Sebastian Striegel (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch eine komplette Neufassung des Maßregelvollzugsgesetzes in das Haus eingebracht. Das neue strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz orientiert sich dabei stark an der Regelung aus NRW.
In der gemeinsamen Anhörung des Sozialausschusses und des Rechtsausschusses haben uns die Sachverständigen wichtige Anregungen mitgegeben, von denen die Koalitionsfraktionen dankenswerterweise einige aufgegriffen haben. Ich denke bspw. daran, die freiwillige Wiederaufnahme ausdrücklich nicht von einer vorherigen Kostenzusage abhängig zu machen. Das schafft Sicherheit.
Die Einrichtungen des Maßregelvollzugs fristen, was die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung anbelangt, oft ein Schattendasein. Das bis dato geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 2010. Die Praxis wie auch die Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen haben die Gesetzeslage längst überholt. In der Begründung der Landesregierung heißt es, die Neufassung solle insbesondere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Die älteste ist aus dem Jahr 2011.
Der Regelungsgehalt ist durchaus delikat, da wir schuldunfähige Personen haben, in deren Freiheitsrechte wir in den Einrichtungen stark eingreifen. Was wir bei herausfordernden Alltagssituationen in den Einrichtungen nicht vernachlässigen sollten, das ist, dass die Unterbringung der Resozialisierung dient.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Wir haben im Anschluss an die Anhörung einen Antrag eingereicht, um gesetzlich klarzustellen, dass wir grundsätzlich die Einzelunterbringung ermöglichen möchten. Darüber hinaus wollen wir die Patienten bei einem suchtbedingten Rückfall nicht auch noch finanziell sanktionieren. Wir wollen, wie bisher, den Schusswaffengebrauch in den Einrichtungen verbieten und ganz wichtig wir wollen entsprechend des PsychKG und des Krankenhausgesetzes ehrenamtliche Patientenfürsprecher als unabhängige Ansprechpersonen für die Patienten und die Angehörigen einsetzen. Das wurde von mehreren Sachverständigen gefordert. Ich finde es unverständlich, diese Forderung nicht umzusetzen. Hierfür hätte man durchaus Synergien nutzen können. Wenn ich die Kollegen hinsichtlich der Ausschussberatung richtig verstanden habe, dann fand das auch der zuständige Staatssekretär richtig. Insofern glaube ich, es hätte mehr Bewegung möglich sein können.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Weiterhin zeigte sich in der Beratung: Vieles, was im Gesetz steht, wird schon versucht. Noch mehr wird sich anhand der aktuell zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht darstellen lassen. Ich denke, wir müssen uns ehrlich machen. Die Landesregierung hat ein Problem in die nächste Legislaturperiode verschoben und es sich einfach gemacht, indem sie sagt, ein finanzieller Mehraufwand entstehe nicht. Gerade die begrüßenswerte forensische Ambulanz mit dem Übergangsmanagement ist aufwendig, aber sie ist auch ihr Geld wert. Hierfür kommen auf uns notwendige finanzielle Aufwüchse zu. Es wäre sachgerecht gewesen und hätte, ich glaube, auch der Haushaltsklarheit und -wahrheit entsprochen, wenn man das so deutlich gesagt hätte. Es wird für den nächsten Haushaltsgesetzgeber sowieso anfallen. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Danke.