Andreas Silbersack (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es dreht sich um das allgegenwärtige Thema Corona, das uns seit fast zwei Jahren bewegt. Wir wissen, dass aktuell zu vielen Themen Fragen zu beantworten sind. Aber wir wissen auch, dass dieses Thema die Menschen im Land, insbesondere die Unternehmerinnen und Unternehmer, die Künstlerinnen und Künstler, die Soloselbstständigen, also all diejenigen, die dieses Land voranbringen, seit zwei Jahren bewegt.

In diesem Zusammenhang gibt es viele Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf die Hotellerie und Gaststätten. Dort werden ganz neue Fragen aufgeworfen, wie die nach den Arbeitskräften, wie es diesbezüglich weitergeht und wie diese Themen zu entwickeln sind. Das sind Fragen, die sich um das Thema Wirtschaft drehen. Deshalb richten sich unsere Fragen an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, nämlich an Herrn Minister Schulze.

Die Fragen lauten wie folgt:

Frage 1. Welche Maßnahmen ergreifen die Landesregierung und das Wirtschaftsministerium, um Unternehmen in Notlagen zu unterstützen, welche Programme gibt es und wie wurden diese in der Vergangenheit angenommen?

Frage 2. Besonders im Hotel- und Gastronomiebetrieb sehen sich die     

(Zuruf)

- Okay. Beginnen wir mit der ersten Frage.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Das ist auch eine Variante. Wir sind flexibel und der Minister sicherlich auch. - Herr Schulze, Sie können nun die erste Frage beantworten und dann setzen wir zu diesem Komplex fort.

Ich habe es schon gehört: Es ist akustisch schwierig, aber wir haben die volle Lautstärke. Wir haben alles aufgedreht. Wir versuchen, laut und deutlich zu sprechen. - Passt es jetzt besser? - Es ist besser. Also laut und deutlich, wie wir es gewohnt sind. Das war eine klare Ansage. - Sven, Du hast das Wort.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin für die Frage und dafür, dass wir dieses Thema heute in diesem Rahmen besprechen, sehr dankbar. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Wirtschaftsausschuss wissen, dass dieses Thema in jeder Sitzung auf der Tagesordnung steht, weil   das hat der Kollege Silbersack im Rahmen seiner Fragestellung richtigerweise gesagt   das ein Thema ist, das viele, viele Menschen in Sachsen-Anhalt, aber im Wesentlichen auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Sachsen-Anhalt betrifft und somit nicht nur für die aktuelle Landesregierung, sondern auch für die Landesregierung des Kabinetts Haseloff 2 ein großes und wichtiges Thema war.

Der Kollege Silbersack hat gefragt: Welche Maßnahmen gibt es? - Es sind, wenn man alle zusammenrechnet, extrem viele Maßnahmen, und dies nicht nur bezüglich der absoluten Zahlen mit Blick auf das Geld, das zur Verfügung steht, sondern auch bezüglich der verschiedenen Varianten. Ich will einige benennen, die Ihnen zum Teil bekannt sind, nämlich die Corona-Soforthilfe, die Überbrückungshilfe I, die Überbrückungshilfe II, die Novemberhilfe, die Dezemberhilfe, die Überbrückungshilfe III, die Neustarthilfe, die Neustarthilfe plus Härtefallhilfen und einige mehr.

Wenn ich das so vortrage, dann wird sich der eine oder andere sicherlich die Frage stellen: Wie soll man als Betroffener im Detail wissen, welche Maßnahme auf einen zutrifft? Diesbezüglich bin ich   das sage ich ganz klar   den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl meines Hauses als auch der Investitionsbank Sachsen-Anhalt sowie allen anderen, die sich damit befasst und den Unternehmerinnen und Unternehmern   um sie geht es in dem Fall   geholfen haben, den richtigen Weg zu finden, sehr dankbar, weil es zum Teil eine Mammutaufgabe war.

Ich will eine Zahl nennen, die das deutlich macht. Bisher wurden insgesamt mehr als 70 000 Anträge bearbeitet und entsprechend 70 000 verschiedene Fälle betrachtet. Der bewilligte Zuschuss umfasst bisher etwas mehr als 800 Millionen €, die dafür zur Verfügung standen.

Wir befinden uns gerade in den Haushaltsdiskussionen. Wenn man den Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt betrachtet und diese 800 Millionen € dazu ins Verhältnis setzt, dann stellt man fest, dass dies für dieses Bundesland, so glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt gewesen ist, um Unternehmen Hilfestellung zu geben.

