Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/553


Die Einbringung übernimmt die Abg. Frau Lüddemann. - Frau Lüddemann, bitte schön.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mündige Bürger sollen und wollen eigenständige Entscheidungen treffen. Im Land Sachsen-Anhalt wird ihnen aber verwehrt, am Ende ihres Lebens über ihren eigenen Körper, über ihre eigene Asche selbst zu bestimmen. Das wollen wir ändern. Wir sollten uns bei den folgenden Diskussionen immer vor Augen halten, dass wir die Bestattungsregelungen nicht für uns machen, sondern für die Menschen im Land. Hierbei sehe ich insbesondere bei zwei Fragen Ergänzungsbedarf, nämlich bei der Frage der Sargpflicht, die abgeschafft werden soll, und bei der Frage des Friedhofszwangs, der gelockert werden soll.

Ich will es zu Beginn ganz klar und sehr deutlich sagen: Niemandem soll etwas weggenommen werden. Nichts soll diskreditiert oder gar schlechtgeredet werden. Selbstverständlich sind Friedhöfe und die tradierten Bestattungsrituale wertvoll und für diejenigen, die es wollen, auch richtig. Unser Leben hat sich aber weiterentwickelt und wir wollen weitere Möglichkeiten danebenstellen.

Zuerst zur Sargpflicht, die es so offenbar in allen anderen Bundesländern nicht mehr gibt. Es ist für uns schon aus Gründen der Willkommenskultur gegenüber anderen Religionen geboten, diesbezüglich tätig zu werden. Denn im Islam und im Judentum werden Bestattungen im Leichentuch praktiziert. Im Sinne der von der Verfassung gebotenen Religionsfreiheit sehe ich in diesem Punkt klar Änderungs- und Ergänzungsbedarf. Denn der Islam und das Judentum gehören zu Deutschland. Sie sind Teil von Sachsen-Anhalt.

(Zustimmung)

Daher ist es dringend geboten, es diesen Menschen hier zu ermöglichen, ihre Toten gemäß ihrer Religion zu bestatten, und die Sargpflicht abzuschaffen. Das ist in Deutschland, wie schon erwähnt, mittlerweile Konsens und überall vollzogen worden. Bayern hat das im vergangenen Jahr getan, in Sachsen ist man gerade dabei und nur in Sachsen-Anhalt gibt es noch die vollständige Sargpflicht. Ich glaube, wir müssen denjenigen, die in Sachsen-Anhalt ihre Heimat gefunden haben, die hier leben, die hier arbeiten und die sich hier engagieren, auch die Möglichkeit geben, ihre Toten entsprechend ihrer Religion hier im Land bestatten zu lassen. Ich glaube, die Integration ist erst dann vollzogen, wenn wir genau dies hier in Sachsen-Anhalt leisten können. Es ist nicht akzeptabel zu sagen, sie könnten doch ihre Toten ins Ausland verbringen oder das irgendwie regeln. - Nein, das soll hier in Sachsen-Anhalt möglich sein.

Daraus ergibt sich als nächster logischer Schritt, dass es religiösen Vereinen im Wege der Beleihung ermöglicht werden soll, eigene Friedhöfe zu betreiben. Moscheegemeinden ist das im Moment nicht gestattet, da sie keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Wer Integration, Toleranz und Religionsfreiheit ernst nimmt, der kommt nicht umhin, es dem islamgläubigen Autohändler oder dem jüdischen Gaststätteninhaber zu ermöglichen, sich auch hier in Sachsen-Anhalt gemäß seinem Glauben seinem Bestattungsritual hinzugeben. Daher soll auch in Sachsen-Anhalt als dem 16. Bundesland die Sargpflicht abgeschafft werden.

Der zweite Kernpunkt der GRÜNEN-Novelle ist die Öffnung bzw. die Lockerung des Friedhofszwangs. Bisher geht kein Weg am klassischen Friedhof vorbei. Maximal der Friedwald ist in Sachsen-Anhalt eine Erweiterung. Die Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen sind hierbei andere Wege gegangen, und auch in fast allen anderen europäischen Ländern ist es Konsens, dass man sich nicht nur auf dem Friedhof beerdigen lassen kann. Dort geht es liberaler zu. Ein strikter Friedhofszwang ist demnach kein europäisches kulturelles Erbe, sondern eine überkommene Ritualität, die der Selbstbestimmung entgegensteht.

