Monika Hohmann (Die Linke):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor der Ablehnung des Entwurfs für ein Gesetz zur Änderung des Krankenhausgesetzes stelle ich positiv fest, dass die Koalition einige kritische Anmerkungen aus der Anhörung aufgenommen hat. Bei den vier Änderungsanträgen haben wir uns enthalten, außer bei dem Antrag zum Krankenhausplanungsausschuss, wo wir der Regelung zustimmen konnten, dass die Abwesenheit nicht mehr automatisch als Zustimmung gilt, sondern dass es eine extra Runde geben muss. Dies ist eigentlich selbstverständlich, scheint aber für den Bund nicht zu gelten.
Die weitere Verschärfung der kommunalen Verantwortung beim Sicherstellungsauftrag wurde zwar abgeändert, doch es bleibt bei der bisherigen Regelung, sodass Risiko und Kosten bei Problemen mit privaten Konzernen bei den Kommunen liegen, trotz Landes- und Bundesvorgaben.
Das Verfahren war kurzfristig und teilweise auch hektisch und erforderte eine Sondersitzung. Der eng verknüpfte Krankenhausplan, den wir auch angemahnt haben, soll aber erst im Oktober 2026 vorliegen.
Die Gesetzesänderung setzt, wie wir schon gehört haben, die Bundeskrankenhausreform um, die aus unserer Sicht in Sachsen-Anhalt ein kaltes Krankenhaussterben auslösen wird. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen-Anhalt leidet unter dem größten Investitionsstau bei Krankenhäusern in Deutschland. Die Landesregierung hat es vernachlässigt, ihren Investitionsverpflichtungen nachzukommen. Das haben wir, wenn wir im Land unterwegs waren, ständig hören können.
Der Gesetzentwurf bleibt bei der dringend nötigen Ambulantisierung vage. Das Ziel „ambulant vor stationär“ fehlt, auch wenn im Entschließungsantrag jetzt Schritte in die richtige Richtung gemacht worden sind. Aber es reicht bei Weitem nicht.
Zu dem Thema „Leistungsgruppen“ hatten wir wegen der Streichung zweier Gruppen, nämlich in der Kinder- und Jugendmedizin, einen Antrag eingebracht, der von der Koalition ignoriert wurde. Aber am Donnerstag werden wir einen ähnlichen Antrag sehen.
Kurz gesagt, wir befürchten faktische Klinikschließungen durch diese Reform. Durch den Entzug von Leistungsgruppen kann ein Krankenhaus effektiv entkernt werden, bis nur noch die Basisversorgung bleibt. Die Versorgung im ländlichen Raum, z. B. in der Altmark, gerät dadurch in Gefahr.
Außerdem kritisieren wir, dass die Reform mit umfangreichen Dokumentations- und Prüfprozessen mehr Bürokratie schafft und dass dann natürlich auch die Zeit für die Patienten fehlen wird.
Zum Entschließungsantrag werden wir uns enthalten, da es wieder nur „wir wollen“ heißt, alles so vage bleibt, aber etwa richtig Konkretes, was letztendlich gemacht wird, nicht dabei ist. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.