Im Wesentlichen, zu einem sehr großen Teil, handelt es sich um Mittel des Bundes, aber auch das Land Sachsen-Anhalt ist beteiligt. Das Thema Härtefallhilfen bspw. ist ein Bereich, in dem wir direkt Zahlungen leisten, also direkt mit im Boot sitzen. Aber auch die Verwaltungskosten, die bspw. über die Investitionsbank anstehen, sind von unserem Land mit zu tragen. Daher bin ich sehr dankbar.

Die Rückmeldungen   ich bin wöchentlich entweder direkt vor Ort oder über Videokonferenzen mit Unternehmerinnen und Unternehmern im Gespräch   bzw. das Feedback sind durchaus positiv. Es gibt immer wieder Einzelfälle, in denen Unternehmer tiefer gehende Fragen haben oder manchmal auch mit dem, was sie bekommen, nicht ganz zufrieden sind. Das ist mir natürlich bewusst. Die Herausforderungen sind für viele extrem groß. Nichtsdestotrotz ist dies ein Weg gewesen, um auch in Sachsen-Anhalt schnell zu helfen und einiges zu machen.

Am Dienstagmorgen vor der Kabinettssitzung findet regelmäßig eine Runde per Videokonferenz statt, in der ich die entsprechenden Player an Bord habe, um in der Kabinettssitzung im Zweifelsfall, also wenn es nötig ist, direkt über gewisse Dinge berichten zu können.

Ein Beispiel. Als es für die Unternehmen wichtig wurde, in Erfahrung zu bringen, wie man sich an den Testungen zu beteiligen hat, also als die Unternehmer sich sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter testen mussten  dies ist im letzten Jahr umgesetzt worden  , ist es für meine Kabinettskollegen sehr wichtig gewesen, zu erfahren, wie das Feedback gewesen ist und an welchen Stellen es vielleicht kurzfristig gehakt hat und wie es heute ist.

Zudem sind an dieser Runde am Dienstagmorgen um 8 Uhr die Arbeitsagentur, der DEHOGA und die Kammern beteiligt. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt, um immer schnell ein Feedback dazu zu bekommen, wie die Situation im Moment ist.

Ich bin dem Landtag von Sachsen-Anhalt mit Blick auf das Corona-Sondervermögen sehr dankbar. Sie können sich erinnern   Sie haben es beschlossen  , dass für den Bereich meines Hauses einiges dabei war. Ich nenne bspw. die GRW-Mittel, die dazu dienen, entsprechend zu helfen.

Wir haben im Moment viele Unternehmen, denen es in der derzeitigen Situation glücklicherweise nicht allzu schlecht geht, die sich aber die Frage stellen, ob sie weiter investieren können oder ob die Gefahr besteht, dass das Geld, das für die Investition notwendig ist, in einigen Monaten aufgrund von Corona an anderer Stelle benötigt wird. Bei der einen oder anderen Investition hilft die Unterstützung durch das Land, um gewisse Dinge auf den Weg zu bringen, die nötig sind; denn viele Unternehmen müssen weiter investieren, um am Markt entsprechend aktiv zu bleiben. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Wenn es erlaubt ist, gehe ich jetzt auf das Thema Gaststätten und Hotellerie ein. In diesem Bereich ist die Situation im Gegensatz zu vielen Industrieunternehmen durchaus schwerer. Im Gaststätten- und Hotelleriebereich haben wir eine Situation, die Ihnen allen bekannt ist und die für viele eine sehr große Herausforderung darstellt. Die Hilferufe haben wir immer wieder vernommen.

Vor einigen Monaten, und zwar direkt, nachdem die neue Landesregierung im Amt war, gab es einen großen Zeitungsartikel in einer in Sachsen-Anhalt erscheinenden Zeitung, in dem zu lesen war, dass   ich sage es etwas überspitzt   Politiker in Restaurants und Gaststätten in Magdeburg keinen Zutritt haben sollen, weil man mit den Maßnahmen nicht zufrieden ist. Ich habe dort relativ schnell das Gespräch gesucht und treffe mich in regelmäßigen Runden, ohne Beteiligung der Medien und ohne dass es in den sozialen Medien steht. Dort sprechen wir mehrere Stunden vertrauensvoll miteinander, und es ist vereinbart worden, dass ich das, was dort besprochen wurde, mit ins Kabinett nehme. Dem entspringt auch unsere Unterstützung oder unser Weg, den wir in Sachsen-Anhalt mit Blick auf die 2-G- bzw. 2-G-plus-Regelung gehen.