Im Rahmen der erwähnten Gesetzesnovelle in Bremen und der dortigen Anhörung prägte Prof. Dr. Dian Schefold in seinem Rechtsgutachten den, wie ich finde, sehr passenden Begriff vom postmortalen Verfügungsrecht über den eigenen Körper. Man kann es auch anders formulieren: Wollen Sie nicht auch selbst entscheiden, was mit Ihrem Körper, was mit Ihrer Asche am Ende des Lebens passiert? Dafür sind viele Möglichkeiten denkbar, etwa das Verstreuen der Asche im Wald oder im eigenen Garten oder am Lieblingssee, wo Sie vielleicht Ihrer Frau einen Heiratsantrag gemacht haben.

Konkret wollen wir es ermöglichen, dass die Urne zur Ausbringung der Asche geöffnet werden darf. Für die Ausbringung der Asche muss es selbstverständlich klare Regelungen geben. Wie gesagt, es gibt dafür in Deutschland gute Beispiele. Das darf natürlich auch nicht überall passieren. Wir stellen uns vor, dass es auf Friedhöfen ausgewiesene Flächen gibt, wo die Asche verstreut werden darf. Wir stellen uns vor, dass das beispielsweise auf ausgewiesenen kommunalen Flächen möglich ist. Ich will das Beispiel des Sees anführen, wo auf der einen Seite Angler sind und auf der gegenüberliegenden Seite, wenn der See groß genug ist, eine Stelle für die Ausbringung der Asche ausgewiesen werden kann. Friedwälder sind natürlich prädestiniert, um das dort zu tun.

Aber auch auf privaten Grundstücken soll es ermöglicht werden. Für viele ist es inzwischen so, dass der Tod tatsächlich auch zum Leben gehört. Wenn Opa bspw. immer hinten im Garten auf seiner Bank saß, dann empfindet man es vielleicht als wohltuend und als Trauerhilfe, wenn seine Urne genau dort vergraben wird - wenn man das wünscht.

Diese Regelungen antworten auf einen Bedarf, den man etwa im Internet nachverfolgen kann. Es gibt Foren   mich gruselt es eher bei dem, was man dort lesen kann  , in denen man sich darüber austauscht, wie man diesen Graubereich irgendwie ausnutzen und damit den in diesem Land herrschenden Friedhofszwang umgehen kann. Es sollte nicht Ausprägung unseres Bestattungsgesetzes sein, Menschen in diesen Graubereich zu treiben. Hierbei sollten wir individuelle Bedürfnisse und besonderen Anliegen im Rahmen des Todes anerkennen.

In dem gleichen Begründungszusammenhang wollen wir aber auch die Bestattungsfrist für Urnen auf ein Jahr erweitern. Die jetzt gültigen vier Wochen sind deutlich zu kurz. Überlegen Sie sich das einmal in besonderen Fällen, auf die man sich nie vorbereiten kann, wenn zum Beispiel der traurige Fall eintritt, dass Eltern ihr Kind verlieren, dann sind sie in diesem Land darauf angewiesen, innerhalb von vier Wochen zentrale Entscheidungen zu treffen. Das halte ich in jedem Fall für deutlich zu kurz.

Diese strikte Beisetzungsfrist und auch der Friedhofszwang sind aus unserer Sicht aus der Zeit gefallen und nicht zu rechtfertigen. Menschen wollen und müssen sich auf den Tod vorbereiten. Die Angehörigen wollen trauern, auch an bestimmten Orten. Aber das braucht in manchen Fällen eben Zeit, um die richtigen Entscheidungen zu treffen, und es braucht auch die Suche nach dem richtigen Ort. Das ist in vielen Fällen nicht mehr so separiert, wie vor 200 Jahren, dass der klassische Grabstein am klassischen Grab auf dem inzwischen halb leeren Friedhof für jeden der richtige Ort ist.

Ich will noch einen zweiten Begründungszusammenhang gegen die enge Bestattungsfrist von vier Wochen anführen. Wir leben in einer globalisierten Welt. Viele Familien sind quasi über Europa oder die Welt verteilt. Organisieren Sie einmal in diesen Zeiten eine angemessene Bestattung, eruieren Sie einmal in diesen kurzen Zeiten, wie das alles vonstattengehen soll, und bringen Sie die Menschen zusammen. Ich glaube, da ist es eine gute Möglichkeit, zu sagen, die Menschen haben acht oder zehn oder 16 Wochen Zeit.

Natürlich   ich will es an dieser Stelle wiederholen   sind Friedhöfe auch gute Orte der Trauer. Und sie sind auch ein wertvoller Bestandteil unserer Gedenk- und Erinnerungskultur.

(Zustimmung)

Wir wollen aber zusätzliche Bestattungsformen und  orte ermöglichen, um eben individuelle Selbstbestimmungsrechte im 21. Jahrhundert stärker zur Geltung zu bringen.

