Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Krankenhauslandschaft nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit steht unter Druck. Deswegen hat sich die Bundesregierung bereits in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gemacht und eine Krankenhausreform beschlossen, die in dieser Legislaturperiode noch einmal angepasst wurde.
Wir haben in Sachsen-Anhalt die Situation, dass die bestehenden Krankenhäuser größtenteils für die Versorgung notwendig sind. Wir haben gleichzeitig das Problem, dass der demografische Wandel und der Fachkräftemangel uns deutlich härter treffen als andere Bundesländer. Unser Ziel muss es also sein, eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und verlässliche Versorgung sicherzustellen.
Gleichzeitig ist das unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht zwangsweise leicht. Wir haben nicht unbedingt mehr Geld im System bzw. die Mittel, die die Krankenkassen zur Verfügung haben, werden nicht zwangsweise mehr. Wir haben einen Fachkräftemangel. Wir haben eine steigende Behandlungs- und Pflegeintensität, gerade in Sachsen-Anhalt, mehr chronische Erkrankungen und eben einen wirtschaftlichen Druck, der auf vielen Krankenhäusern lastet. Gleichzeitig gibt es auch Investitionsrückstände in den Häusern.
Die Krankenhausreform des Bundes ist die Grundlage für die Anpassungen, die wir heute im Landesrecht vornehmen werden. Der Grundgedanke des Gesetzentwurfes trifft, so glaube ich, bei vielen von uns auf Zustimmung. Nicht jedes Krankenhaus kann jede Leistung anbieten. Deswegen brauchen wir mehr Spezialisierung und Kooperation und einen stärkeren Fokus auf die Qualität. Dafür gibt es nun die Leistungsgruppen und die entsprechenden Qualitätsvorgaben des Bundes.
In den Beratungen waren für uns zwei Aspekte besonders wichtig. Zum einen haben wir gesagt, der Krankenhausplanungsausschuss solle auch weiterhin noch mehr mitzureden haben, als das gemäß erstem Entwurf der Fall war. Es gibt auch dazu bundesrechtliche Vorgaben.
Wir haben uns darauf verständigt, dass in dem Fall, in dem zweimal kein Einvernehmen hergestellt werden kann, trotzdem noch einmal eine Runde gedreht werden muss und dann kann der Krankenhausplanungsausschuss mit einer Zweidrittelmehrheit das Einvernehmen herstellen. Ich halte das für sehr wichtig, da wir damit zeigen, dass es uns nicht egal ist, was die Krankenhäuser oder die Kostenträger sagen, sondern wir wollen schauen, dass wir die Sachen möglichst zusammenbringen.
Ein zweiter aus unserer Sicht wichtiger Aspekt, der sich letztlich auch im Entschließungsantrag zeigt, ist, dass wir die Versorgung auch über die Sektorengrenzen hinweg denken müssen.
(Zustimmung bei der FDP)
Das heißt, dass nicht nur die Krankenhäuser die Versorgung sicherstellen, sondern selbstverständlich auch viele niedergelassene Ärzte. Wenn es zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen kommt, müssen wir darauf achten, dass dies auch mit der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung zusammenpasst
(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)
und dass wir nicht wieder Doppelstrukturen aufbauen. Gerade das wollen wir nicht mehr machen. Das ist auch ein Ziel des Bundesgesetzes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Ziel muss es sein, eine qualitative, hochwertige und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Mit Sicherheit wird mit diesem Gesetzentwurf nicht alles zwangsweise besser werden, aber wir setzen Bundesrecht um und werden die Prozesse weiterhin kritisch begleiten. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.