Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Entwicklung der Energiepreise beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmer und die Politik seit einigen Monaten. Über die Hintergründe wurde in diesem Haus unter anderem in einem Fachgespräch im Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 5. November 2021 ausführlich diskutiert. Nach der Auffassung von Experten, der Wissenschaft und insbesondere von Praktikern aus der Energiewirtschaft kann ein Marktversagen objektiv nicht festgestellt werden. Gleichwohl sind die Ursachen für die Preisentwicklung in den Blick zu nehmen. Vorschläge zu einer Rückkehr in die Monopolwelt ohne Wettbewerb, unter anderem mit staatlicher Preiskontrolle, halte ich jedoch für überholt. Sie würde dem europäischen Binnenmarkt langfristig schaden.

Rufen wir es uns in Erinnerung: Die Liberalisierung der Energiemärkte erfolgte auch zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch den Marktzugang neuer Akteure. Kurzfristige Preisexplosionen aufgrund singulärer Effekte sollten daher das Erreichte nicht leichtfertig infrage stellen. Richtig ist aber, besonders betroffene Energienutzer wie Leistungsbezieher oder Unternehmen hinsichtlich der Folgen zu schützen. Darüber haben wir gestern in der Aktuellen Debatte diskutiert, die von der Fraktion DIE LINKE beantragt wurde.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Im vorliegenden Antrag greifen die Koalitionsfraktionen die aktuell angespannte Lage am Energiemarkt auf. Die Landesregierung sieht in der Sicherheit der Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen ein sehr hohes Gut. Sie ist unverzichtbar für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft und das gesellschaftliche Zusammenleben. Für die Sicherheit der Energieversorgung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ist der Ausbau der Infrastruktur ein zentrales Element. Bei dem mehrheitlich getragenen klimapolitischen Pfad wird Erdgas eine entscheidende Brückentechnologie sein. Sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene ist dies die Position der Regierung.

Wir alle erleben die aktuelle Diskussion um die EU-Taxonomie. Gesicherte Importwege, insbesondere für Erdgas, sind dabei eine Grundvoraussetzung. Insofern unterstützt die Landesregierung zusätzliche Gasleitungskapazitäten, mit denen dem europäischen Binnenmarkt langfristig ein hinreichendes Gasangebot zur Verfügung gestellt werden kann. Die tatsächliche Nutzung dieser Kapazitäten zum Bezug von Gas unterliegt wirtschaftlichen Kriterien. Im Hinblick auf die aktuelle Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas - das muss an dieser Stelle ausdrücklich betont werden - reicht die vorhandene in Betrieb befindliche Netz- und Speicherinfrastruktur aus, um Kälteperioden zu überstehen. Zahlreiche Pipelines in Europa waren in den vergangenen Monaten nicht ausgelastet. Die Ursachen für die Energiepreisentwicklung waren insoweit nicht technischer Natur. Die Inbetriebnahme von Nord Stream 2, die seitens der Koalitionsfraktionen thematisiert wird, ist vor diesem Hintergrund vor allem langfristig von Bedeutung. Sie kann zum Gelingen der Energiewende in Deutschland beitragen.

(Zustimmung)

Mit einer Betriebsgenehmigung für Nord Stream 2 ist im Sommer 2022 zu rechnen. Die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde agiert hierbei unabhängig und objektiv auf der gesetzlichen Grundlage. Die Landesregierung hat keinen sachlichen Grund, daran Zweifel zu äußern. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und damit zur unzureichenden Umsetzung von EU-Recht, sollte der Eindruck einer politischen Einflussnahme vermieden werden.

(Zustimmung)

Dennoch wäre es, wie es auch die Koalitionsfraktionen in Ihrem Antrag postulieren, für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen wünschenswert, dass der avisierte Zeitplan für die Betriebsgenehmigung eingehalten wird. Denn das würde weiteren Rückenwind für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende geben. Daher unterstützt die Landesregierung das Grundanliegen des vorliegenden Antrages, eine zügige Entscheidung im laufenden Betriebsgenehmigungsverfahren zu erreichen. Gazprom hat nun endlich ein Unternehmen deutschen Rechts gegründet und damit eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung erfüllt. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)