Neben den grundsätzlichen Neuerungen, wie der Abschaffung der Sargpflicht und der Lockerung des Friedhofzwangs, schlagen wir weitere Änderungen vor. Zum einen wollen wir dafür sorgen, dass künftig alle sicher sein können: Mein Grabstein ist nicht von Kinderhänden gemacht. In Anlehnung an die Lebenspraxis in Nordrhein-Westfalen wollen wir dies mittels einer Zertifizierungsstelle sicherstellen. Diese übernimmt für die Steinmetze die Arbeit und zertifiziert Produkte aus Ländern, wo normalerweise keine Kinderarbeit vorkommt, und vollzieht das in Einzelfällen auch nach.

Auch sehen wir Regelungsbedarf hinsichtlich der Spurensicherung und der Praxis der zweiten Leichenschau. Wir wollen Rechtsklarheit schaffen hinsichtlich des ärztlichen Handelns bei Verdacht auf einen unnatürlichen Tod. Und wir wollen eine verbindliche zweite Leichenschau auch bei Sargbestattungen.

Zudem wollen wir ein unbefristetes Ruherecht für im Ausland in Ausübung ihres Dienstes verstorbene Soldaten, also eine dauerhafte Ehrung ihrer Pflichterfüllung, für die sie den denkbar höchsten Preis gezahlt haben. Aber wir sehen das auch als dauerhafte Mahnung, Friedenspolitik und diplomatische Lösungen und internationale Entspannungspolitik stets im Primat zu halten.

Sie sehen, es ist ein umfangreicher Gesetzentwurf, der langjährige Praxis fortführen, aber neue Möglichkeiten danebensetzen soll. Jedem Menschen soll es erleichtert werden, den für sich und für seine Familie passenden Weg zu finden und sich am Ende des Lebens seinem Glauben entsprechend von dieser Welt verabschieden zu können.

Mir ist bewusst   das ist dann auch der letzte Satz, Frau Präsidentin  , dass wir hiermit hoch ethische Fragen aufwerfen. Seit 2013 beschäftige ich mich mit der Materie, habe viele Gespräche geführt und glaube, hier ist ein Bedarf in der Gesellschaft, dem wir in dem Sinne, dass wir für die Menschen im Land agieren, nachkommen sollten. Ich will mit der Bitte enden, dass wir diese ernsthafte Diskussion tatsächlich abseits von parteipolitischen Querelen mit der nötigen Demut, dem angemessenen Respekt und sachlich gemeinsam führen. Ich würde mich freuen, wenn die Mehrheit des Hauses diesen Gesetzentwurf, zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss überweisen würde. - Vielen Dank.

(Zustimmung)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Das war nur ein Satz, aber der bestand, glaube ich, aus vier aneinandergereihten Hauptsätzen. - Vielen Dank, Frau Lüddemann. Bleiben Sie noch einen Augenblick hier, wenn Sie wollen. Es gibt zwei Nachfragen, zum einen von Herrn Ruland und zum anderen von Herrn Lizureck. - Herr Ruland, Sie zuerst.


Stefan Ruland (CDU):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Frau Kollegin Lüddemann, Sie sprachen von vollständiger Integration und freier Religionsausübung. Ist Ihnen in diesem Zusammenhang bewusst, binnen welcher Frist zum Beispiel ein Mensch islamischen Glaubens bestattet werden müsste? Wie lässt sich das in dem Kontext der zweiten Leichenschau für alle Todesarten und Bestattungsformen darstellen?


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Das ist wirklich ein Beispiel dafür, dass wir tatsächlich sehr intensiv miteinander diskutieren müssen. Schon im Jahr 2013 gab es, damals von der LINKEN eingebracht, einen Gesetzentwurf.

(Zuruf)

- Ich weiß, Frau Kollegin. - Daraufhin haben wir einen umfangreichen Antrag dazu vorgelegt. Wir hatten eine Anhörung, in der darüber tatsächlich debattiert wurde. Unser Gesetzentwurf geht in die Richtung, dass Integration nach meinem Verständnis bedeutet, dass beide Seiten aufeinander zugehen müssen.

(Zurufe)

Unser Angebot wäre, dass es die Möglichkeit gibt, die Toten im Leichentuch zu bestatten, dass dafür aber die andere Seite auf die enge Frist der Bestattung verzichtet. Ich weiß, dabei stehen diese drei Tage in Rede. Aber es bedeutet für mich eben gelingende Integration, gemeinsam einen neuen Weg zu finden.