Gleichermaßen wird die Situation erläutert, wie es für Unternehmer ist, wenn ein gewisser Teil der Mitarbeiterschaft nicht geimpft ist, aber nicht ersetzt werden kann, man also nicht sagen kann: Okay, lieber Mitarbeiter, Du kannst heute nicht mehr zur Arbeit kommen, ich ersetze dich durch jemanden, der geimpft ist. Das ist für den einen oder anderen Unternehmer eine Herausforderung bzw. nicht möglich.

Das sind Dinge, über die wir im Kabinett diskutieren und die der Ministerpräsident, der extrem tief in dieser Thematik steckt und dem ich sehr dankbar für den Austausch bin, den wir dazu in den letzten Wochen fast täglich hatten, in die Runde der Ministerpräsidenten einbringt und an die Bundesregierung richtet.

Es ist unser Ziel gewesen   das abschließend zu der ersten Frage  , sehr eng und partnerschaftlich mit den Unternehmen zusammenzuarbeiten. Das Feedback, das ich bekommen habe, ist überwiegend und unter den Voraussetzungen, in denen wir uns befinden, sehr positiv. Aber wir wissen, dass wir wahrscheinlich noch einige nicht ganz einfache Wochen vor uns haben werden.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, das war die Antwort auf die erste Frage. Jetzt kommt die zweite Frage. - Bitte, Herr Silbersack.


Andreas Silbersack (FDP):

Vielen Dank. - Sie sind bereits auf das Thema Gaststätten und Hotellerie eingegangen. Dazu habe ich eine konkretisierende Frage. Viele inhabergeführten Betriebe stellen sich die Frage: Lohnt es sich, den Betrieb offen zu halten, oder schließen wir lieber? Ich habe das Thema Arbeitskräfte schon benannt und darauf hingewiesen, wie schwierig es gerade in dieser Zeit ist.

Was können Sie als Landesregierung, was können wir, die Politik, tun, um den Leuten zu sagen: Haltet die Betriebe offen? Denn gerade deshalb wollten wir keinen Lockdown. Sie fragen sich natürlich vor Ort, wenn die Gaststätte oder das Hotel lediglich zu 10 % gefüllt ist: Macht das für mich eigentlich noch Sinn?


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Das ist eine sehr gute und wichtige Frage, über die in den letzten Wochen sehr intensiv diskutiert wurde. Die Erfahrungen in den letzten Monaten, auch während der ersten Wellen, sind in diesem Bereich sehr unterschiedlich. Eine Erfahrung, die gemacht werden musste und die aus meiner Sicht für dieses Gewerbe auch in den nächsten Jahren eine Herausforderung sein wird, bezieht sich auf das Thema Mitarbeiterschaft.

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die für eine gewisse Zeit geschlossen haben, haben sich entschieden, einem anderen Beruf nachzugehen oder eine andere Arbeit aufzunehmen. Das ist nachvollziehbar. Sie wollten für sich für ein regelmäßiges Einkommen sorgen. Das Kurzarbeitergeld bspw., das für Deutschland ein ganz wichtiger Punkt ist, reicht für manch einen nicht aus. Jeder, der sich anschaut, was das am Ende bedeutet, der weiß, dass das für eine große Herausforderung für Familien sein kann.

Deshalb ist es nachvollziehbar, dass sich Menschen aus diesem Bereich einen anderen Arbeitsplatz gesucht haben. Festzustellen ist auch, dass nach der Wiedereröffnung der Gaststätten, der Hotels und der Restaurants im letzten Sommer nicht jeder Mitarbeiter zurückkam. Einige haben gesagt: Ich bin mit dem neuen Arbeitsplatz, den ich gefunden habe, glücklich; ich möchte der neuen Arbeit weiter nachgehen. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass in dem Bereich, den Sie angesprochen haben, in den nächsten Jahren eine doppelte Herausforderung besteht. In diesem Bereich ist der Fachkräftemangel sowieso ein Thema, auch ohne Corona, aber infolge von Corona hat sich diese Situation noch einmal zugespitzt.

