Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ein Johann Wolfgang von Goethe zugeschriebenes Zitat lautet: „Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.“ Im Original ist es wahrscheinlich etwas ausführlicher, nämlich aus Ludwig Ganghofers Roman „Das Schweigen im Walde“. Dort heißt es:

„Was man tief in seinem Herzen besitzt, was mit uns verbunden ist in jedem Gedanken und Gefühl, kann man nicht durch den Tod verlieren.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Trauern der Menschen um einen geliebten Menschen in ihrem Umfeld spiegelt sich auch in der Frage wider, wie man mit dem Toten bei der Bestattung umgeht. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir das Bestattungsrecht in Sachsen-Anhalt novellieren und weiterentwickeln. Ob wir jeden der Vorschläge, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemacht hat, eins zu eins aufgreifen müssen - Sie haben auf eine Vorlage aus der vorherigen Wahlperiode zurückgegriffen  , wird man in den Ausschussberatungen sehen.

Ich will an der Stelle vielleicht zwei, drei kleinere Anmerkungen machen, bei denen ich durchaus Gesprächsbedarf sehe, z. B. beim § 23a. Inhaltlich d'accord: Grabsteine aus Kinderarbeit müssen wir zukünftig verbieten und verhindern. Allerdings, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, schauen Sie sich einmal den von Ihnen erwähnten Paragrafen des Bestattungsgesetzes NRW an, dann stellen Sie fest, dass das viel schlanker formuliert ist und mit viel weniger Auflagen und viel weniger Bürokratie verbunden. Ich würde dafür werben, dass wir eine klare Regelung treffen, damit das Verbot auch wirksam ist, aber dass wir es nicht überlang und kompliziert formulieren.

(Beifall)

Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie den § 22a     Es ist für mich zugegebenermaßen eine Überraschung, dass die GRÜNEN sozusagen für die Ehrengräber in Sachsen-Anhalt eine besondere Regelung treffen wollen. Ich bin sehr dafür und würde den Vorschlag des Kollegen Krull aufgreifen, ob wir das nicht auch auf die Beamten erweitern können, die im Einsatz der Landes- oder Bundespolizei zu Tode gekommen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worüber wir uns streiten werden, ist die Frage, wo man jemanden bestatten kann. Ich will für die Freien Demokraten ausdrücklich sagen, eine generelle Aufhebung des Friedhofszwangs werden wir nicht mittragen.

(Beifall)

Aber wir werden vor allen Dingen darauf achten, dass wir gleichwohl die religiösen Vorgaben von Menschen, die bei uns leben, achten und wertschätzen.

Eine letzte Bemerkung, Frau Präsidentin, an meine geschätzten Kollegen der CDU-Fraktion: Trauen Sie sich, mutig zu sein und neue Regelungen aufzugreifen. Wenn es die CSU in Bayern kann, die Sargpflicht abzuschaffen, dann sollte das die CDU in Sachsen-Anhalt auch können. - Vielen Dank.

(Beifall)