erlassen. Dies ergibt sich aus Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes.

(Unruhe)

Des Weiteren fordern Sie die Landesregierung auf, sich für das Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen. Hierzu hat die Landesregierung erst am Mittwoch vergangener Woche ein wichtiges Signal gesetzt. Gemeinsam mit allen anderen Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder hat sich auch Sachsen-Anhalt zur Impfpflicht bekannt. Ausstehende Umsetzungsfragen werden im Rahmen eines Erlasses meines Hauses geregelt. Diese Thematik hatten wir schon heute Morgen in der Fragestunde.

Lassen Sie mich zum Schluss etwas Positives sagen: Das von der Landesregierung aufgesetzte Voranmeldesystem für den Impfstoff des Herstellers Novavax für die priorisierten Berufsgruppen trifft in unserem Land auf eine sehr gute Resonanz. Das Callcenter verzeichnet eine Vielzahl von Anrufen. Auch die Onlinezugriffe auf den Seiten der Landkreise und der kreisfreien Städte zeigen, dass großes Interesse besteht. Wir werden nächste Woche, so hoffe ich, in unserem Land mit diesem Impfstoff zu impfen beginnen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.