Gordon Köhler (AfD):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Krankenhausgesetz auf der Landesebene exekutiert mehr oder weniger das Bundesrecht bzw. gießt das, was gefordert ist, entsprechend in Landesrecht.

Als es seinerzeit um die Einbringung ging, habe ich moniert, dass die Regelung zum Einvernehmen, das laut Krankenhausplanungsausschuss in § 7 hergestellt werden soll, durchaus noch im Ausschuss vertieft werden sollte. An dieser Stelle geht mein Dank auch an die Krankenhausgesellschaft, die genau dieses Thema aufgegriffen und klargestellt hat, dass es hier Nachbesserungsbedarf gibt.

Ebenfalls wurde in der Fachanhörung deutlich, dass der verschärfte Sicherstellungsauftrag, auch bei den Kommunen liegend, nicht hinnehmbar ist. Auch hier wurde nachgebessert. Das haben wir natürlich zur Kenntnis genommen, und es wäre für sich genommen auch der Unterstützung durch unsere Fraktion würdig. Aber es überdeckt nun einmal nicht das grundsätzliche Problem, das der Bundesgesetzgeber bei der Krankenhausfinanzierung selbst geschaffen hat. Ich denke, in dem direkten Austausch, den wir in Halle mit der Krankenhaushausgesellschaft hatten, wurde wirklich sehr deutlich und sehr direkt klargestellt, was das für die Krankenhäuser bedeutet.

Wenn Sie die Presseberichte bzw. das Interview mit dem Vorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 22. Juni verfolgen: Die Schlagzeile lautet: „Der Verband sieht jede zweite Klinik durch Sparmaßnahmen bedroht“. - Wir reden also von schätzungsweise 140 000 Arbeitsplätzen, die die KHG bedroht sieht.

Dieses Gesetz grundsätzlich als Erfolg zu feiern, wird den tatsächlichen Umständen keinesfalls gerecht. Wenn man sich die Finanzierungsstruktur der Krankenhäuser anschaut, stellt man fest, die großen Posten sind immer die Investitionsmittel vom Land, wobei die Krankenhausgesellschaft klar sagte, dass es auch hier mehr geben sollte.

Dann haben wir die Betriebskosten. Dazu sagt der Bundesgesetzgeber, dass zukünftig bspw. die Tarifsteigerungen beim Personal bei den Basisfallwerten nicht in die Betriebskostenpauschale einfließen dürfen und einfließen werden. Das wird die Kliniken in die roten Zahlen treiben. Ich meine, 80 % der Kliniken sind schon in den roten Zahlen, aber es wird diesen Prozess weiter verstärken; es wird ihn verschlimmern.

Deswegen kann man diesen Gesetzentwurf nur ablehnen, und das tun wir als AfD hiermit. Auch was Ihren Entschließungsantrag angeht: Hier Planungs- und Investitionssicherheit sicherstellen zu wollen, halte ich für blanken Hohn,

(Dr. Katja Pähle, SPD: Herr Köhler, das hat mit dem Gesetz gar nichts zu tun! - Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Keine Ahnung, echt nicht!)

und deswegen lehnen wir das in Gänze ab, Frau Dr. Pähle.