Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Novellierung des Bestattungsgesetzes vor, ein Gesetzesvorhaben, das wir uns ebenfalls vorgenommen haben und das - das wurde von der Ministerin schon angesprochen - bedauerlicherweise in der letzten Legislaturperiode nicht zum Abschluss gebracht werden konnte. Lassen Sie mich auf einige Punkte des Entwurfs ein Stück weit näher eingehen; denn diese treffen auf unsere Zustimmung, und wir haben sie bereits in der letzten Legislaturperiode intern diskutiert. Daher danke an die Funktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Übernahme dieser Punkte in ihren Entwurf.

Erstens. Die Beerdigung von Sternenkindern ist schon angesprochen worden. Ich glaube, es besteht übergreifender Konsens, dass wir es den Eltern ermöglichen wollen, Sternenkinder würdig zu bestatten. Eltern können dann endlich selbstbestimmt Abschied nehmen, und das ist ganz entscheidend und unheimlich wichtig für die Trauerbewältigung der Eltern und eine längst überfällige Regelung. Diese Gesetzeslücke sollten wir schließen.

(Beifall)

Zweitens die verpflichtende zweite Leichenschau. Ich will es nicht noch einmal anführen. Es ist bekannt, dass einige Tötungsdelikte unentdeckt bleiben und eine zweite verpflichtende Leichenschau hierbei Abhilfe schaffen kann. Aber auch dabei werden noch einige Fragen zu Fristen, Finanzierung   es wurde alles angesprochen   zu klären sein.

Das Dritte ist die interkulturelle Öffnung und die sarglose Bestattung in einem Leichentuch. Sachsen-Anhalt verändert sich, und viele hier lebende Muslime wollen ihre Toten nach dem religiösen islamistischen Ritus bestatten.

(Zuruf: Islamischen!)

- Islamischen. Entschuldigung.

(Zurufe)

Meine Fraktion begrüßt dies ausdrücklich.

Viertens. Das Ruherecht für Angehörige der Bundeswehr, die ihr Leben im Einsatz verloren haben, soll neu aufgenommen werden. Das gebietet der Respekt vor der Leistung der Bundeswehrangehörigen.

(Beifall)

Fünftens das Verbot der Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Auch diese Regelung findet unsere breite Zustimmung und wird nun gesetzlich geregelt werden. Davon gehen wir aus. Viele Bundesländer haben sich dazu bereits auf den Weg gemacht.

Auch wenn wir dem Entwurf in einigen Punkten zustimmen können, gibt es noch einige kritische Anmerkungen, z. B. zur Aufhebung des Friedhofszwangs. Nach dem grünen Gesetzentwurf sollen Urnenbestattungen unter anderem auch auf Privatgrundstücken erlaubt werden. Ich glaube, hierzu müssen wir uns austauschen, und hierzu gibt es reichlich Diskussionsbedarf, viele Fragen zu klären.

Deshalb werden wir den Antrag zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss überweisen und bald einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Die mitberatenden Ausschüsse hat mein verehrter Kollege Herr Krull schon genannt. - Ich danke Ihnen an dieser Stelle für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)