(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Lüddemann. - Jetzt stellt Herr Ruland zunächst eine Nachfrage. Noch einmal zum Prozedere: Herr Stehli hat sich noch gemeldet, als ich gerade den Aufruf vorgenommen habe. Frau von Angern hat sich eben noch auf ihre Replik hin gemeldet; das wäre dann zu spät. Mit Ihrem Einverständnis machen wir es jetzt so, dass Herr Ruland seine Nachfrage stellt, dann kommt Herr Lizureck an die Reihe, danach Herr Stehli und dann ist es vorbei.

(Zuruf)

Herr Ruland, bitte.


Stefan Ruland (CDU):

Als Sohn eines Bestattungsunternehmers muss ich Sie enttäuschen. Menschen islamischen Glaubens müssen binnen 24 Stunden beigesetzt werden. Es könnte unglaublich schwierig werden, das gerade mit der zweiten Leichenschau in Einklang zu bringen.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Wir hoffen, dass das so schnell geht! Das muss so schnell gehen!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Lüddemann, wollen Sie antworten?

 

Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Ich glaube nicht, dass das so schwierig ist. Ich kann Ihnen berichten, dass wir im Rahmen der Anhörung   das ist in den Protokollen nachlesbar  , aber auch über diese Anhörung hinaus mit muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern dahin gehend Gespräche geführt haben, auch mit muslimischen Vereinen   diese habe ich hier auch angeführt  , ob diese eventuell einen Friedhof betreiben wollen, um sicherzustellen, dass das erstens schneller geht, als es jetzt der Fall ist   das ist ja für alle Mitbürger wünschenswert  , und dass man dafür auch ein Stückchen Flexibilität von der, wenn man so sagen will, anderen Seite erwartet. Ich gehe davon aus, dass das möglich ist. Aber wir können das in der Anhörung auch mit den entsprechenden Akteuren besprechen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Lizureck, bitte.


Frank Otto Lizureck (AfD):

Eine ganz kurze Frage. Vielleicht habe ich das auch nicht richtig mitbekommen. Zielt dieser Entwurf jetzt nur auf religiöse Motivationen ab? Oder ist dann quasi die Freigabe für alle erteilt?

(Zuruf: Den kann man nachlesen! Der ist bei den Sitzungsunterlagen! Du liebe Güte!)


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Selbstverständlich muss das dann auch für alle gelten, auch wenn jemand das aus anderen Gründen wünscht. Das ist doch logisch. Das ist doch ein Grundsatz der Gleichbehandlung in Deutschland.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Stehli.

 

Stephen Gerhard Stehli (CDU):

Vielen Dank. - Ich nehme das alles ernst, und ich weiß, dass wir darüber ernsthaft diskutieren müssen, Frau Kollegin. Aber nach der Beschreibung, die Sie über Garten und Friedhof und Ähnliches vorgetragen haben, komme ich nicht umhin   das muss ich leider zugeben  , an den alten Witz zu denken, in dem es bei Bodenfrost an der Urne dann heißt: Schluss mit der Pietät, jetzt wird gestreut. Das funktioniert so nicht.

Sie müssen auch berücksichtigen, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens bis Sonnenuntergang beigesetzt werden müssen. Das habe ich nicht gehört. Ich sehe auch ein Problem in Bezug auf die Frage, wie die Angehörigen bei Streit in der Familie zu dem Ort, wo man sich beisetzen lässt, Zugang erhalten. Und ich sehe schon die Urne während des Jahres oben auf dem Boden stehen. Dann wird sie vergessen und irgendwann wird sie wieder mitgenommen.

Das ist alles   es tut mir leid   bei mir noch nicht gelandet. - Danke schön.

(Beifall)


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Ich hätte Ihre Fragen in meine Rede einbauen können, wenn ich mehr als zehn Minuten Zeit gehabt hätte. Das kann ich Ihnen ehrlich sagen. Die Frau Präsidentin war schon mit dem letzten Satz zugegebenermaßen etwas großzügig. Aber zu dem Streit in den Familien   das habe ich jetzt als Stichwort vernommen  , den Sie jetzt vermuten, wenn noch mehr Möglichkeiten im Raume stehen. Ich komme aus einer katholischen Familie, und ich kann Ihnen sagen, was es für Diskussionen gab, ob wir nun eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung wählen. Das ist schon jetzt der Fall.

Deswegen ist es immer gut und richtig, wenn man sich diesen schwierigen Fragen zum Ende des Lebens auch im Leben schon nähert und gemeinsam mit seiner Familie darüber spricht oder gar etwas niederlegt. Solche Fragen können wir von der Politik, glaube ich, niemandem abnehmen. Es gibt jetzt auch schon Seebestattung und was auch immer. Solche Fragen werden wir aus der politischen Reihe den Menschen nie abnehmen können.