Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der Covid-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/476

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/631

(Erste Beratung in der 8. Sitzung des Landtages am 14.12.2021)


Berichterstatter ist der Abg. Herr Gürth. - Herr Gürth, bitte.


Detlef Gürth (Berichterstatter):

Danke schön, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der Covid 19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger in der 8. Sitzung am 14. Dezember 2021 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 8/476.

Die Tarifvertragsparteien haben am 29. November 2021 den Tarifvertrag über eine Coronasonderzahlung geschlossen. Dieser sieht für Tarifbeschäftigte pauschal eine Prämie in Höhe von 1 300 € und für Auszubildende 650 € zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Covid 19-Pandemie vor. Diese Leistung ist steuerfrei, sofern sie bis zum 31. März 2022 geleistet wird.

Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Covid 19-Pandemie diese Prämie zusätzlich zu den ohnehin geschuldeten Bezügen ebenfalls gewährt werden.

Bevor sich der Ausschuss für Finanzen in der 6. Sitzung am 13. Januar 2022 mit dem Gesetzentwurf befasst hat, habe ich den Ausschussmitgliedern ein schriftliches Anhörungsverfahren vorgeschlagen und die Fraktionen in einer E Mail gebeten, je Fraktion eine Anzuhörende bzw. einen Anzuhörenden zu benennen. Dieser Vorschlag fand Zustimmung, sodass verschiedene Gewerkschaften gebeten wurden, sich zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf schriftlich zu äußern.

Zu der Beratung am 13. Januar 2022 lagen dem Ausschuss je eine Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes sowie der Gewerkschaft der Polizei vor.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Finanzen befasste sich am 13. Januar 2022 mit dem Gesetzentwurf und beschloss im Ergebnis seiner Beratung mit 8 : 0 : 2 Stimmen die Annahme des Entwurfs eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der Covid 19-Pandemie in unveränderter Fassung.

Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen in der Drs. 8/631 vor. - Vielen Dank.