Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Gallert war so schnell, dass wir jetzt schon richtig gut in der Zeit liegen.

Wir kommen jetzt zum nächsten Tagesordnungspunkt, und zwar zu


Tagesordnungspunkt 23

Zweite Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6655

Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/7135

(Erste Beratung in der 108. Sitzung des Landtages am 04.03.2026)


Der Einbringer ist Herr Dr. Grube.


Dr. Falko Grube (Berichterstatter):

Herr Präsident! Hohes Haus! Ich hoffe, Sie meinen den Berichterstatter; andernfalls wäre es ein bisschen spät.

Den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD und FDP, hat der Landtag in seiner 108. Sitzung am 4. März 2026 zur alleinigen Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen.

Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, die notwendigen Konsequenzen aus der Einführung des Deutschlandtickets zu ziehen, die Entlastung des Landesverwaltungsamtes im Bereich des Fördergeschäfts, die Stärkung der Verkehrsunternehmen, die Verbesserung der Finanzausstattung für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. Zudem sollen Fähren künftig beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Teil des ÖPNV werden können.

Da das Deutschlandticket zunehmend auch im Ausbildungsverkehr anstelle der bisher üblichen rabattierten Tarife genutzt wird, können die Zuweisungen des Landes nach § 9 verstärkt für Qualitätsverbesserungen eingesetzt werden.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verständigte sich in der 48. Sitzung am 17. April 2026 darauf, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Diese fand in der 49. Sitzung am 8. Mai 2026 statt. Eingeladen dazu waren der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Landesgruppe Ost. Die Anzuhörenden haben an der Anhörung teilgenommen und haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

Im Ergebnis der Anhörung kam der Ausschuss darin überein, den Gesetzentwurf am 17. Juni 2026 weiter zu beraten und eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 3. Juni 2026 einen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf vorgelegt. Inhalt dieses Änderungsantrags ist es, durch eine Klarstellung im Gesetz sicherzustellen, dass die Verwendung des Deutschlandtickets als Schülerzeitfahrausweis den Fördervoraussetzungen gleichsteht. Dadurch sollen die Finanzierung des Schülerverkehrs gesichert, die kommunalen Aufgabenträger entlastet und die Ziele der Novelle konsequent an die tariflichen Rahmenbedingungen des Deutschlandtickets angepasst werden.

Mit Schreiben vom 16. Juni 2026 legte der GBD dem Ausschuss eine Synopse mit Empfehlungen zu dem Gesetzentwurf, die einvernehmlich mit den Fraktionen CDU, SPD und FDP abgestimmt waren, vor.

Die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf fand in der 50. Sitzung des Infrastrukturausschusses am 17. Juni 2026 statt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit 7 : 2 : 2 Stimmen abgelehnt. Die Empfehlungen des GBD wurden zur Beratungsgrundlage erhoben und mit einer Änderung in der Nr. 5 beschlossen.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 7 : 0 : 4 Stimmen die Ihnen als Drs. 8/1735 vorliegende Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf. Im Namen des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke für die Einbringung der Berichterstattung, Herr Grube.