Eva von Angern (Die Linke):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Albrecht, trotz aller Eindringlichkeit: Wir enthalten uns der Stimme zu dem Gesetzentwurf.
Ich will noch einmal ausdrücklich auf die gemeinsame Anhörung des Rechtsausschusses und des Sozialausschusses am 19. Mai 2026 verweisen.
Ich sage aber auch, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bzw. mit der jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung durchaus Verbesserungen in Ansätzen verbunden sind, die wir eben auch anerkennen.
Für uns steht fest: Maßregelvollzug darf eben nicht eine einfache Verwahrung sein oder ein verlängerter Strafvollzug; denn wir reden bei den Untergebrachten von psychisch kranken Menschen und von suchtkranken Straftätern und Straftäterinnen. Wir müssen feststellen, die Zahl nimmt tatsächlich zu.
Auch die weiterhin tendenziell steigenden Verweilzeiten dürfen uns nicht zur Ruhe kommen lassen. Das ist problematisch. Deswegen sagen wir ganz klar, es braucht von Anfang an eine Perspektive, eine konsequent strukturierte Entlassungsperspektive. Ich will daran erinnern: Das Bundesverfassungsgericht hat uns schon vor vielen Jahren in das politische Handbuch geschrieben, dass wir daran zu arbeiten haben. Deswegen verlangen wir, um Verweilzeiten effektiv zu verkürzen, nach wie vor eine deutlichere Stärkung der ambulanten und komplementären Nachsorgestrukturen in Sachsen-Anhalt, was jetzt zumindest in Teilen aufgenommen worden ist. Das ist auch für die Beschäftigten, die im Maßregelvollzug arbeiten, nicht nur aus psychologischen Gründen, sondern aus Sicherheitsgründen und vor allem für die Bevölkerung aus Sicherheitsgründen von wesentlicher Bedeutung.
Jedes Jahr in den Haushaltsberatungen reden wir über die Forensa und wollen diese gern ich hoffe, dass uns das irgendwann gelingt personell und finanziell noch stärker ausbauen; denn der Bedarf ist durchaus da.
Wenn Patienten nach der Besserung ihres Zustands mangels geeigneter betreuter Wohnplätze oder ambulanter Therapieangebote in der Klinik verbleiben müssen, dann ist das schwierig. Rechtlich kommt es nahezu einer Freiheitsentziehung gleich. Das erfordert eine konsequente Ausrichtung auf medizinisch-therapeutische und pädagogische Rehabilitation, was eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung der Einrichtungen voraussetzt.
Deswegen: Ich gehe davon aus, dass wir uns auch in der nächsten Wahlperiode, wie in allen vergangenen, wieder und wieder über das Thema Maßregelvollzug unterhalten werden, dass wir gucken werden, was personell und sachlich noch zu verbessern sein könnte. Ich sage Ihnen aber auch, wir bleiben bei unserer Forderung morgen werde ich es noch einmal unter dem ersten Tagesordnungspunkt untersetzen , dass der Maßregelvollzug komplett in öffentliche Hand gehört, um viele Dinge direkt zu regeln bzw. um sie nicht nur zu regeln, sondern auch zu kontrollieren. Das hat nichts damit zu tun, dass ich ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Bediensteten habe, aber, ich glaube, der Untersuchungsausschuss hat uns eine Aufgabe gegeben, die noch offen ist. - Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)