Jetzt zu der Frage: Wäre es besser, alles komplett zu schließen, oder sollte ein gewisser Teil geöffnet bleiben? - Das Feedback, das in diesen sehr vertraulichen Runden gegeben wurde, lautete: Wir bitten euch, liebe Landesregierung, alles dafür zu tun, dass wir unsere Restaurants, unsere Hotels, unsere Betriebe geöffnet lassen können, wenn wir das möchten. Die Situation ist sehr unterschiedlich. Es gibt unterschiedliche Konzepte, die von den Betreibern der Hotels und Gaststätten selbst entwickelt wurden.

Ich möchte den vielen Tausenden, die es betrifft, noch einmal Danke sagen für das wirklich große Engagement dabei, die Vorgaben der Politik umzusetzen. Das ist in vielen Bereichen extrem vorbildlich.

Die Rückmeldung war: Unser Wunsch ist es   dies war gerade in der Weihnachtszeit der Fall, weil es Anmeldungen von Weihnachtsfeiern usw. gab  , nicht pauschal zu sagen, dass alles zu schließen ist, sondern mit gewissen Konzepten, die zur Verfügung standen, die Restaurants und Gaststätten geöffnet zu lassen; denn man hatte auch Angst davor, dass die Mitarbeiter komplett weglaufen, wenn wieder geschlossen werden müsste. Aufgrund dieses Feedbacks haben wir als Landesregierung nicht das Ziel verfolgt oder in Berlin dafür geworben, wieder alles komplett zu schließen.

Ich möchte auch ansprechen, dass gerade in diesem Bereich sehr unterschiedliche Konzepte der Unternehmen vorliegen. Ich darf hier ein Beispiel nennen, das sehr stark durch die Medien ging, ohne dafür Werbung zu machen. Das ist der Weg, den der Betreiber des Hotels Schindelbruch geht, um das Hotel geöffnet zu lassen und seine Gäste zu halten. Natürlich ist mir bewusst, dass das ein Hotel im eher hochpreisigen Segment ist und dass die Situation in anderen Bereichen anders ist.

Aber Fakt ist: Mein Ziel als zuständiger Minister ist, weiterhin den Weg zu gehen, die Restaurants und Hotels geöffnet zu lassen. Sie haben es im Moment schwer genug. Ich glaube, an der Stelle haben wir den Dialog so geführt, dass wir uns diese Meinung bilden konnten, sodass das, was die Landesregierung und der Ministerpräsident nach außen verkauft haben, von meiner Seite volle Rückendeckung findet.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Silbersack hat bestimmt noch eine dritte Frage.

 

Andreas Silbersack (FDP):

Genau. - Dabei geht es um das Thema Rückforderungen bei Insolvenz. Heute stand in der „Mitteldeutschen Zeitung“ ein Bericht darüber, dass das Land im Zusammenhang mit Rückforderungen aus von der Investitionsbank erlassenen Bescheiden einen moderaten Umgang anstrebt, damit Unternehmen nicht ins Straucheln kommen, wenn sie erhaltene Förderungen oder Zuschüsse zurückzahlen müssen.

Meine Frage ist mit Blick auf Unternehmen, denen dies nicht gelungen ist: Gibt es   unabhängig von diesen zurückhaltenden Rückforderungen   auf der Bundesebene Entwicklungen bezogen auf das Insolvenzrecht, das Moratorium wieder aufzugreifen bzw. die Insolvenzaussetzungsverpflichtungen zu verlängern? Gibt es diesbezüglich weitere Entwicklungen? Denn dies ist ansonsten endlich.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Vielen Dank für diese Frage. - Es ist richtig, dass heute die „Mitteldeutsche Zeitung“ darüber berichtet hat, wie sich die Situation in Sachsen-Anhalt darstellt. Die Medien haben in den letzten Wochen speziell   ich weiß nicht genau, ob das zwischen Weihnachten und Neujahr oder unmittelbar vor Weihnachten war   darüber berichtet, wie sich die Situation hinsichtlich der Rückforderungen in den Bundesländern darstellt. Das Spannende dabei ist, dass, zumindest als die Berichterstattung deutschlandweit erfolgte, noch nicht jedes Bundesland gemeldet hat, wie hoch die Rückforderungen sind, und dass die Rückforderungen sehr unterschiedlich waren.

