Tagesordnungspunkt 22

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6980

Beschlussempfehlung Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/7127

Entschließungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/7143

(Erste Beratung in der 113. Sitzung des Landtages am 20.05.2026)


Der Berichterstatter Herr Pott steht bereits in den Startlöchern und erhält das Wort. - Bitte sehr.


Konstantin Pott (Berichterstatter):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD und FDP in der Drs. 8/6980 in der 113. Sitzung am 20. Mai 2026 zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Vor dem Hintergrund der Krankenhausreform des Bundes bildet der Gesetzentwurf insbesondere die Grundlage für eine Krankenhausplanung entsprechend der Gliederung der künftigen Leistungsgruppen. Er beinhaltet außerdem Vorschriften über den Widerruf einer Planaufnahmeentscheidung sowie über die Einbindung der Landkreise und kreisfreien Städte und des zuständigen Ministeriums bei beabsichtigten Einstellungen des Krankenhausbetriebs.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um ein zügiges Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen, hat sich der Ausschuss umgehend am 21. Mai 2026 auf die Durchführung einer Anhörung verständigt, welche am 10. Juni 2026 stattfand.

Zu der abschließenden Beratung in der 68. Sitzung am 16. Juni 2026 wurde eine zwischen den Koalitionsfraktionen und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Gesetzesfassung in einer Synopse zur Beratungsgrundlage erklärt.

Die regierungstragenden Fraktionen haben Änderungsanträge eingereicht, mit denen die Regelungen zur Bestimmung von Krankenhäusern als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen und zur Verschärfung des Sicherstellungsauftrags der Landkreise und kreisfreien Städte gestrichen sowie der Begriff der Weiterbildung in § 9 und das Verfahren zur Einvernehmensherstellung im Krankenhausplanungsausschuss geändert werden sollten. Diese Änderungen wurden mehrheitlich beschlossen.

Im Ergebnis seiner Beratung verabschiedete der Ausschuss mit 8 : 3 : 1 Stimmen, die Ihnen in der Drs. 8/7127 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.