Wir in Sachsen-Anhalt haben direkte Rückforderungen in Höhe von 3 Millionen €. Nachdem ich die Medienanfrage erhalten habe, habe ich gestern die Vertreterinnen und Vertreter des Landtages in einer E-Mail darüber informiert, damit man diese Zahl nutzen kann. Ich vermute, dass das in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses ein Thema sein wird. Ich glaube, wir in Sachsen-Anhalt sind im Vergleich zu den Zahlen, die die anderen Bundesländer gemeldet haben   wie gesagt, es haben nicht alle gemeldet  , in einer sehr guten Situation. Die Höhe der Rückforderungen, die wir direkt geltend machen müssen, entspricht einem Anteil von etwas weniger als 1 % der Hilfen, die wir ausgegeben haben. Das ist eine sehr gute Situation.

Das liegt sicherlich auch daran, dass man in den Zeiten, in denen das Geld ausgezahlt wurde   das betrifft die vorhergehende Landesregierung, die das beschlossen hat; das betrifft die Kolleginnen und Kollegen des Landtags von Sachsen-Anhalt der letzten Legislaturperiode, die das beschlossen haben  , gemeinsam mit der Investitionsband Sachsen-Anhalt sehr genau geschaut hat, welche Möglichkeiten bestehen und wer tatsächlich berechtigt ist. Das heißt, es wurden die Finanzämter einbezogen und die entsprechenden Informationen mit dem Ziel gewonnen, die Rückforderungen möglichst gering zu halten. Wenn ich mir andere Bundesländer anschaue   ich will das nicht bewerten  , dann stelle ich fest, dass die Rückforderungen weitaus höher sind.

Im Übrigen   das haben viele bestimmt nicht mehr im Gedächtnis   gab es Bundesländer, die zwischenzeitlich die Zahlungen stoppen mussten, weil man mitbekommen hat, dass es während der Auszahlung scheinbar zu Betrug gekommen ist. Das ist in Sachsen-Anhalt nicht passiert. Alle unsere Behörden, die beteiligt waren, haben den richtigen Weg gewählt und die entsprechenden Volksvertreter im Landtag haben den richtigen Weg unterstützt, sodass wir weniger als 1 % zurückzuzahlen haben.

Den Medien ist zu entnehmen gewesen, dass die neue Bundesregierung, der Bundeswirtschaftsminister Herr Habeck, gesagt hat: Bitte, liebe Bundesländer, wenn ihr Rückforderungen habt, dann schaut euch genau an, wie die Situation der Unternehmen ist. - Genau das haben wir gemacht, bevor wir diese Empfehlung aus Berlin bekommen haben. Das heißt, ich als Wirtschaftsminister habe klar als Maßgabe gegeben, bei Unternehmen, die Rückzahlungen an uns zu leisten haben und nachweisen können, dass sie im Moment aus nachvollziehbaren Gründen damit Schwierigkeiten haben, sich diese Thematik sehr genau anzuschauen und darauf hinzuweisen, dass die Rückzahlung über einen gewissen Zeitraum im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gestundet werden kann. Auch im Hinblick auf das Thema Zinsen ist heute zu vernehmen gewesen, dass wir eine vernünftige Lösung finden.

Mit Blick auf die 3,1 Millionen €, die die IB zurückfordert, ist mein Ziel, gemeinsam mit denjenigen, die sehr hart betroffen sind und nachweisen können, dass eine Rückzahlung für sie im Moment existenziell bedrohlich wäre, einen vernünftigen Weg zu finden.

Zu dem Thema Moratorium: Wir hatten noch nicht die Möglichkeit, eine Konferenz mit dem Bundeswirtschaftsminister und den Länderministern durchzuführen. Eine solche soll meines Wissens in den nächsten Tagen stattfinden. Dort wird das sicherlich angesprochen werden, allerdings, glaube ich, eher von Bundesländern, die noch stärker davon betroffen sind als unser Bundesland.

Im Zweifelsfall werde ich dafür werben, im Sinne der betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer vernünftige Lösungen zu finden. Aber für Sachsen-Anhalt kann ich sagen   das ist auch das Feedback, das ich von der Unternehmerschaft bekam  , dass wir vernünftige Wege gegangen sind.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke für die ausführliche Antwort.   Jetzt gibt es eine neue Frage.


Andreas Silbersack (FDP):

Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt gibt es noch eine Frage aus dem Bereich der Landwirtschaft. Diese stellt Frau Tarricone.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Das war es aus dem Bereich der Wirtschaft.